StudyFiWiki
WikiWeb-App
StudyFi

KI-Lernmaterialien für jeden Studenten. Zusammenfassungen, Karteikarten, Tests, Podcasts und Mindmaps.

Lernmaterialien

  • Wiki
  • Web-App
  • Kostenlos registrieren
  • Über StudyFi

Rechtliches

  • AGB
  • DSGVO
  • Kontakt
Laden im
App Store
Laden im
Google Play
© 2026 StudyFi s.r.o.Mit KI für Studenten gebaut
Wiki📈 Rechnungswesen und SteuerrechtKörperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttungen und EinlagenPodcast

Podcast über Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen

Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung & Einlagen

ZusammenfassungWissenstestKarteikartenPodcastMindmap

Podcast

Verdeckte Gewinnausschüttung: Der Stolperstein im Steuerrecht0:00 / 27:31
0:001:00 zbývá
ClaraStell dir vor, du sitzt in deiner Steuerrechtsprüfung. Und da ist sie, die eine Frage, bei der 80% aller Studierenden ins Straucheln geraten. Es geht um einen Vorteil, den eine GmbH ihrem Gesellschafter zukommen lässt. Wir zeigen dir heute, wie du diese Frage souverän löst und nie wieder falsch liegst.
LeonGenau darum geht's. Das ist der eine Punkt, der den Unterschied zwischen einer guten und einer herausragenden Note machen kann.
Kapitel

Verdeckte Gewinnausschüttung: Der Stolperstein im Steuerrecht

Délka: 27 minut

Kapitoly

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Fall 1: Der überteuerte Maschinenkauf

Fall 2: Das zinsgünstige Darlehen

Fall 3: Geschäfte mit Angehörigen

Fall 4: Die kostenlose Dienstleistung

Die Verdeckte Einlage

Das Steuerliche Einlagekonto

Hinzurechnungen und Kürzungen

Verdeckte Gewinnausschüttung

Verdeckte Einlage

Das Endergebnis

Verdeckte Gewinnausschüttung

Verdeckte Einlagen

Die steuerlichen Folgen

Das Geschäftsführergehalt

Zusammenfassung & Abschied

Přepis

Clara: Stell dir vor, du sitzt in deiner Steuerrechtsprüfung. Und da ist sie, die eine Frage, bei der 80% aller Studierenden ins Straucheln geraten. Es geht um einen Vorteil, den eine GmbH ihrem Gesellschafter zukommen lässt. Wir zeigen dir heute, wie du diese Frage souverän löst und nie wieder falsch liegst.

Leon: Genau darum geht's. Das ist der eine Punkt, der den Unterschied zwischen einer guten und einer herausragenden Note machen kann.

Clara: Ihr hört den Studyfi Podcast. Lass uns direkt einsteigen, Leon.

Clara: Der Begriff klingt ja schon geheimnisvoll... „verdeckte Gewinnausschüttung“, kurz vGA. Was genau verbirgt sich dahinter?

Leon: Im Grunde ist es ganz einfach. Eine vGA ist ein Vorteil, den eine Kapitalgesellschaft, also meist eine GmbH, ihrem Gesellschafter gewährt, den ein fremder Dritter so nicht bekommen hätte. Das Ganze passiert außerhalb der normalen Gewinnausschüttung.

Clara: Okay, also eine Art... inoffizieller Bonus?

Leon: „Inoffizieller Bonus“ trifft es ganz gut. Steuerrechtlich müssen vier Merkmale erfüllt sein. Erstens: Das Vermögen der GmbH wird gemindert oder eine mögliche Vermehrung wird verhindert.

Clara: Verstehe, die GmbH wird also ärmer oder zumindest nicht reicher, als sie sein könnte.

Leon: Exakt. Zweitens: Die Ursache dafür liegt im Gesellschaftsverhältnis. Also, der Vorteil wird nur gewährt, *weil* die Person Gesellschafter ist.

Clara: Das ist der entscheidende Punkt, oder? Der sogenannte Fremdvergleich.

Leon: Genau. Drittens: Es wirkt sich auf den Gewinn der Gesellschaft aus. Und viertens: Es gibt keinen offiziellen Gewinnverteilungsbeschluss dafür. Das ist das „Verdeckte“ daran.

