Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung & Einlagen
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Frage: Wer ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG?
Antwort: Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland (z. B. die F‑GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Hamburg).
Frage: Welche Einkünfte sind bei einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen GmbH zu behandeln?
Antwort: Sämtliche Einkünfte sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln (§ 8 Abs. 2 KStG).
Frage: Welche Besteuerungsgrundlage gilt für die Körperschaftsteuer?
Antwort: Das zu versteuernde Einkommen (§ 7 Abs. 1 KStG), ermittelt nach den Vorschriften des EStG und KStG (§ 8 Abs. 1 KStG).
Frage: Wie wirkt sich eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auf das körperschaftsteuerliche Einkommen aus?
Antwort: Eine vGA darf das Einkommen nicht mindern (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG); sie wird nicht als Aufwand bei der ergebnisermittlung berücksichtigt (z. B. zinslo
Frage: Wann liegt bei einer GmbH eine verdeckte Einlage vor und wie beeinflusst sie das Einkommen?
Antwort: Wenn ein Gesellschafter der GmbH einen Vermögensvorteil gewährt, der ein fremder Dritter nicht gewährt hätte (z. B. Forderungsverzicht führt zum Wegfa
Frage: Wie wird ein Nutzungsvorteil (z. B. unentgeltliche Überlassung von Lagerraum) im KSt‑Recht beurteilt?
Antwort: Die unentgeltliche Überlassung von Lagerraum kann keinen einlagefähigen Vermögensvorteil darstellen (H 8.9 KStH — Nutzungsvorteile).
Frage: Wie berechnet sich die tarifliche Körperschaftsteuer?
Antwort: Die tarifliche Körperschaftsteuer beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG).
Frage: Wie werden Körperschaftsteuervorauszahlungen und Rückstellungen in der Steuerberechnung behandelt?
Antwort: KSt‑Vorauszahlungen und KSt‑Rückstellungen sind bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bzw. der Steuerlast zu berücksichtigen; Vorauszahlu
Frage: Welcher Paragraf regelt das Einlagekonto und seine Verwendung?
Antwort: Das Einlagekonto ist in § 27 KStG geregelt; es wird bei Prüfung der Ausschüttbarkeit und bei Verwendung für verdeckte Einlagen berücksichtigt (z. B. E
Frage: Wie verändert sich das Einlagekonto bei Aufnahme einer verdeckten Einlage von 1.600 € und vorherigem Stand 50.000 €?
Antwort: Das Einlagekonto erhöht sich um die verdeckte Einlage: 50.000 € + 1.600 € = 51.600 € (Stand 31.12.2023 im Beispiel).