Integration von Arbeitsschutz in Qualitätsmanagementsysteme

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Die Integration von Arbeitsschutz in Qualitätsmanagementsysteme ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die sowohl die Produkt- und Servicequalität als auch die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten auf höchstem Niveau gewährleisten möchten. Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet die Kernaspekte, Vorteile und praktischen Schritte zur erfolgreichen Verzahnung beider Managementbereiche nach dem Modell der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mit ihren Managementanforderungen zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW). Er bietet dir als Studierendem eine fundierte Grundlage und wertvolle Einblicke in dieses wichtige Thema, um die Integration von Arbeitsschutz in Qualitätsmanagementsysteme für deine Prüfung zu verstehen.

Warum die Integration von Arbeitsschutz in Qualitätsmanagementsysteme so wichtig ist: Eine Analyse

Unternehmen, die Sicherheit und Gesundheit systematisch in ihre betriebliche Organisation einbinden, agieren vorausschauend und verantwortungsbewusst. Die MAAS-BGW erweitern die Anforderungen eines Qualitätsmanagementsystems (QM-System) gezielt um das Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dies führt zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen, die fest mit dem QM-System verzahnt sind.

Ein integriertes System, wie das BGW qu.int.as-Modell, signalisiert Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten. Das übergeordnete Ziel ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter fördert. Dies wirkt sich positiv auf Motivation, Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs aus. Systematische Prävention von Gefährdungen und Unfällen trägt zu einer lebendigen Präventionskultur bei und sichert die zuverlässige Umsetzung von Arbeitsschutzanforderungen.

Vorteile und Fördermöglichkeiten der Arbeitsschutz-Integration

Unternehmen, die ein integriertes Managementsystem etabliert und nach einem von der BGW zugelassenen QM-Modell und den MAAS-BGW zertifizieren lassen, profitieren mehrfach:

  • Positive Wechselwirkungen: Optimaler Nutzen aus dem Zusammenspiel von Qualität und Arbeitsschutz.
  • Finanzielle Förderung: Die BGW kann zertifizierte Betriebe finanziell prämienbasiert fördern.
  • Rabatte: Bis zu 50 Prozent Rabatt auf kostenpflichtige BGW-Leistungen wie Seminare, Beratungsangebote und Fachveranstaltungen.

Optionale Kriterien in den Anhängen 1 und 2 unterstützen zudem die Erweiterung um betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Weitere Informationen dazu findest du unter www.quintas-online.de.

Grundlagen der MAAS-BGW: Eine Zusammenfassung

Die MAAS-BGW richten sich an Unternehmensleitungen und Personen mit QM-Kenntnissen, die Arbeitsschutz in ein QM-System integrieren möchten, wie QM-Beauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte. Sie sind kein Katalog zur automatischen Erfüllung aller Arbeitsschutzvorschriften, sondern ein Instrument zum Aufbau und zur ständigen Verbesserung eines integrierten Systems.

Ein QM-Modell, das die BGW für eine Zertifizierung anerkennt, muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Verantwortung durch die Leitung und Elemente zur Ressourcensteuerung.
  • Aktive Einbeziehung der Beschäftigten und des Umfelds.
  • Systemorientierter Managementansatz (Prozessmanagement).
  • Instrumente für einen fortlaufenden Verbesserungsprozess.
  • Basierung auf sachbezogenen Entscheidungen (Zahlen, Daten, Fakten).
  • Mindestanforderungen an die Dokumentation (Nachvollziehbarkeit).

Die MAAS-BGW sind die BGW-spezifische Umsetzung des Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF) und der DIN ISO 45001:2018. Die Bezeichnung „schriftliche Festlegung“ in den MAAS-BGW bedeutet, dass eine Regelung festgelegt, dokumentiert, verwirklicht, aufrechterhalten und fortlaufend verbessert wird und verbindliche Anweisungen enthält.