Clara: Lass uns das mal an einem klassischen Fall durchspielen. Sagen wir, die A-GmbH kauft eine Maschine von ihrem Gesellschafter. Der Wert der Maschine beträgt 100.000 Euro, die GmbH zahlt aber 120.000 Euro.

Leon: Ein perfektes Beispiel. Hier würde ein fremder Dritter niemals 20.000 Euro zu viel bezahlen. Diese 20.000 Euro sind eine klare Vermögensminderung bei der GmbH, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

Clara: Und das ist dann die verdeckte Gewinnausschüttung? Die 20.000 Euro?

Leon: Genau! Die Maschine wird in der Bilanz der GmbH mit ihrem tatsächlichen Wert, also 100.000 Euro, aktiviert. Die 20.000 Euro Differenz werden als Aufwand gebucht, aber... und das ist der Knackpunkt für deine Prüfung...

Clara: ...jetzt kommt's...

Leon: ...dieser Aufwand darf den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Nach Paragraph 8 Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz wird dieser Betrag dem zu versteuernden Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet.

Clara: Die GmbH zahlt also Steuern auf diese 20.000 Euro, als hätte sie diesen Aufwand nie gehabt.

Leon: Richtig. Und der Gesellschafter muss die 20.000 Euro als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern. Doppelt bitter, sozusagen.

Clara: Okay, nächster Fall. Was ist, wenn der Vorteil nicht aus einer zu hohen Zahlung besteht, sondern aus einer zu niedrigen Einnahme? Nehmen wir an, eine GmbH gibt ihrem Gesellschafter ein Darlehen über 200.000 Euro zu nur 4% Zinsen, obwohl 8% am Markt üblich wären.

Leon: Das ist die andere Seite der Medaille. Hier sprechen wir von einer „verhinderten Vermögensmehrung“. Die GmbH verzichtet auf Einnahmen, die sie von einem Fremden verlangt hätte.

Clara: Also die Differenz zwischen den marktüblichen 8% und den tatsächlichen 4%?

Leon: Genau. 8% von 200.000 wären 16.000 Euro Zinsen. Gezahlt werden aber nur 8.000 Euro. Die Differenz von 8.000 Euro ist die vGA.

Clara: Und die Behandlung ist dann wieder dieselbe? Hinzurechnung bei der GmbH und Versteuerung beim Gesellschafter?

Leon: Im Prinzip ja. Die GmbH muss die fehlenden 8.000 Euro ihrem Einkommen hinzurechnen. Der Gesellschafter hat Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 8.000 Euro.

Clara: Puh, das ist knifflig. Man muss also nicht nur auf zu hohe Ausgaben, sondern auch auf zu niedrige Einnahmen achten.

Leon: Absolut. Der Fremdvergleich ist immer der Schlüssel. Immer die Frage stellen: Hätte die GmbH dieses Geschäft zu denselben Konditionen auch mit mir oder dir abgeschlossen? Wahrscheinlich nicht.

Clara: Jetzt wird's familiär. Was passiert, wenn der Vorteil nicht direkt an den Gesellschafter fließt, sondern an eine ihm nahestehende Person? Sagen wir, die GmbH schließt einen Beratervertrag mit dem Vater des Gesellschafters ab.

Leon: Ah, der Klassiker. Ja, erzähl weiter.

Clara: Der Vater bekommt 25.000 Euro, obwohl für die Tätigkeit nur 20.000 Euro marktüblich wären. Der Gesellschafter selbst bekommt ja gar nichts.

Leon: Tja, da hat das Finanzamt leider mitgedacht. Auch wenn der Vater das Geld bekommt, wird die vGA – also die überhöhten 5.000 Euro – trotzdem dem Gesellschafter zugerechnet. Man geht davon aus, dass er den Vorteil an seinen Vater weiterleiten wollte.

Clara: Also ist es egal, wer das Geld am Ende hat? Wenn es eine nahestehende Person ist, trifft es immer den Gesellschafter?

Leon: Genau. Das gilt für Ehepartner, Kinder, Eltern... Die Liste ist lang. Der Grundgedanke ist immer: Der Vorteil entsteht nur wegen der Stellung als Gesellschafter. Also kann ich nicht einfach meinen Vater zum Schein anstellen, um Geld aus der Firma zu ziehen.

