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Wiki📈 Rechnungswesen und SteuerrechtKörperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen

Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen

Verstehen Sie verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen in der Körperschaftsteuer mit Praxisbeispielen. Ideal für Studenten – lernen Sie die steuerliche Behandlung bei Gesellschaft & Gesellschafter!

Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen einfach erklärt für Studierende

Hallo Studierende der Betriebswirtschaftslehre und angehende Steuerfachleute! Die Themen verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) und verdeckte Einlagen (vE) sind zentrale Bausteine im Körperschaftsteuerrecht und oft Prüfungsrelevant. Sie beleuchten die kritische Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, wo nicht immer alles nach Lehrbuch läuft. Dieser Artikel bietet euch einen umfassenden Überblick und zahlreiche Praxisbeispiele, damit ihr diese komplexen Sachverhalte sicher beherrscht.


TL;DR: Wichtigste Punkte auf einen Blick

  • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Gesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 Abs. 1 EStG auswirkt, aber nicht auf einem ordentlichen Gewinnverteilungsbeschluss beruht. Bei der Gesellschaft wird die vGA dem zu versteuernden Einkommen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) hinzugerechnet. Beim Gesellschafter stellt sie Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) dar.
  • Verdeckte Einlage (vE): Ein Gesellschafter (oder eine nahestehende Person) wendet der Gesellschaft einen bilanzierungsfähigen Vorteil zu, den ein Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte. Die vE darf das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft nicht erhöhen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG) und führt zu einem Zugang im steuerlichen Einlagekonto (§ 27 Abs. 1 KStG). Beim Gesellschafter erhöht sie die Anschaffungskosten der Beteiligung.

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in der Körperschaftsteuer verstehen

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist ein häufiger Streitpunkt in der Steuerprüfung. Sie entsteht immer dann, wenn eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter Vorteile gewährt, die ein Dritter unter gleichen Umständen nicht erhalten hätte. Der Begriff kommt daher, dass diese Ausschüttung nicht offen als Gewinnverteilung deklariert ist, sondern "verdeckt" erfolgt.

Was genau ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)?

Laut Definition liegt eine vGA vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind (vgl. R 8.5 und H 8.5 KStH):

  • Es handelt sich um eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung bei der Gesellschaft.
  • Diese wirkt sich auf den Unterschiedsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 1 EStG aus.
  • Die Ursache ist im Gesellschaftsverhältnis zu finden.
  • Es liegt keine offene Ausschüttung (aufgrund eines ordentlichen Gesellschafterbeschlusses) vor.

Steuerliche Behandlung der vGA bei der Gesellschaft

Für die Kapitalgesellschaft ist die vGA steuerlich relevant:

  • Hinzurechnung: Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen das zu versteuernde Einkommen (z.v.E.) nicht mindern. Daher wird der Betrag bei der Einkommensermittlung dem Gewinn wieder hinzugerechnet (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
  • Bewertung: Die vGA wird mit dem gemeinen Wert (Marktwert) bewertet (H 8.6 KStH – Hingabe von Wirtschaftsgütern).

Steuerliche Behandlung der vGA beim Gesellschafter

Beim Gesellschafter hat eine vGA folgende Konsequenzen:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: Die vGA gilt als "sonstiger Bezug" und zählt zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.

Praxisbeispiele zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA Fälle)

Anhand von konkreten Fällen wird die Anwendung der vGA-Regelungen verständlicher:

Fall 1: Überhöhtes Geschäftsführergehalt (Anstellungsvertrag)

Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer überhöht entlohnt, so wird der unangemessene Teil des Gehalts als vGA behandelt. Die A-GmbH zahlt beispielsweise A (40% beteiligt) 15.000 Euro monatlich, obwohl 10.000 Euro angemessen wären.