Die 5 Grundsätze des Arbeitsschutzes im Qualitätsmanagement

Die Einbindung des Arbeitsschutzes in das Qualitätsmanagement unterliegt fünf wesentlichen Grundsätzen:

  1. Umfassende, ganzheitliche und präventive Managementaufgabe: Arbeitsschutz umfasst Sicherheit und Gesundheit und wird als ebenso wichtig angesehen wie Qualität, Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit. Die Unternehmensleitung erweitert die Qualitätspolitik um arbeitsschutzpolitische Grundsätze und leitet daraus messbare Ziele ab.
  2. Aufbauorganisation: Arbeitsschutzaufgaben sind in die betrieblichen Strukturen eingeordnet. Aufgaben sind benannt, verantwortlichen Personen übertragen und bekannt. Die Gesamtverantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung.
  3. Ablauforganisation: Arbeitsschutzanforderungen sind in die betrieblichen Prozesse integriert. Prozesse werden überwacht, gemessen und analysiert. Auch bei ausgelagerten Prozessen bleibt die Verantwortung für Arbeitsschutzanforderungen beim Unternehmen.
  4. Kontinuierliche Beteiligung: Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen bestimmen Ziele und Maßnahmen des Arbeitsschutzes mit. Kommunikation über Risiken ist sichergestellt und Verbesserungsideen werden berücksichtigt.
  5. Regelmäßige Bewertung und Optimierung: Stand und Entwicklung der Strukturen und Prozesse werden bewertet, Arbeitsschutzziele überprüft und weiterentwickelt. Ziel ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zur systematischen Organisation von Sicherheit und Gesundheit, Erhalt der Leistungsfähigkeit und Steigerung der Wirtschaftlichkeit.

Umsetzung der MAAS-BGW: Wichtige Merkmale und Schritte

Die erfolgreiche Umsetzung der MAAS-BGW erfordert eine systematische Herangehensweise. Ein zentraler Punkt ist die Selbstverpflichtung der Unternehmensleitung (MAAS-BGW 2.1), ein qu.int.as-System zu verwirklichen, dessen Wirksamkeit zu überprüfen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Leitung muss plausibel nachweisen, dass sie diese Verpflichtung einhält.

Kernanforderungen an die Führung (MAAS-BGW 2)

  • Selbstverpflichtung der Leitung (2.1): Grundsatzentscheidungen treffen, Rahmenbedingungen festlegen, Planung, Einführung, Überprüfung und Verbesserung des Systems fördern, Ressourcen bereitstellen und Arbeitsschutz in Managementbewertungen einbeziehen.
  • Politik und Ziele für Sicherheit und Gesundheit (2.2): Eine verbindliche Arbeitsschutzpolitik festlegen, die betriebsspezifische Gefährdungen berücksichtigt und sich zu umfassendem, vorbeugendem Arbeitsschutz sowie kontinuierlicher Verbesserung verpflichtet. Daraus werden messbare Arbeitsschutzziele abgeleitet und Programme erstellt.
  • Mitarbeiterorientierung und Kommunikation (2.3): Bedürfnisse und Erwartungen der Beschäftigten berücksichtigen, regelmäßige Kommunikation fördern und Beteiligung an der Gestaltung des Managementsystems ermöglichen. Dies beinhaltet die Schaffung von Feedback-Möglichkeiten und die Wertschätzung sicheren Verhaltens.

Struktur und Ressourcen (MAAS-BGW 3)

  • Verantwortung und Befugnisse (3.1): Aufgaben, Verantwortungen und Befugnisse für den Arbeitsschutz festlegen und kontrollieren. Schriftliche Beauftragung eines/einer qu.int.as-Beauftragten, der/die in den Leitungskreis eingebunden ist. Bestellung von Arbeitsschutzbeauftragten und Gremien.
  • Personelle Ressourcen – Befähigung und Qualifikation (3.2): Erforderliche Kompetenzen ermitteln, Qualifizierungsbedarf festlegen, regelmäßige Schulungen planen, veranlassen und dokumentieren. Inhalte müssen motivieren und befähigen. Eignung und Wirkungsgrad der Maßnahmen beurteilen.
  • Infrastruktur und Arbeitsumgebung (3.3): Eine sichere und gesundheitsgerechte Infrastruktur und Arbeitsumgebung gewährleisten und verbessern. Dazu gehört die Bereitstellung spezifischer Arbeitsschutzinfrastruktur (z.B. PSA, Messgeräte) und die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Gefährdungsbeurteilungen und Audits.