Clara: Schade eigentlich.

Clara: Letzter Fall für heute. Eine Spezialreinigungs-GmbH gehört zu 30% dem Gesellschafter S. S betreibt auch ein Einzelunternehmen. Nun reinigt die GmbH für sein Einzelunternehmen Spezialbohrköpfe – und zwar unentgeltlich.

Leon: Unentgeltlich ist immer ein rotes Tuch für das Finanzamt. Wie hoch waren die Kosten für die GmbH?

Clara: Die Kosten, die der GmbH entstanden sind, betragen 10.000 Euro. Wichtig ist hier vielleicht noch: Bei fremden Dritten berechnet die GmbH auch nur die entstandenen Aufwendungen, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Leon: Das ist ein interessanter Punkt, aber er ändert nichts. Auch wenn die GmbH bei Fremden nur die Kosten berechnet, ist eine *unentgeltliche* Leistung für den Gesellschafter eine vGA.

Clara: In welcher Höhe? In Höhe der Kosten?

Leon: Exakt. Der Wert der vGA beträgt hier die 10.000 Euro, die die GmbH aufgewendet hat. Diese 10.000 Euro werden bei der GmbH wieder dem Gewinn hinzugerechnet.

Clara: Das Thema hat es wirklich in sich. Aber die Grundregel scheint immer dieselbe zu sein.

Leon: Absolut. Der Kern von allem ist und bleibt der Fremdvergleich. Frag dich immer: Würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter diesen Vertrag oder diese Zahlung auch mit einer völlig fremden Person so abschließen? Wenn die Antwort 'Nein' ist, dann riecht es verdammt stark nach einer vGA.

Clara: Okay, der Fremdvergleich ist also das A und O. Aber was ist, wenn es genau andersherum läuft? Also nicht die GmbH gibt was an den Gesellschafter, sondern der Gesellschafter gibt seiner GmbH einen Vorteil.

Leon: Super Frage, Clara! Das ist quasi die Zwillingsschwester der vGA – die verdeckte Einlage, kurz vE. Stell dir vor, Gesellschafter A verkauft seiner GmbH ein Grundstück. Teilwert, also der echte Wert, ist 100.000 Euro. Er verkauft es aber für nur 50.000.

Clara: Klingt nach einem super Deal für die GmbH. Aber das Finanzamt findet das sicher nicht nur super, oder?

Leon: Genau. Für die GmbH ist das ein einlagefähiger Vermögensvorteil. Die GmbH muss das Grundstück in ihrer Bilanz mit dem vollen Teilwert von 100.000 Euro ansetzen. Die Differenz, also die 50.000 Euro, ist die verdeckte Einlage.

Clara: Verstehe. Die Bücher sollen die Realität abbilden, nicht den Freundschaftspreis. Und was passiert bei Gesellschafter A?

Leon: Bei ihm erhöhen diese 50.000 Euro die Anschaffungskosten seiner Beteiligung. Er hat ja quasi 50.000 Euro mehr in seine Firma investiert, nur eben als Sachwert.

Clara: Okay, und diese Einlage wird dann irgendwo festgehalten, nehme ich an?

Leon: Korrekt. Das passiert im sogenannten steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG. Das ist wie ein separates Sparkonto für alle Einlagen der Gesellschafter, die nicht zum Stammkapital gehören.

Clara: Und wie funktioniert das in der Praxis? Wenn da Geld rein- und rausfließt?

Leon: Nehmen wir an, das Konto hat einen Bestand von 30.000 Euro. Jetzt kommt unsere verdeckte Einlage von 20.000 Euro dazu. Gleichzeitig schüttet die GmbH aber 250.000 Euro aus.

Clara: Okay, jetzt wird’s spannend. Woher kommt das Geld für die Ausschüttung? Zuerst aus dem Gewinn, oder?

Leon: Exakt! Die Logik ist: Zuerst wird der ausschüttbare Gewinn verwendet. In unserem Fall sind das 240.000 Euro. Für die restlichen 10.000 Euro der Ausschüttung greift man dann auf das Einlagekonto zurück.

Clara: Also, alter Stand 30.000, minus 10.000 sind 20.000. Dann plus die neue verdeckte Einlage von 20.000... macht einen neuen Endbestand von 40.000 Euro.

