Deutsche Körperschaftsteuer: Grundlagen & Fälle für Studierende
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Frage: Welche Voraussetzung besteht für die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht der M‑GmbH im Beispiel (Sitz und Geschäftsleitung)?
Antwort: Die M‑GmbH hat Sitz und Geschäftsleitung im Inland (Bonn) und ist daher unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG).
Frage: Nach welchen Vorschriften wird das zu versteuernde Einkommen der GmbH ermittelt?
Antwort: Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermitteln ist (§ 8 Abs. 1 KStG).
Frage: Wie sind die Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH im Beispiel steuerlich zu qualifizieren?
Antwort: Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG).
Frage: Darf die beschlossene Vorabausschüttung das zu versteuernde Einkommen mindern?
Antwort: Nein. Die Vorabausschüttung darf das zu versteuernde Einkommen nicht mindern (§ 8 Abs. 3 Satz 1 KStG).
Frage: Wie wird im Beispiel mit dem Geschenk an einen wichtigen Kunden (Anschaffungskosten 20.000 €, Vorsteuer 3.800 €) steuerlich umgegangen?
Antwort: Die Anschaffungskosten von 20.000 € sind als Aufwand hinzuzurechnen (§ 8 Abs.1 KStG, §4 Abs.5 Nr.1 EStG). Die Vorsteuer 3.800 € ist nicht abziehbar un
Frage: Wie ist die Geldbuße von 600 € steuerlich zu behandeln?
Antwort: Die Geldbuße ist als Aufwand hinzuzurechnen (§ 8 Abs.1 KStG, §4 Abs.5 Nr.8 EStG).
Frage: Wie sind Dividenden aus 20%-Beteiligungen (hier 8.000 €) in der Körperschaftsteuererklärung behandelt?
Antwort: Dividenden sind nach § 8b Abs.1 und 4 KStG steuerfrei (im Beispiel die 8.000 € sind nicht zum Einkommen zu rechnen).
Frage: Welche fiktiven Betriebsausgaben sind bei steuerfreien Dividenden anzusetzen und wie hoch sind sie im Beispiel?
Antwort: Bei steuerfreien Dividenden sind fiktive nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in Höhe von 5 % der Dividende anzusetzen; im Beispiel 5 % von 8.000 € = 4
Frage: Wie ist der Verzicht der Mutter des Alleingesellschafters auf ein Darlehen (35.000 €) steuerlich zu bewerten?
Antwort: Der Wegfall der Forderung ist eine verdeckte Einlage durch eine nahestehende Person und darf das Einkommen nicht erhöhen (§ 8 Abs.3 Satz3 KStG). Die B
Frage: Wie werden im Beispiel die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (10.000 €) in der Berechnung berücksichtigt?
Antwort: Die KSt‑Vorauszahlungen von 10.000 € werden bei der Ermittlung der KSt‑Schuld angerechnet (als bereits geleistete Zahlungen, §31 Abs.1 KStG, §36 Abs.2