  • Bei der GmbH: Der überhöhte Teil (5.000 Euro monatlich) mindert das Einkommen nicht und ist bei der Einkommensermittlung hinzuzurechnen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
  • Bei A: Der angemessene Teil des Gehalts (10.000 Euro) ist Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Der überhöhte Teil (5.000 Euro) sind Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Fall 2: Rückwirkende Gehaltserhöhung bei beherrschendem Gesellschafter

Wenn ein beherrschender Gesellschafter (z.B. A mit 60% Beteiligung) eine Gehaltserhöhung rückwirkend erhält, gilt dies als vGA. Eine solche Vereinbarung fehlt an der für Dritte üblichen, klaren und im Voraus abgeschlossenen Basis (R 8.5 Abs. 2 KStR, H 8.5 III KStH).

  • Bei der GmbH: Die rückwirkend gezahlte Erhöhung ist dem Einkommen hinzuzurechnen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).

Fall 3: Kaufvertrag mit überhöhtem Preis für Wirtschaftsgüter

Erwirbt die A-GmbH von ihrem Gesellschafter eine Maschine im Wert von 100.000 Euro für 120.000 Euro, liegt eine vGA vor.

  • Bei der GmbH: Die Maschine wird mit den üblichen Anschaffungskosten (100.000 Euro) aktiviert. Die Differenz von 20.000 Euro stellt einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Aufwand dar und wird als vGA dem Gewinn hinzugerechnet (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).

Fall 4: Verbilligte Darlehensgewährung an Gesellschafter

Gewährt eine GmbH ihrem Gesellschafter A ein Darlehen zu einem zu niedrigen Zinssatz (z.B. 4% statt marktüblicher 8%), liegt eine vGA in Höhe der Zinsdifferenz vor (verhinderte Vermögensmehrung).

  • Bei der GmbH: Die Zinsdifferenz (z.B. 8.000 Euro) ist dem Einkommen hinzuzurechnen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
  • Bei A: Die vGA führt zu Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Falls das Darlehen für eine vermietete Immobilie verwendet wird, können die gezahlten Zinsen und die vGA als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden (sog. "Fiktionstheorie", § 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Fall 5: Überhöhtes Honorar an nahestehende Person des Gesellschafters

Die B-GmbH zahlt dem Vater (V) ihres Gesellschafters G ein überhöhtes Beratungshonorar (z.B. 25.000 Euro statt marktüblicher 20.000 Euro). Der Vorteil wird zwar nicht direkt dem Gesellschafter gewährt, aber einer ihm nahestehenden Person.

  • Bei der GmbH: Das überhöhte Honorar (5.000 Euro) stellt eine vGA dar und ist dem Einkommen hinzuzurechnen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
  • Bei G: Die vGA wird ihm zugerechnet (H 8.5 III KStH) und führt zu Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Fall 6: Unentgeltliche Dienstleistungen der GmbH an den Gesellschafter

Erbringt die Spezialreinigungs- und Service-GmbH für ihren Gesellschafter S unentgeltliche Reinigungsleistungen (z.B. Kosten 10.000 Euro), liegt eine vGA vor.

  • Bei der GmbH: Dies ist eine verhinderte Vermögensmehrung und daher eine vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Der Wert der vGA bemisst sich nach der erzielbaren Vergütung, die auch die Umsatzsteuer (USt) umfasst (H 8.6 KStH). Die USt-Verbindlichkeit ist zu buchen. Die USt auf die vGA ist bereits im Betrag enthalten und wird nicht zusätzlich nach § 10 Nr. 2 KStG hinzugerechnet (R 8.6 KStR).

Verdeckte Einlagen (vE) in der Körperschaftsteuer

Neben den verdeckten Gewinnausschüttungen spielen auch die verdeckten Einlagen (vE) eine wichtige Rolle im Steuerrecht. Sie treten auf, wenn Gesellschafter ihrer Gesellschaft Vorteile zukommen lassen, die über das Übliche hinausgehen.

