Test zu Verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen im deutschen Steuerrecht
Verdeckte Gewinnausschüttungen & Einlagen im Steuerrecht
Test: Verdeckte Gewinnausschüttung, Steuerrecht für Kapitalgesellschaften, Verdeckte Einlage, Körperschaftsteuer - Gewinnermittlung & Besteuerung, Körperschaftsteuer - GmbH Besteuerung, Körperschaftsteuer - Rechtsgrundlagen, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
20 Fragen
Frage 1: Führt der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Forderung, die aufgrund der finanziellen Lage der Gesellschaft nur noch zu einem geringen Prozentsatz werthaltig ist, zu einer verdeckten Einlage in Höhe des vollen Nennwerts der Forderung?
A. Ja
B. Nein
Erklärung: Eine verdeckte Einlage liegt nur in Höhe des werthaltigen Teils der Forderung vor. Der nicht mehr werthaltige Teil der Forderung führt zu gewinn- und einkommenserhöhenden Betriebseinnahmen bei der Gesellschaft.
Frage 2: Welche steuerliche Auswirkung hat eine verdeckte Einlage auf das zu versteuernde Einkommen (z.v.E.) der GmbH gemäß den Studienmaterialien?
A. Sie erhöht das zu versteuernde Einkommen der GmbH.
B. Sie führt zu einer Kürzung des zu versteuernden Einkommens der GmbH.
C. Sie hat keine Auswirkung auf das zu versteuernde Einkommen, sondern lediglich auf das steuerliche Einlagekonto.
D. Sie wird als gewinn- und einkommenserhöhende Betriebseinnahme behandelt.
Erklärung: Laut den Studienmaterialien (H 8.9 KStH und § 8 Abs. 3 S. 3 KStG) darf eine verdeckte Einlage das zu versteuernde Einkommen nicht erhöhen. Daher muss der entsprechende Betrag bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens gekürzt werden, wie in Fall 7 und Fall 8 explizit dargestellt wird.
Frage 3: Führt eine Einlagenrückgewähr beim Gesellschafter zu einer Minderung der Anschaffungskosten der Beteiligung?
A. Ja
B. Nein
Erklärung: Eine Einlagenrückgewähr führt beim Gesellschafter zu einer Minderung der Anschaffungskosten der Beteiligung, wie aus Fall 10 unter der 'Behandlung beim Gesellschafter' mit 'AK-Minderung (H 20.2 (Einlagenrückgewähr) EStH ./. 10.000' ersichtlich ist.
Frage 4: Wie ist die unentgeltliche Installation einer neuen EDV-Anlage, die die E-GmbH für das Einzelunternehmen des Gesellschafters C vorgenommen hat, steuerlich bei der E-GmbH zu behandeln?
A. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen der E-GmbH um 2.975 Euro.
B. Sie stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung (VGA) dar und erhöht das zu versteuernde Einkommen der E-GmbH um 2.975 Euro.
C. Sie stellt eine verdeckte Einlage des Gesellschafters C in die E-GmbH dar.
D. Sie hat keine Auswirkung auf das zu versteuernde Einkommen der E-GmbH, da die Leistung unentgeltlich erfolgte.
Erklärung: In Fall E-GmbH wird beschrieben, dass die E-GmbH eine EDV-Installation für das Einzelunternehmen des Gesellschafters C unentgeltlich vorgenommen hat. Für fremde Dritte hätte die GmbH dafür 2.500 Euro zzgl. 475 Euro USt, also insgesamt 2.975 Euro, berechnet. Eine solche unentgeltliche Leistung an einen Gesellschafter, die einem fremden Dritten nicht gewährt worden wäre, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wie sie auch im Fall 10 erwähnt wird. Verdeckte Gewinnausschüttungen erhöhen das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft.
Frage 5: Eine verdeckte Einlage eines Grundstücks in eine GmbH wird für steuerliche Zwecke nicht mit dem Teilwert bewertet.
A. Ja
B. Nein
Erklärung: Die verdeckte Einlage eines Grundstücks ist mit dem Teilwert zu bewerten, wie in § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG und R 8.9 Abs. 4 KStR festgelegt.