Leon: Besser hätte ich es nicht sagen können! Du hast es erfasst. Das ist die ganze Magie dahinter.

Clara: Puh, okay. Das Einlagekonto ist also der Topf für Kapitaleinlagen, der erst nach den Gewinnen angefasst wird. Das wirft bei mir aber direkt die nächste Frage zur gesamten Eigenkapitalgliederung auf...

Leon: Das ist eine super Frage, Clara, und sie führt uns direkt zum nächsten großen Thema. Denn die Eigenkapitalgliederung ist das eine, aber was am Ende des Jahres wirklich zählt, ist die Steuer. Und für eine GmbH heißt das: Körperschaftsteuer.

Clara: Okay, der große Endgegner. Ich bin bereit. Wo fangen wir an?

Leon: Wir fangen mit einem konkreten Fall an. Sagen wir, wir haben die F-GmbH in Hamburg. Sie hat im Jahr 2025 einen vorläufigen Jahresüberschuss von 344.000 Euro erwirtschaftet.

Clara: 344.000 Euro. Das ist unser Startpunkt.

Leon: Genau. Und weil die F-GmbH ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Hamburg hat, also in Deutschland, ist sie hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Das sagt Paragraf 1 des Körperschaftsteuergesetzes, kurz KStG.

Clara: Unbeschränkt heißt, sie muss alles versteuern, was sie verdient, egal wo?

Leon: Exakt. Jeder einzelne Cent ihrer Einkünfte. Und hier kommt der erste Kniff: Für eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH gilt alles, was sie einnimmt, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das macht die Sache einfacher.

Clara: Keine Unterscheidung zwischen Vermietung, Kapitalvermögen und so weiter? Alles in einen Topf?

Leon: Alles in einen Topf! Das ist der Punkt. Die Besteuerungsgrundlage ist das 'zu versteuernde Einkommen', und das ermitteln wir jetzt Schritt für Schritt.

Clara: Okay, also wir starten mit den 344.000 Euro Jahresüberschuss. Was passiert jetzt damit?

Leon: Jetzt wird's spannend. Wir müssen diesen vorläufigen Gewinn korrigieren. Manche Dinge, die im Jahresüberschuss drin sind, dürfen steuerlich nicht abgezogen werden, und manche Dinge, die nicht drin sind, müssen wir berücksichtigen.

Clara: Also eine Art Bereinigung?

Leon: Perfekt ausgedrückt. Fangen wir an. Die GmbH hat eine steuerfreie Investitionszulage von 12.000 Euro erhalten. Die ist im Gewinn drin, aber steuerfrei. Was machen wir also?

Clara: Ähm... abziehen? Weil sie ja nicht besteuert werden soll.

Leon: Goldrichtig! Also, 344.000 minus 12.000 Euro. So, nächster Punkt: Die GmbH hat 9.000 Euro an eine politische Partei gespendet.

Clara: Spenden sind doch was Gutes. Die kann man doch sicher absetzen, oder?

Leon: Bei der Einkommensteuer ja, aber bei der Körperschaftsteuer ist das anders. Spenden an politische Parteien sind nicht abzugsfähig. Sie haben den Gewinn gemindert, dürfen es aber steuerlich nicht. Also müssen wir sie wieder...?

Clara: ...draufrechnen. Hinzurechnen.

Leon: Bingo! Plus 9.000 Euro. Weiter geht's: eine Geldbuße von 500 Euro wegen Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften.

Clara: Oh oh. Das klingt nicht abzugsfähig.

Leon: Überhaupt nicht. Der Staat bestraft dich ja nicht, damit du dann bei der Steuer sparst. Das wäre absurd. Also, die 500 Euro werden auch wieder hinzugerechnet.

Clara: Ergibt Sinn. Man soll ja daraus lernen.

Leon: Genau. Jetzt kommen zwei ganz wichtige Posten, die oft für Verwirrung sorgen. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen von 100.000 Euro und eine Rückstellung für Körperschaftsteuer von 75.000 Euro.

Clara: Okay, das sind ja beides Steuern. Was passiert damit?

Leon: Denk mal logisch: Kann eine Steuer auf den Gewinn selbst eine Ausgabe sein, die den Gewinn mindert?

