Karteikarten zu Kollektivverträge im österreichischen Arbeitsrecht
Kollektivverträge im österreichischen Arbeitsrecht verstehen
Tippen zum Umdrehen · Wischen zur Navigation
Kollektivvertragsrecht Wirkungen
28 Karten
Karte 1
Frage: Was besagt die gesetzliche Klarstellung zum Vergleich zwischen kollektivvertraglichen Regelungen und anderen Normen (Günstigkeitsverfahren)?
Antwort: Weder ein punktueller Vergleich (‚Rosinentheorie‘) noch ein Gesamtvergleich ist durchzuführen; in der Praxis bleibt jedoch oft unklar, welche Bestimmu
Karte 2
Frage: Welche Voraussetzung betont der OGH für die Vergleichbarkeit von Regelungen im Günstigkeitsverfahren?
Antwort: Die zu vergleichenden Regelungen müssen denselben Regelungsgegenstand bzw. denselben Lebenssachverhalt betreffen; ansonsten fehlt ein sachlicher Zusam
Karte 3
Frage: Wann liegt ein sachlicher Zusammenhang zwischen Regelungen vor, sodass ein Vergleich zulässig ist?
Antwort: Wenn die Bestimmungen von den Parteien in eine wechselseitige Beziehung gesetzt wurden und sie denselben Lebenssachverhalt betreffen; diese Voraussetz
Karte 4
Frage: Welche Rolle spielt bei kollektivrechtlichen Regelungen der sozialpolitische Zweck im Günstigkeitsverfahren?
Antwort: Der sozialpolitische Zweck ist zu beachten und kann die Beurteilung beeinflussen, ob Regelungen vergleichbar sind oder ob eine günstigere Regelung zul
Karte 5
Frage: Wie können KV-Parteien die Anwendung günstigeren Regelungen ausschließen?
Antwort: Durch ausdrückliche Regelung im Kollektivvertrag, die günstigere Regelungen ausschließt und den normativen Bestimmungen absoluten zwingenden Charakter
Karte 6
Frage: Wann beginnt die Wirkung eines Kollektivvertrags, wenn nichts anderes bestimmt ist?
Antwort: Die Wirkung beginnt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag; erfolgt keine Publikation, so entfaltet der KV keine Normwirkung.
Karte 7
Frage: Welche Verpflichtung hat ein kv-unterworfener Arbeitgeber nach Kundmachung des KVs gegenüber den Arbeitnehmern?
Antwort: Er muss den KV binnen drei Tagen nach dem Tag der Kundmachung im Betrieb auflegen und in einer Betriebskundmachung darauf hinweisen (§ 15 ArbVG).
Karte 8
Frage: Welche Sanktion droht dem Arbeitgeber, wenn er die Betriebskundmachung unterlässt?
Antwort: Auf Antrag des Betriebsrats kann die Bezirksverwaltungsbehörde den Arbeitgeber nach § 160 ArbVG bestrafen.
Karte 9
Frage: Wo können Kollektivverträge eingesehen werden?
Antwort: Kollektivverträge können bei den Arbeits- und Sozialgerichten eingesehen werden.
Karte 10
Frage: Welche Formvoraussetzung gilt für den Abschluss eines Kollektivvertrags?
Antwort: Der Abschluss bedarf der Willenseinigung der KV-Parteien in schriftlicher Form; eine unterschriebene Ausfertigung ist unverzüglich beim für Arbeit zus