Definition der verdeckten Einlage

Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn (R 8.9 Abs. 1 KStR):

  • Ein Gesellschafter (oder eine ihm nahestehende Person) der Gesellschaft einen einlagefähigen (bilanzierungsfähigen) Vorteil zuwendet.
  • Diesen Vorteil hätte ein Nichtgesellschafter (als ordentlicher Kaufmann) der Gesellschaft nicht gewährt.
  • Ein einlagefähiger Vermögensvorteil liegt vor, wenn die Vorteilsgewährung zum Ansatz oder zur Erhöhung eines Aktivpostens bzw. zum Wegfall oder zur Verringerung eines Passivpostens führt (H 8.9 KStH).
  • Wichtig: Reine Nutzungs- und Leistungsvorteile (z.B. unentgeltliche / verbilligte Nutzungsüberlassung oder unentgeltliche / verbilligte Tätigkeit) sind nicht einlagefähig und stellen daher keine verdeckte Einlage dar (H 8.9 KStH).

Steuerliche Behandlung der vE bei der Gesellschaft

Die Behandlung einer vE bei der Gesellschaft ist wie folgt:

  • Kürzung: Verdeckte Einlagen dürfen das zu versteuernde Einkommen (z.v.E.) nicht erhöhen. Erfolgte eine gewinnerhöhende Buchung (z.B. durch Wegfall einer Verbindlichkeit), ist der Betrag bei der Einkommensermittlung zu kürzen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG).
  • Bewertung: Eine vE wird mit dem Teilwert bewertet (§ 8 Abs. 1 KStG, § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, R 8.9 Abs. 4 KStR).
  • Einlagekonto: Es erfolgt ein Zugang im steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft (§ 27 Abs. 1 KStG).

Steuerliche Behandlung der vE beim Gesellschafter

Für den Gesellschafter hat eine vE folgende Konsequenzen:

  • Anschaffungskosten: Die vE führt zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung (H 17 Abs. 5 EStH für Beteiligungen im Privatvermögen; § 6 Abs. 6 EStG für Beteiligungen im Betriebsvermögen; H 8.9 KStH).

Praxisbeispiele zu verdeckten Einlagen (vE Fälle)

Auch hier verdeutlichen Beispiele die Anwendung der Regeln:

Fall 7: Verzicht auf Mietforderung und unentgeltliche Grundstücksüberlassung

Ein Gesellschafter G (30% beteiligt) vermietet ein Grundstück an die X-GmbH. Die Miete ist zu niedrig (2.000 Euro statt 3.000 Euro). G stundet Mieten und verzichtet später auf die Forderungen (z.B. 12.000 Euro). Gleichzeitig wird eine unentgeltliche Überlassung vereinbart.

  • Verbilligte/unentgeltliche Überlassung: Führt nicht zu einem einlagefähigen Vorteil und ist daher keine vE (Nutzungsvorteil).
  • Verzicht auf Mietforderung: Führt zum Wegfall eines Passivpostens bei der GmbH. Dies ist eine vE (H 8.9 KStH).
  • Bei der GmbH: Sofern die Verbindlichkeit erfolgswirksam ausgebucht wurde, ist der Betrag bei der Ermittlung des z.v.E. zu kürzen (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG). In beiden Buchungsvarianten (erfolgsneutral oder erfolgswirksam) kommt es zu einem Zugang im steuerlichen Einlagekonto i.H.v. 12.000 Euro.
  • Bei G: Der Verzicht führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung i.H.v. 12.000 Euro.

Fall 8: Forderungsverzicht bei finanzieller Krise der GmbH

A, Gesellschafter der C-GmbH, verzichtet auf eine Darlehensforderung (10.000 Euro) und rückständige Zinsen (1.000 Euro), die nur noch zu 10% werthaltig sind.

  • Bei der GmbH: Nur der werthaltige Teil der Forderungen (10% von 11.000 Euro = 1.100 Euro) ist eine vE und darf das z.v.E. nicht erhöhen (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG). Der nicht mehr werthaltige Teil führt zu gewinn- und einkommenserhöhenden Betriebseinnahmen (H 8.9 KStH). Ein Zugang im steuerlichen Einlagekonto erfolgt in Höhe der vE (1.100 Euro).
  • Bei A: Der werthaltige Teil der Zinsen (100 Euro) sind Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Verzicht auf die Darlehenssumme ist ein privater Vorgang. In Höhe der vE (1.100 Euro) entstehen nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung.