Clara: Mmmh... das wäre ja ein Zirkelschluss. Ich mindere den Gewinn, auf den ich Steuern zahle, durch die Steuer selbst?

Leon: Du hast es erfasst! Das geht nicht. Steuern vom Einkommen sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben. Deshalb müssen wir beide Beträge, die 100.000 Euro Vorauszahlung und die 75.000 Euro Rückstellung, wieder voll hinzurechnen.

Clara: Okay, das ist ein wichtiger Punkt. Also alle KSt-Zahlungen und -Rückstellungen immer wieder drauf auf den Gewinn.

Leon: So ist es. Und jetzt kommen wir zu den Themen, die in jeder Prüfung eine Rolle spielen: verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen.

Clara: Oh je, die berühmte vGA. Ich hab schon davon gehört.

Leon: Keine Sorge, das ist einfacher als es klingt. Im Fall unserer F-GmbH hat sie dem Gesellschafter A ein zinsloses Darlehen über 200.000 Euro gegeben.

Clara: Und wo ist das Problem? Ist doch nett von der GmbH.

Leon: Nett ja, aber das Finanzamt ist nicht nett, sondern gerecht. Die Frage ist immer: Hätte die GmbH das auch für einen fremden Dritten getan? Hätte sie dir ein zinsloses Darlehen über 200.000 Euro gegeben?

Clara: Sicher nicht. Ich hätte Zinsen zahlen müssen.

Leon: Siehst du! Und genau dieser Vorteil, den der Gesellschafter nur bekommt, weil er eben Gesellschafter ist, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Die GmbH verzichtet auf Zinseinnahmen. Das ist eine verhinderte Vermögensmehrung.

Clara: Und das darf sie nicht?

Leon: Sie darf schon, aber sie muss es steuerlich so behandeln, als hätte sie die Zinsen bekommen. Der marktübliche Zinssatz wären 6 Prozent gewesen.

Clara: Okay, also 6 Prozent von 200.000 Euro... das sind... 12.000 Euro.

Leon: Perfekt gerechnet! Diese 12.000 Euro an entgangenen Zinseinnahmen müssen wir dem zu versteuernden Einkommen wieder hinzurechnen. Die vGA darf den Gewinn nicht mindern.

Clara: Okay, die vGA ist also ein Vorteil, der von der GmbH an den Gesellschafter fließt. Gibt's das auch andersrum?

Leon: Sehr gute Frage! Ja, das ist die verdeckte Einlage, kurz vE. In unserem Fall hat der Gesellschafter B der GmbH einen Lagerraum vermietet.

Clara: Alles klar.

Leon: Er hat dann aber für die Monate Januar bis August auf die Miete verzichtet. Das waren insgesamt 1.600 Euro. Und diesen Verzicht hat die GmbH als Ertrag gebucht.

Clara: Ist ja auch ein Ertrag, die Verbindlichkeit ist ja weg.

Leon: Richtig. Aber warum hat der Gesellschafter das gemacht? Weil er der GmbH etwas Gutes tun wollte. Ein fremder Vermieter hätte das niemals getan. Er legt quasi 1.600 Euro in seine GmbH ein, nur eben nicht mit Geld, sondern durch den Verzicht auf eine Forderung.

Clara: Ah, und das ist dann die verdeckte Einlage. Und die... muss man dann vom Gewinn abziehen?

Leon: Genau! Denn eine Einlage, egal ob offen oder verdeckt, soll das steuerliche Einkommen nicht erhöhen. Also ziehen wir die 1.600 Euro wieder ab.

Clara: Aber Moment, im Sachverhalt steht, dass B ab September den Raum komplett unentgeltlich überlässt. Ist das nicht auch eine verdeckte Einlage, jeden Monat wieder?

Leon: Exzellenter Punkt, Clara! Das ist eine klassische Falle. Nein, ist es nicht. Hier unterscheidet das Steuerrecht. Der Verzicht auf eine *bereits bestehende* Forderung ist ein einlagefähiger Vermögensvorteil. Die laufende, unentgeltliche Überlassung einer Nutzungsmöglichkeit aber nicht. Das ist ein reiner Nutzungsvorteil und steuerlich unbeachtlich.

