Abschreibungen im deutschen Handels- und Steuerrecht erklärt
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Frage: Was regelt § 6 Abs. 2 und 2a EStG in Bezug auf Abschreibungen?
Antwort: Die Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG): Wahlweise Sofortabzug (bis 800 € unter Bedingungen) oder Bildung eines Sammelpostens (§6 Ab
Frage: Welche Grenze gilt für den sofortigen Abzug geringwertiger Wirtschaftsgüter ohne Sammelposten?
Antwort: Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden (selbständiges, abn
Frage: Was gilt für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn das Wirtschaftsgut ursprünglich nach § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben wurde (
Antwort: Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind in späteren Wirtschaftsjahren ebenfalls im Jahr ihres Entstehens in voller Höhe als Betriebsa
Frage: Welche zwei Wahlrechte bestehen für Aufwendungen mehr als 250 € bis 800 € nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG?
Antwort: a) Erstes Wahlrecht: Sofortiger Abzug im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe (§6 Abs.2). b) Zweites Wahlrecht: Erfassung der Aufwendung im Sammel
Frage: Welche Dokumentationspflicht besteht, wenn GWG (250–800 €) nach dem ersten Wahlrecht sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
Antwort: Das Wirtschaftsgut ist unter Angabe des Anschaffungs-/Herstellungs-/Einlagedatums und der Anschaffungs-/Herstellungskosten oder des Einlagewertes in e
Frage: Wie beeinflusst eine Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (§7 Abs.4 S.3 EStG) die Bemessungsgrundlage der norma
Antwort: Abschreibungen bemessen sich ab dem folgenden Wirtschaftsjahr an den AK/HK des Gebäudes vermindert um den Betrag der vorgenommenen Absetzung für außer
Frage: Was passiert mit der Bemessungsgrundlage für AfA, wenn später eine Zuschreibung gemäß §7 Abs.4 S.3 i.V.m. Abs.1 S.7 HS2 EStG oder §6 Abs.1 Nr.1 S.4 ES
Antwort: Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung erhöht sich ab dem folgenden Wirtschaftsjahr um den Betrag der Zuschreibung.
Frage: Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Änderung der Bemessungsgrundlage nach Ab- oder Zuschreibung bei Gebäuden?
Antwort: Die Änderung der Bemessungsgrundlage gilt ab dem folgenden Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr nach der Ab- oder Zuschreibung.
Frage: Was besagt Fallgruppe 2 bei der Einlage in das Betriebsvermögen hinsichtlich Abschreibungsbemessungsgrundlage?
Antwort: Der Einlagewert liegt unter den historischen Anschaffungskosten, aber über den fortgeführten AK/HK. Die Abschreibungsbemessungsgrundlage ist die fortg
Frage: Wie wird bei Fallgruppe 2 die jährliche steuerliche Abschreibung berechnet (Beispielwerte)?
Antwort: Abschreibungsbemessungsgrundlage 350.000 € mit Abschreibungen nach §7 Abs.4 S.1 Nr.1 EStG (3 %) → 350.000 € x 3 % = 10.500 € pro Jahr. Ein verbleibend