Fall 9: Verbilligte Grundstücksveräußerung an GmbH

A verkauft der B-GmbH ein unbebautes Grundstück für 50.000 Euro, obwohl der Teilwert 100.000 Euro beträgt.

  • Bei der GmbH: Die verbilligte Überlassung führt zu einer vE. Das Grundstück ist mit dem Teilwert von 100.000 Euro zu bilanzieren. Die gewinnerhöhende Auswirkung von 50.000 Euro (aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Teilwert) ist bei der Einkommensermittlung zu kürzen (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG). Es erfolgt ein Zugang im steuerlichen Einlagekonto von 50.000 Euro.
  • Bei A: Die vE von 50.000 Euro erhöht die Anschaffungskosten seiner Beteiligung.

Steuerliches Einlagekonto und seine Bedeutung (§ 27 KStG)

Das steuerliche Einlagekonto ist ein zentrales Instrument zur Dokumentation der Einlagen der Gesellschafter in eine Kapitalgesellschaft. Es enthält Beträge, die als Einlagen geleistet und nicht als Nennkapital ausgewiesen sind.

  • Zugänge: Das Einlagekonto erhöht sich durch verdeckte Einlagen (§ 27 Abs. 1 Satz 2 KStG) und offene Einlagen.
  • Abgänge: Ausschüttungen werden vorrangig aus dem ausschüttbaren Gewinn (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG) und erst dann aus dem Einlagekonto geleistet. Eine Minderung des Einlagekontos führt beim Gesellschafter zu einer Minderung der Anschaffungskosten der Beteiligung, nicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Übungsaufgaben und Lösungsansätze: Körperschaftsteuer im Detail

Um das Verständnis zu vertiefen, schauen wir uns die Anwendung der Konzepte in komplexeren Szenarien an, wie sie in den bereitgestellten Übungsaufgaben "E-GmbH" und "H-GmbH" dargestellt sind.

Anwendungsfall: E-GmbH – Diverse Sachverhalte (KSt, SolZ, vGA, vE)

Bei der E-GmbH müssen folgende Anpassungen am vorläufigen Jahresüberschuss vorgenommen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln:

  • KSt- und SolZ-Vorauszahlungen/Rückstellungen: Diese sind nicht abziehbare Aufwendungen und werden dem Gewinn hinzugerechnet (§ 10 Nr. 2 KStG).
  • Vergütung Verwaltungsrat: 50 % der Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats sind dem Gewinn hinzuzurechnen (§ 10 Nr. 4 KStG).
  • Verbilligte Grundstücksüberlassung (A an GmbH): Dies ist eine verdeckte Einlage in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und Teilwert. Der gewinnerhöhende Teil der Einlage wird vom z.v.E. gekürzt (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG), und es erfolgt ein Zugang im steuerlichen Einlagekonto.
  • Unentgeltliche Installationsarbeiten (GmbH an C): Hier liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, deren Wert sich nach der erzielbaren Vergütung inklusive USt bemisst. Dieser Betrag ist dem z.v.E. hinzuzurechnen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).

Anwendungsfall: H-GmbH – Fokus vGA bei beherrschendem Gesellschafter

Die H-GmbH weist einen vorläufigen Jahresüberschuss auf. Hier sind die Anpassungen:

  • Privatanwaltsrechnung für H durch GmbH bezahlt: Dies stellt eine vGA dar, da die Kostenübernahme durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Der Betrag ist dem z.v.E. hinzuzurechnen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
  • Rückwirkende Gehaltserhöhung für H (beherrschender Gesellschafter): Auch wenn das Gehalt angemessen ist, ist eine rückwirkende Erhöhung bei einem beherrschenden Gesellschafter eine vGA, da es an einer im Voraus getroffenen, klaren Vereinbarung fehlt. Der Betrag ist dem z.v.E. hinzuzurechnen.
  • Steuerliche Behandlung beim Gesellschafter H: Neben den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit für das angemessene Geschäftsführergehalt, erzielt H durch die vGA Einnahmen aus Kapitalvermögen. Falls eine Betriebsaufspaltung vorliegt (wie bei der Vermietung der Lagerhalle an die GmbH), sind die Mieten und Gewinnausschüttungen Betriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).