Clara: Puh, okay. Das ist spitzfindig. Also, auf eine entstandene Schuld verzichten ist eine vE, etwas von vornherein umsonst zur Verfügung zu stellen, ist es nicht.

Leon: Das ist die Quintessenz. Merk dir das gut, das ist ein entscheidender Unterschied.

Clara: Okay, ich glaube, ich habe alle Korrekturen. Können wir jetzt mal zusammenrechnen? Mein Kopf raucht schon ein bisschen.

Leon: Klar, Zeit für die große Abrechnung. Also: Wir starten mit 344.000 Euro. Dann...?

Clara: ...minus 12.000 für die Investitionszulage. Plus 9.000 für die Spende. Plus 500 für die Geldbuße.

Leon: Sehr gut, weiter.

Clara: Dann plus die beiden großen Steuerposten: 100.000 Vorauszahlung und 75.000 Rückstellung. Und plus die 12.000 für die verdeckte Gewinnausschüttung, also die Zinsen.

Leon: Perfekt. Und zum Schluss?

Clara: Minus die 1.600 Euro für die verdeckte Einlage, also die verzichtete Miete.

Leon: Trommelwirbel bitte... Wenn man das alles zusammenrechnet, kommen wir auf ein zu versteuerndes Einkommen von 526.900 Euro.

Clara: Wow. Von 344.000 auf über eine halbe Million. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Leon: Das ist es. Und genau deshalb ist diese Korrekturrechnung so unglaublich wichtig. Der handelsrechtliche Gewinn ist nicht der steuerliche. So, und jetzt die Steuer darauf. Der Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt...?

Clara: 15 Prozent.

Leon: Richtig. 15 Prozent von 526.900 Euro sind 79.035 Euro. Das ist die tatsächliche Steuerschuld für 2025.

Clara: Aber die GmbH hat doch schon 100.000 Euro vorausgezahlt!

Leon: Genau! Und was bedeutet das? Die Steuerschuld ist 79.035 Euro, gezahlt wurden 100.000 Euro...

Clara: Die F-GmbH bekommt Geld zurück! 20.965 Euro. Das ist ja super.

Leon: Absolut. Eine Körperschaftsteuer-Erstattung. Siehst du? So eine Steuererklärung kann auch mal gute Nachrichten bringen.

Clara: Okay, das motiviert. Wir haben also von einem vorläufigen Gewinn über lauter Korrekturen zu einer Steuerrückerstattung gefunden. Das verändert ja auch die Bilanz, oder? Wie sieht die denn jetzt am Ende aus?

Leon: Genau, die Bilanz wird durch die Erstattung natürlich schöner. Das Eigenkapital steigt. Aber deine Frage ist super, denn sie führt uns direkt zum nächsten, super wichtigen Thema: die Beziehung zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern.

Clara: Ah, also was passiert, wenn die F-GmbH und Frau Vogel Geschäfte miteinander machen?

Leon: Exakt. Da schaut das Finanzamt nämlich ganz genau hin. Es will sicherstellen, dass alles so abläuft wie unter fremden Dritten. Man nennt das den Fremdvergleichsgrundsatz.

Clara: Okay, also die dürfen sich keine Sonder-Deals zuschustern, nur weil sie sich kennen?

Leon: Genau das. Stell dir vor, die F-GmbH erbringt für Frau Vogel privat Reinigungsleistungen im Wert von 10.000 Euro, aber schickt ihr keine Rechnung. Einfach so, als Geschenk.

Clara: Klingt nett von der GmbH.

Leon: Für Frau Vogel schon, für das Finanzamt nicht. Denn was passiert hier wirklich? Die GmbH entzieht sich selbst Vermögen, um es ihrer Gesellschafterin zu geben. Das ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, kurz vGA.

Clara: Verdeckte Gewinnausschüttung... das klingt heimlich. Und teuer.

Leon: Beides richtig. Das Finanzamt sagt: Das ist kein normaler Geschäftsaufwand. Dieser „Vorteil“ muss dem zu versteuernden Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet werden. Und zwar zum vollen Wert, den ein Fremder zahlen müsste.

Clara: Also die 10.000 Euro?

Leon: Fast. Man rechnet mit dem Bruttowert, also inklusive Umsatzsteuer. In unserem Fall wären das 10.000 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer, also 11.900 Euro. Bumm. Die werden dem Gewinn wieder draufgeschlagen.

