Grundlagen der deutschen Körperschaftsteuer: Dein Guide
20 Fragen
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Die Organgesellschaft hat lediglich die Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter selbst zu versteuern (§ 16 KStG), woraus sich eine eigene Körperschaftsteuerschuld ergibt. In Fall 1 betrug die Körperschaftsteuerschuld der T-GmbH 1.500 Euro auf die Ausgleichszahlungen.
A. 110.000 Euro
B. 50.000 Euro
C. 100.000 Euro
D. 40.000 Euro
Erklärung: Der Abwicklungsgewinn wird wie folgt ermittelt: Abwicklungs-Endvermögen (520.000 Euro) + KSt-Vorauszahlungen (60.000 Euro) + Sonstige nicht abziehbare Betriebsausgaben (10.000 Euro) ./. Abwicklungs-Anfangsvermögen (480.000 Euro) = 110.000 Euro. Dies entspricht der Berechnung nach § 11 KStG, § 10 Nr. 2 KStG und § 4 Abs. 5 EStG.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Die G-GmbH wird in der Zeit vom 1.4.2024 bis 31.10.2025 abgewickelt. Das Ende des Abwicklungszeitraums ist daher der 31.10.2025.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Das an den Gesellschafter verteilungsfähige Endvermögen beträgt 518.000 Euro, berechnet als 530.000 Euro abzüglich 12.000 Euro Körperschaftsteuer.
A. Das Bankguthaben auf der Aktivseite beträgt 530.000 Euro.
B. Das Nennkapital auf der Passivseite beläuft sich auf 50.000 Euro.
C. Die Gewinnrücklagen auf der Passivseite betragen 400.000 Euro.
D. Der Abwicklungsgewinn auf der Passivseite wird mit 80.000 Euro ausgewiesen.
Erklärung: Laut den Studiermaterialien (Abschnitt 12) weist die Bilanz der G-GmbH zum 31.10.2025 auf der Aktivseite ein Bankguthaben von 530.000 Euro aus. Auf der Passivseite werden das Nennkapital mit 50.000 Euro und die Gewinnrücklagen mit 400.000 Euro aufgeführt. Der Abwicklungsgewinn beträgt nach Abzug der KSt-Rückstellung 68.000 Euro, nicht 80.000 Euro.