Karteikarten zu Kündigungsschutz im österreichischen Arbeitsrecht

Kündigungsschutz im österreichischen Arbeitsrecht: Ein Überblick

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Was kann der Arbeitnehmer tun, wenn der Betriebsrat die Wochenfrist verstreichen lässt und schweigt (‚schlichter Widerspruch‘)?

Der Arbeitnehmer kann binnen zwei Wochen ab Zugang der Kündigung selbst bei Gericht die Kündigung anfechten (§105 Abs 4 ArbVG). Ihm stehen die Anfecht

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Kündigungsanfechtung

31 Karten

Karte 1

Frage: Was kann der Arbeitnehmer tun, wenn der Betriebsrat die Wochenfrist verstreichen lässt und schweigt (‚schlichter Widerspruch‘)?

Antwort: Der Arbeitnehmer kann binnen zwei Wochen ab Zugang der Kündigung selbst bei Gericht die Kündigung anfechten (§105 Abs 4 ArbVG). Ihm stehen die Anfecht

Karte 2

Frage: Welche Aussage trifft auf den Willen des Betriebsrats zu, wenn dieser auf die Kündigung nicht reagiert?

Antwort: Das Schweigen des Betriebsrats bedeutet, dass er gegen die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers keine Bedenken hat; es versperrt aber nicht die An

Karte 3

Frage: Wie ist die Anfechtung der Kündigung geregelt, wenn im Betrieb kein Betriebsrat besteht, obwohl einer hätte gewählt werden müssen?

Antwort: Der gekündigte Arbeitnehmer kann gem. §107 ArbVG binnen zwei Wochen selbst die Kündigung bei Gericht anfechten; das Vorverfahren entfällt. Er kann weg

Karte 4

Frage: Warum ist ein Sozialvergleich in betriebsratslosen Betrieben nicht möglich?

Antwort: Nach ständiger Rechtsprechung (VwGH) und dem kollektivrechtlichen Konzept des ArbVG setzt ein Sozialvergleich den Widerspruch des Betriebsrats voraus;

Karte 5

Frage: Welche Fristenregelung gilt bei der Berechnung von Fristen im ArbVG?

Antwort: Nach §169 ArbVG ist §32 AVG anzuwenden: Wochenfristen enden mit Ablauf desjenigen Wochentags, der dem Beginnstag entspricht. Fällt das Fristende auf S

Karte 6

Frage: Wann ist die Anfechtungsklage gem. §105 Abs 4 ArbVG rechtzeitig eingereicht?

Antwort: Die Klage ist rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der durch Parteiendisposition nicht verlängerten Frist eingebracht wird (unter Beachtung der AVG-Fr

Karte 7

Frage: Welche Anfechtungsgründe stehen dem Arbeitnehmer bei Selbstanfechtung nach §105 Abs 4 ArbVG zur Verfügung?

Antwort: Die Anfechtungsgründe des verpönten Motivs und der Sozialwidrigkeit; der Sozialvergleich ist jedoch ausgeschlossen.

Karte 8

Frage: Welche Rechtsfolge hat das Versäumnis des Betriebsrats, innerhalb der Wochenfrist eine Stellungnahme zur Kündigung abzugeben?

Antwort: Der Arbeitnehmer erhält das Recht zur Selbstanfechtung der Kündigung vor Gericht; der Betriebsrat bleibt im Verfahren ohne Stellungnahme, der Sozialve

Karte 9

Frage: Was muss der Arbeitgeber tun, wenn der Betriebsrat (BR) der Kündigung widersprochen hat und er die Kündigung dennoch ausspricht?

Antwort: Den BR vom Ausspruch der Kündigung informieren, wodurch die Anfechtungsfristen ausgelöst werden.

Karte 10

Frage: Welche Frist hat der gekündigte Arbeitnehmer, wenn er seinen Arbeitsplatz erhalten will und der BR widersprochen hat?

Antwort: Er muss den BR auffordern, binnen einer Woche nach Ausspruch der Kündigung diese vor Gericht anzufechten.