Fazit: Bedeutung für Studium und Praxis

Das Verständnis von verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen ist für jeden angehenden Steuerberater und Unternehmer unerlässlich. Sie zeigen, wie wichtig es ist, Transaktionen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern genau zu prüfen und stets den Fremdvergleichsgrundsatz anzuwenden. Nur so lassen sich unerwünschte steuerliche Konsequenzen vermeiden und das Körperschaftsteuergesetz korrekt anwenden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Körperschaftsteuer bei vGA und vE

Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Eine vGA liegt vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil gewährt (oder eine Vermögensmehrung verhindert), der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und nicht auf einem formalen Gewinnverteilungsbeschluss beruht. Dies kann beispielsweise durch überhöhte Gehälter, verbilligte Überlassungen oder private Kostenübernahmen geschehen.

Wie wird eine verdeckte Einlage steuerlich behandelt?

Eine verdeckte Einlage ist ein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil, den der Gesellschafter der Gesellschaft zukommen lässt. Bei der Gesellschaft wird der Wert der Einlage (Teilwert) nicht gewinnerhöhend erfasst und im steuerlichen Einlagekonto vermerkt. Beim Gesellschafter führt sie zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten seiner Beteiligung.

Was ist der Unterschied zwischen vGA und vE?

Der Hauptunterschied liegt in der Richtung des Vorteilsflusses: Bei der vGA fließt ein Vorteil von der Gesellschaft zum Gesellschafter. Bei der vE fließt ein Vorteil vom Gesellschafter zur Gesellschaft. Beide haben das Gesellschaftsverhältnis als Ursache und sind nicht offen deklariert.

Welche Rolle spielt der beherrschende Gesellschafter bei vGA?

Bei einem beherrschenden Gesellschafter (mehr als 50% der Stimmrechte) werden Vereinbarungen, die nicht klar und im Voraus abgeschlossen wurden, oft als vGA gewertet, selbst wenn sie an sich angemessen wären. Eine rückwirkende Gehaltserhöhung ist ein typisches Beispiel hierfür.

Kann eine nahestehende Person eine vGA erhalten?

Ja, ein Vorteil, der einer dem Gesellschafter nahestehenden Person (z.B. Familienangehörige) gewährt wird und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, gilt als vGA und wird dem Gesellschafter zugerechnet.

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Auf dieser Seite

Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen einfach erklärt für Studierende
TL;DR: Wichtigste Punkte auf einen Blick
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in der Körperschaftsteuer verstehen
Was genau ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)?
Steuerliche Behandlung der vGA bei der Gesellschaft
Steuerliche Behandlung der vGA beim Gesellschafter
Praxisbeispiele zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA Fälle)
Verdeckte Einlagen (vE) in der Körperschaftsteuer
Definition der verdeckten Einlage
Steuerliche Behandlung der vE bei der Gesellschaft
Steuerliche Behandlung der vE beim Gesellschafter
Praxisbeispiele zu verdeckten Einlagen (vE Fälle)
Steuerliches Einlagekonto und seine Bedeutung (§ 27 KStG)
Übungsaufgaben und Lösungsansätze: Körperschaftsteuer im Detail
Anwendungsfall: E-GmbH – Diverse Sachverhalte (KSt, SolZ, vGA, vE)
Anwendungsfall: H-GmbH – Fokus vGA bei beherrschendem Gesellschafter
Fazit: Bedeutung für Studium und Praxis
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Körperschaftsteuer bei vGA und vE
Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?
Wie wird eine verdeckte Einlage steuerlich behandelt?
Was ist der Unterschied zwischen vGA und vE?
Welche Rolle spielt der beherrschende Gesellschafter bei vGA?
Kann eine nahestehende Person eine vGA erhalten?

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