Prozessintegration (MAAS-BGW 4)

  • Planung der Integration des Arbeitsschutzes in die Prozesse (4.1): Für alle relevanten Unternehmensabläufe Regelungen zur Integration von Sicherheit und Gesundheit planen. Gefährdungen beseitigen oder Risiken minimieren. Präventive Potenziale (Chancen) erkennen und nutzen. Arbeitsschutzanforderungen an Betriebsabläufe, Ziele, Maßnahmen, Zuständigkeiten, Qualifikationen sowie Überwachungs- und Prüftätigkeiten festlegen.
  • Verwirklichung des Arbeitsschutzes in den Prozessen (4.2): Geplante Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen und sicherstellen, dass Abläufe unter kontrollierten Bedingungen stattfinden. Relevante Vorschriften und Arbeitsanweisungen müssen einsehbar und beachtbar sein. Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen sind geeignet und werden bestimmungsgemäß eingesetzt. Regelungen für Fremd- und Beschäftigteneigentum sowie für die Vermeidung gegenseitiger Gefährdung sind zu treffen. Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen anbringen und arbeitsschutzbezogene Überwachungs- und Prüfaufgaben durchführen.
  • Beschaffung (schriftliche Festlegung) (4.3): Beschaffte Produkte und Dienstleistungen müssen Arbeitsschutzanforderungen erfüllen. Verfahren zur Einbindung des Arbeitsschutzes in Beschaffungsvorgänge schriftlich regeln. Lieferantenbewertungen nach Arbeitsschutzkriterien durchführen und Kommunikation über Gefährdungspotenziale sicherstellen.

Arbeitsschutzprozesse (MAAS-BGW 5)

  • Ermittlung und Umsetzung gesetzlicher, berufsgenossenschaftlicher und behördlicher Anforderungen (5.1): Relevante Vorschriften, Regeln und Anordnungen regelmäßig erfassen, auf Änderungen überprüfen und umsetzen. Verfügbarkeit und Aktualität sicherstellen. Zuständigkeiten regeln.
  • Gefährdungsbeurteilung (schriftliche Festlegung) (5.2): Alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, bewerten und Maßnahmen ableiten. Präventive Potenziale identifizieren. Auslöser, Zuständigkeiten und Vorgehen sind schriftlich festzulegen.
  • Umgang mit biologischen und chemischen Arbeitsstoffen (schriftliche Festlegung) (5.3): Sicherer Umgang ist schriftlich zu regeln. Informationen über Stoffeigenschaften ermitteln, Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schutz- und Notfallmaßnahmen planen.
  • Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge (schriftliche Festlegung) (5.4): Den Beschäftigten eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten und betriebsärztliche Empfehlungen umsetzen. Trennung von Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen sicherstellen. Dazu gehören Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.
  • Prüfung und Wartung (schriftliche Festlegung) (5.5): Alle nötigen Prüf- und Wartungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur und Arbeitsumgebung festlegen, durchführen, dokumentieren und kontrollieren. Dies gilt für Arbeitsmittel, Anlagen und sonstige betriebliche Einrichtungen.
  • Umgang mit Überwachungs- und Messmitteln (5.6): Notwendige Überwachungs- und Messaufgaben regeln, um die Erfüllung von Arbeitsschutzanforderungen nachzuweisen. Prüfmittel systematisch überwachen und verwalten, um gültige Ergebnisse sicherzustellen.
  • Betriebsstörungen und Notfälle (schriftliche Festlegung) (5.7): Risiken für mögliche Betriebsstörungen und nicht medizinische Notfälle ermitteln, bewerten und Vorbeugungsmaßnahmen treffen. Zuständigkeiten, Befugnisse, Informations- und Meldeabläufe sind festzulegen.

