Teilwert und Wertminderung
Klíčová slova: Abschreibungen: Grundlagen, Abschreibungen: Bilanzierung & Bewertung, Abschreibungen: Spezielle Wirtschaftsgüter, Abschreibungen: nationales Steuerrecht, Abschreibungen: Steuerrechtliche AfA-Regeln, Abschreibungen: Steuerrechtliche Behandlung, Abschreibungen: Firmenwert und Goodwill, Abschreibungen: Teilwert und Wertminderung
Klíčové pojmy: Teilwertabschreibung nur bei dauerhafter Wertminderung, Bei festverzinslichen Papieren Abschreibung max. bis Nennwert, Bei börsennotierten Aktien Bagatellgrenze von $5\%$ gegenüber Erwerb, Wertveränderungen nach Bilanzstichtag sind meist unerheblich, Halbe-Restnutzungsdauer als Indikator für abnutzbare Güter, Nichtabnutzbare Güter: langfristige Nutzungsänderungen prüfen, Zuschreibungsgebot verlangt Wiederansatz bis fortgeführte Anschaffungskosten, Schattenrechnung zur Ermittlung zulässiger Zuschreibungen, Prüfschritte: Gutart bestimmen, Teilwert ermitteln, Dauerhaftigkeit prüfen, Dokumentation der Bewertungsentscheidung erforderlich
## Einführung
Abschreibungen wegen Teilwert und Wertminderung befassen sich mit der Feststellung und buchmäßigen Behandlung von dauerhaften bzw. vorübergehenden Wertverlusten von Wirtschaftsgütern. Dieses Material erklärt, wann eine Teilwertabschreibung zulässig ist, wie das Zuschreibungsgebot wirkt und worauf bei verschiedenen Anlagegütern (festverzinsliche Wertpapiere, börsennotierte Aktien, nichtabnutzbare Güter) zu achten ist.
> **Definition:** Eine Teilwertabschreibung liegt vor, wenn der erzielbare Wert eines Wirtschaftsguts dauerhaft unter dem bisherigen Buchwert liegt und deshalb der Bilanzansatz vermindert werden muss.
## Grundprinzipien der Teilwertabschreibung
### Dauerhaftigkeit prüfen
- Für die zulässige Abschreibung ist entscheidend, ob die Wertminderung **dauerhaft** ist. Kurzfristige Kursschwankungen rechtfertigen keine Teilwertabschreibung.
- Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wird zusätzlich geprüft, ob der Teilwert innerhalb der halben Restnutzungsdauer erreicht wird (Indikator für Dauerhaftigkeit).
> **Definition:** Dauerhafte Wertminderung bedeutet, dass die Gründe für den niedrigeren Wertansatz voraussichtlich über einen längeren Zeitraum anhalten.
### Zuschreibungsgebot
- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG ist nach einer Teilwertabschreibung bei Wertsteigerung wieder bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten zuzuschreiben.
- Es ist eine sogenannte Schattenrechnung notwendig: Prüfe, wie hoch der Wert nach planmäßiger Abschreibung gewesen wäre, und schreibe bis zu diesem Betrag zu.
## Spezielle Fälle und Beispiele
### Festverzinsliche Wertpapiere
- Bei festverzinslichen Papieren, die bei Fälligkeit zu $100\%$ des Nennwerts eingelöst werden, ist eine Teilwertabschreibung nur bis zum Nennwert zulässig.
Beispiel:
- Anschaffung: festverzinsliche Wertpapiere zu $102\%$ des Nennwerts, Restlaufzeit 4 Jahre.
- Bilanzstichtag: Börsenkurs nur noch $98\%$ wegen gesunkenem Zinsniveau.
Lösung: Eine Teilwertabschreibung ist nur auf $100\%$ des Nennwerts zulässig, weil die Papiere bei Fälligkeit zu $100\%$ eingelöst werden. Der niedrigere Börsenkurs ist nicht dauerhaft für den Anleger, da Einlösung zum Nennwert gesichert ist.
### Börsennotierte Aktien (Anlagevermögen)
- Bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens geht man von einer dauernden Wertminderung aus, wenn der Börsenwert am Bilanzstichtag unter dem Erwerbswert liegt und der Kursverlust die Bagatellgrenze von $5\%$ des Erwerbskurses übersteigt.
- Maßgeblich ist bei vorangegangener Teilwertabschreibung der Bilanzansatz am vorangegangenen Bilanzstichtag.
- Wertveränderungen nach dem Bilanzstichtag (bis zur Bilanzerstellung) sind in der Regel wertbegründende Umstände und bleiben für die Bewertung am Bilanzstichtag ohne Einfluss.
Beispiele:
1) Erwerb zu $100$, Kursschwankungen $70$ bis $100$, Bilanzstichtag $90$, Wert am Bilanzaufstellungstag $90$ → Teilwertabschreibung auf $90$ zulässig, weil Kursverlust $>5\%$ bezogen auf Erwerb.
2) Erwerb zu $100$, Bilanzstichtag $90$, Wert am Bilanzausstellungs- tag $100$ → Teilwertabschreibung auf $90$ dennoch zulässig; spätere Erholung nach dem Bilanzstichtag ist unerheblich.
### Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter (z. B. Grundstücke)
- Hier ist die Frage, ob der Grund für den Wertverlust langfristig ist. Langfristige Maßnahmen (z. B. dauerhafte Nutzungsbeschränkungen durch die Kommune) rechtfertigen häufig eine dauerhafte Wertminderung.
Beispiel:
- Unbebautes Grundstück, Anschaffungskosten €50.000. Stadt untersagt gewerbliche Nutzung; Verkehrswert sinkt auf €30.000.
Lösung: Die Maßnahme der Stadt ist langfristig; deshalb liegt eine dauerhafte Wertminderung vor und eine Teilwertabschreibung auf €30.000 ist zulässig.
### Abnutzbare Wirtschaftsgüter: Halbe Restnutzungsdauer-Regel
- Bei abnutzbaren Gütern wird die Dauerhaftigkeit u. a. danach bewertet, ob der Teilwert innerhalb von **der halben Restnutzungsdauer** erreicht wird.
Beispiel (vereinfachte Zahlen aus dem Text):
- Berechnung: Wenn sich ergibt, dass $\te