Clara: Autsch. Das ist ein teures Geschenk. Die GmbH muss also Steuern auf Geld zahlen, das sie nie bekommen hat.

Leon: Das ist der Punkt. Der Fiskus stellt sicher, dass Gewinne nicht einfach steuerfrei aus der Firma „abgezogen“ werden.

Clara: Okay, verstanden. Das war also der Fall, dass die GmbH dem Gesellschafter was Gutes tut. Geht das auch andersherum?

Leon: Sehr gute Frage! Ja, absolut. Das nennt sich dann eine verdeckte Einlage. Das ist quasi das Spiegelbild zur vGA.

Clara: Also wenn der Gesellschafter seiner GmbH einen Vorteil verschafft, den er einem fremden Unternehmen nicht geben würde?

Leon: Perfekt zusammengefasst. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Ein Gesellschafter vermietet seiner GmbH ein Grundstück für 2.000 Euro im Monat, obwohl 3.000 Euro ortsüblich wären. Und dann verzichtet er sogar auf sechs Monatsmieten, also 12.000 Euro, um die Firma flüssig zu halten.

Clara: Das ist aber nett von ihm!

Leon: Ja, aber steuerlich relevant. Dieser Verzicht auf die Forderung von 12.000 Euro ist ein einlagefähiger Vorteil. Er erhöht das Vermögen der GmbH. Das ist eine klassische verdeckte Einlage.

Clara: Und was bedeutet das jetzt für die Bilanz und die Steuer?

Leon: Also, die GmbH darf durch diese Einlage ihr zu versteuerndes Einkommen nicht erhöhen. Wenn sie den Wegfall der Schuld also als Gewinn gebucht hat, muss das bei der Steuerermittlung wieder rausgerechnet werden. Die 12.000 Euro erhöhen stattdessen das steuerliche Einlagekonto der GmbH.

Clara: Und für den Gesellschafter? Hat er jetzt einfach 12.000 Euro verschenkt?

Leon: Nicht ganz. Für ihn erhöhen diese 12.000 Euro die Anschaffungskosten seiner GmbH-Beteiligung. Seine Anteile sind quasi mehr wert geworden. Es ist also kein verlorenes Geld, sondern eine Investition.

Clara: Puh, das ist komplex. Also vGA und verdeckte Einlagen sind zwei Seiten derselben Medaille. Es geht immer um unübliche Vorteile zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Gibt es noch andere Verträge zwischen den beiden, auf die man achten muss?

Leon: Ja, absolut. Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist das A und O. Und das führt uns direkt zum letzten, aber super wichtigen Punkt für heute: die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Clara: Okay, also das ganz normale Gehalt, das der Gesellschafter als Geschäftsführer bekommt?

Leon: Genau. Nehmen wir unser Beispiel: Er bekommt 11 Monate lang 7.500 Euro. Das sind dann 82.500 Euro.

Clara: Und im Dezember waren es ja 10.000 Euro, weil das Geschäft so gut lief.

Leon: Korrekt. Also rechnen wir die 82.500 plus die 10.000 für Dezember. Macht zusammen 92.500 Euro.

Clara: Nach all dem komplexen Kram mit verdeckten Einlagen ist das jetzt einfach... ein Gehalt? Das fühlt sich ja fast zu einfach an!

Leon: Manchmal ist es das tatsächlich. Diese 92.500 Euro sind dann seine ganz normalen Einnahmen nach Paragraph 19 des Einkommensteuergesetzes.

Clara: Wow. Okay, fassen wir zusammen: Wir hatten die verdeckte Gewinnausschüttung, die verdeckte Einlage und jetzt das normale Geschäftsführergehalt. Drei Schlüsselthemen.

Leon: Exakt. Und wenn ihr das verstanden habt, habt ihr einen riesigen Vorteil für eure Prüfung. Ihr schafft das!

Clara: Ein super Schlusswort. Vielen Dank, Leon. Und danke euch fürs Zuhören!

Leon: Sehr gerne! Bis zum nächsten Mal beim Studyfi Podcast.

Weitere Materialien

ZusammenfassungWissenstestKarteikartenPodcastMindmap
← Zurück zum Thema