Karteikarten zu Grundlagen der deutschen Körperschaftsteuer

Grundlagen der deutschen Körperschaftsteuer: Dein Guide

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Welche Voraussetzung begründet die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG in dem Beispieltext?

Sitz und Geschäftsleitung im Inland (hier: Köln) begründen die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG).

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Körperschaftsteuer: Recht

79 Karten

Karte 1

Frage: Welche Voraussetzung begründet die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG in dem Beispieltext?

Antwort: Sitz und Geschäftsleitung im Inland (hier: Köln) begründen die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG).

Karte 2

Frage: Wie bemisst sich die Körperschaftsteuer nach § 7 Abs. 1 KStG?

Antwort: Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (§ 7 Abs. 1 KStG), das nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermitteln is

Karte 3

Frage: Wie sind bei unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Kapitalgesellschaften die Einkünfte steuerlich zu behandeln (§ 8 Abs. 2 KStG)?

Antwort: Sind sie unbeschränkt steuerpflichtig, sind alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln (§ 8 Abs. 2 KStG).

Karte 4

Frage: Welcher Jahresüberschuss war Ausgangspunkt für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens im Beispiel?

Antwort: Der Jahresüberschuss von 372.100 Euro war Ausgangspunkt für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.

Karte 5

Frage: Wie wird mit einer im Jahr 2024 gezahlten Aufsichtsratsvergütung verfahren (§ 10 Nr. 4 KStG)?

Antwort: Die Aufsichtsratsvergütung war nur zur Hälfte abzugsfähig; eine Rückzahlung erhöht das Einkommen daher nur zur Hälfte (Umkehrschluss zu § 10 Nr. 4 KSt

Karte 6

Frage: Wie ist eine im Jahr 2022 buchmäßig vorgenommene Teilwertabschreibung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 2022 zu behandeln (§ 8 b Abs.

Antwort: Die im Jahr 2022 in der Buchführung vorgenommene Teilwertabschreibung ist bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 2022 wieder hinzuzurechne

Karte 7

Frage: Wie wird der Veräußerungsgewinn aus Anteilsveräußerung steuerlich behandelt (§ 8 b Abs. 2 KStG), und wie wurden im Beispiel Veräußerungspreis, -kosten

Antwort: Der Veräußerungsgewinn ist in vollem Umfang steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG). Im Beispiel: Veräußerungspreis 250.000 € ./. Veräußerungskosten 2.000 € ./.

Karte 8

Frage: Welche fiktiven Betriebsausgaben sind nach § 8 b Abs. 3 KStG zu berücksichtigen, wie im Beispiel angegeben?

Antwort: Fiktive Betriebsausgaben sind gemäß § 8b Abs. 3 KStG zu berücksichtigen; im Beispiel wurden sie mit 5 % + 4.900 € angesetzt (als Rechenbestandteil bei

Karte 9

Frage: Bleiben tatsächlich angefallene Veräußerungskosten abzugsfähig?

Antwort: Ja, die tatsächlich angefallenen und gebuchten Veräußerungskosten in Höhe von 2.000 € bleiben abzugsfähig (Beispielangabe).

Karte 10

Frage: Wie ist mit ausländischen Steuern im Körperschaftsteuerverfahren umzugehen (Hinweis aus dem Text)?

Antwort: Ausländische Steuern sind als Anrechnungstatbestand zu berücksichtigen (§ 10 Nr. 2 KStG wird genannt); im Beispiel wurde ein Betrag von 3.000 € berück