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Wiki📈 Rechnungswesen und SteuerrechtAbschreibungen im deutschen Handels- und SteuerrechtKarteikarten

Karteikarten zu Abschreibungen im deutschen Handels- und Steuerrecht

Abschreibungen im deutschen Handels- und Steuerrecht erklärt

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Was regelt § 6 Abs. 2 und 2a EStG in Bezug auf Abschreibungen?

Die Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG): Wahlweise Sofortabzug (bis 800 € unter Bedingungen) oder Bildung eines Sammelpostens (§6 Ab

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Abschreibungen: Steuerrechtliche Behandlung

17 Karten

Karte 1

Frage: Was regelt § 6 Abs. 2 und 2a EStG in Bezug auf Abschreibungen?

Antwort: Die Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG): Wahlweise Sofortabzug (bis 800 € unter Bedingungen) oder Bildung eines Sammelpostens (§6 Ab

Karte 2

Frage: Welche Grenze gilt für den sofortigen Abzug geringwertiger Wirtschaftsgüter ohne Sammelposten?

Antwort: Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden (selbständiges, abn

Karte 3

Frage: Was gilt für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn das Wirtschaftsgut ursprünglich nach § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben wurde (

Antwort: Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind in späteren Wirtschaftsjahren ebenfalls im Jahr ihres Entstehens in voller Höhe als Betriebsa

Karte 4

Frage: Welche zwei Wahlrechte bestehen für Aufwendungen mehr als 250 € bis 800 € nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG?

Antwort: a) Erstes Wahlrecht: Sofortiger Abzug im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe (§6 Abs.2). b) Zweites Wahlrecht: Erfassung der Aufwendung im Sammel

Karte 5

Frage: Welche Dokumentationspflicht besteht, wenn GWG (250–800 €) nach dem ersten Wahlrecht sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden?

Antwort: Das Wirtschaftsgut ist unter Angabe des Anschaffungs-/Herstellungs-/Einlagedatums und der Anschaffungs-/Herstellungskosten oder des Einlagewertes in e

Karte 6

Frage: Wie beeinflusst eine Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (§7 Abs.4 S.3 EStG) die Bemessungsgrundlage der norma

Antwort: Abschreibungen bemessen sich ab dem folgenden Wirtschaftsjahr an den AK/HK des Gebäudes vermindert um den Betrag der vorgenommenen Absetzung für außer

Karte 7

Frage: Was passiert mit der Bemessungsgrundlage für AfA, wenn später eine Zuschreibung gemäß §7 Abs.4 S.3 i.V.m. Abs.1 S.7 HS2 EStG oder §6 Abs.1 Nr.1 S.4 ES

Antwort: Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung erhöht sich ab dem folgenden Wirtschaftsjahr um den Betrag der Zuschreibung.

Karte 8

Frage: Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Änderung der Bemessungsgrundlage nach Ab- oder Zuschreibung bei Gebäuden?

Antwort: Die Änderung der Bemessungsgrundlage gilt ab dem folgenden Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr nach der Ab- oder Zuschreibung.

Karte 9

Frage: Was besagt Fallgruppe 2 bei der Einlage in das Betriebsvermögen hinsichtlich Abschreibungsbemessungsgrundlage?

Antwort: Der Einlagewert liegt unter den historischen Anschaffungskosten, aber über den fortgeführten AK/HK. Die Abschreibungsbemessungsgrundlage ist die fortg

Karte 10

Frage: Wie wird bei Fallgruppe 2 die jährliche steuerliche Abschreibung berechnet (Beispielwerte)?

Antwort: Abschreibungsbemessungsgrundlage 350.000 € mit Abschreibungen nach §7 Abs.4 S.1 Nr.1 EStG (3 %) → 350.000 € x 3 % = 10.500 € pro Jahr. Ein verbleibend

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