Test zu Kollektivverträge im österreichischen Arbeitsrecht

Kollektivverträge im österreichischen Arbeitsrecht verstehen

Frage 1 von 50%

Wird eine Außenseiterkollision bei Kollektivverträgen nach der herrschenden Ansicht dadurch gelöst, dass der Kollektivvertrag der Berufsvereinigung, welcher der Arbeitgeber später beitritt, den Kollektivvertrag der Berufsvereinigung verdrängt, welcher der Arbeitgeber zuerst beigetreten ist?

Test: Kollektivvertragsrecht Allgemein, Arbeitsrecht, Kollektivvertrag und Anwendung

20 Fragen

Frage 1: Wird eine Außenseiterkollision bei Kollektivverträgen nach der herrschenden Ansicht dadurch gelöst, dass der Kollektivvertrag der Berufsvereinigung, welcher der Arbeitgeber später beitritt, den Kollektivvertrag der Berufsvereinigung verdrängt, welcher der Arbeitgeber zuerst beigetreten ist?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Die herrschende Ansicht löst das Problem der Außenseiterkollision nach der zeitlichen Priorität, wobei der Kollektivvertrag der freiwilligen Berufsvereinigung, welcher der Arbeitgeber zuerst beigetreten ist, den Kollektivvertrag der Berufsvereinigung verdrängt, welcher der Arbeitgeber später beitritt.

Frage 2: Was gilt gemäß § 8 Z 3 ArbVG für die Kollektivvertragsangehörigkeit eines Arbeitgebers, der im Rahmen eines verbundenen Gewerbes übergreifende Leistungen erbringt?

A. Der Arbeitgeber ist nur dann einem Kollektivvertrag angehörig, wenn er gleichzeitig Mitglied der kollektivvertragsabschließenden Partei gemäß § 8 Z 1 ArbVG ist.

B. Die Kollektivvertragsangehörigkeit besteht für den Kollektivvertrag des jeweils ausgeübten Wirtschaftsbereichs, wenn keine KV-Angehörigkeit nach § 8 Z 1 oder Z 2 ArbVG gegeben ist.

C. In diesem Fall besteht keine Kollektivvertragsangehörigkeit, da verbundene Gewerbe nicht explizit im ArbVG geregelt sind.

D. Die Kollektivvertragsangehörigkeit richtet sich ausschließlich nach der Gewerbeberechtigung und nicht nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

Erklärung: Gemäß § 8 Z 3 ArbVG sind Arbeitgeber, die im Rahmen eines verbundenen Gewerbes übergreifende Leistungen erbringen, hinsichtlich der Kollektivverträge in den ausgeübten Wirtschaftsbereichen kollektivvertragsangehörig, in denen keine KV-Angehörigkeit nach § 8 Z 1 oder Z 2 ArbVG besteht. Es ist dabei gleichgültig, ob der Arbeitgeber Mitglied der kollektivvertragsabschließenden Partei ist.

Frage 3: Die Studie materialien beschreiben detailliert, wie die Außenseiterwirkung gemäß § 12 ArbVG angewendet wird.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Die Studienmaterialien erwähnen die Außenseiterwirkung (§ 12 ArbVG) lediglich als einen Aspekt der Kollektivvertragsunterworfenheit, der von der KV-Angehörigkeit zu unterscheiden ist. Es werden jedoch keine weiteren Details zu ihrer Anwendung oder Funktionsweise gegeben.

Frage 4: Ist das Bundesneigungsamt eine kollegiale Bundesbehörde?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Laut den Studienmaterialien (314) ist das Bundesneigungsamt eine sozialpartnerschaftlich besetzte kollegiale Bundesbehörde.

Frage 5: Wie wird das Kollisionsproblem gelöst, wenn für einen Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben oder Betriebsabteilungen eines Arbeitgebers beschäftigt ist, verschiedene Kollektivverträge gelten und somit der Grundsatz der Tarifeinheit gefährdet ist?

A. Es findet der Kollektivvertrag Anwendung, der das höhere Gehalt vorsieht.

B. Auf den Arbeitnehmer findet jener Kollektivvertrag Anwendung, der seiner überwiegend ausgeübten Beschäftigung entspricht, wobei es auf das zeitliche Überwiegen ankommt.

C. Der Arbeitgeber entscheidet, welcher Kollektivvertrag Anwendung findet.

D. Der Arbeitnehmer kann wählen, welcher Kollektivvertrag angewendet werden soll.

Erklärung: Laut § 10 ArbVG findet auf einen Arbeitnehmer in Mischverwendung jener Kollektivvertrag Anwendung, der seiner überwiegend ausgeübten Beschäftigung entspricht. Dabei kommt es auf das zeitliche Überwiegen der jeweiligen Tätigkeit an.