Kontinuierliche Verbesserung (MAAS-BGW 6)

  • Messung, Analyse, Verbesserung (6.1): Arbeitsschutz in Messung, Analyse und Verbesserung des Managementsystems einbeziehen. Geeignete Methoden zur Überwachung und Messung anwenden. Daten ermitteln und auswerten, um Eignung und Wirksamkeit des qu.int.as-Systems darzulegen.
  • Integrierte interne Audits (schriftliche Festlegung) (6.2): Regelmäßige Audits durchführen, um den Zustand, die Konformität und Wirksamkeit des Managementsystems zu überprüfen. Ergebnisse werden dokumentiert und in die Managementbewertung einbezogen.
  • Umfassende Verbesserungsmaßnahmen (schriftliche Festlegung) (6.3): Bei Abweichungen von Anforderungen oder Nicht-Erreichen von Zielen Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen planen und umsetzen. Die Wirksamkeit wird überprüft.
  • Managementbewertung (6.4): Die Unternehmensleitung sichtet regelmäßig wichtige arbeitsschutz- und qualitätsbezogene Informationen. Risiken und Chancen werden bewertet und Prioritäten für die Zukunft abgeleitet.

Dokumentation (MAAS-BGW 7)

Eine umfassende Dokumentation ist essenziell für die Nachvollziehbarkeit und Wirksamkeit des qu.int.as-Systems. Dies umfasst Verfahrensanweisungen, Berichte, Pläne, Aufzeichnungen über Schulungen und Prüfungen sowie Managementbewertungen. Ein Managementhandbuch fasst alle relevanten Festlegungen zusammen.

Karteikarten

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Was ist der erste Schritt bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS)?

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Fazit zur Integration von Arbeitsschutz in Qualitätsmanagementsysteme: Deine Prüfungsvorbereitung

Die Integration von Arbeitsschutz in Qualitätsmanagementsysteme ist ein strategischer Imperativ für jedes verantwortungsbewusste Unternehmen. Die MAAS-BGW bieten einen strukturierten Rahmen, um Sicherheit und Gesundheit systematisch zu managen, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für Studierende ist das Verständnis dieser Konzepte von unschätzbarem Wert, um die Komplexität moderner Unternehmensführung zu erfassen.

FAQ: Integration von Arbeitsschutz in Qualitätsmanagementsysteme

Was sind die MAAS-BGW genau?

Die MAAS-BGW (Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz) sind ein spezifischer Leitfaden der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Sie ergänzen die Anforderungen eines Qualitätsmanagementsystems (QM-System) um das Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und helfen, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen optimal zu gestalten.

Welche Vorteile ergeben sich aus der Integration von Arbeitsschutz in ein QM-System?

Die Integration führt zu positiven Wechselwirkungen zwischen Qualität und Arbeitsschutz, motivierten und leistungsfähigen Beschäftigten, einer Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs, einer zuverlässigeren Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und potenziellen finanziellen Förderungen sowie Rabatten durch die BGW bei Zertifizierung.

Wer ist für die Umsetzung der MAAS-BGW verantwortlich?

Die Unternehmensleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der MAAS-BGW und die Integration des Arbeitsschutzes in das Managementsystem. Sie kann jedoch kompetente Personen, wie einen qu.int.as-Beauftragten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, mit der Durchführung einzelner Aufgaben beauftragen.

Was bedeutet „schriftliche Festlegung“ im Kontext der MAAS-BGW?

„Schriftliche Festlegung“ bedeutet, dass die jeweilige Regelung festgelegt, dokumentiert, verwirklicht, aufrechterhalten und fortlaufend verbessert wird. Sie enthält verbindliche Anweisungen, wie Tätigkeiten oder Prozesse durchzuführen sind, einschließlich Verantwortlichkeiten, Abläufe und Ressourcen. Beispiele sind Verfahrens-, Arbeits- und Betriebsanweisungen.

Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung bei der Integration des Arbeitsschutzes?

Die Gefährdungsbeurteilung ist der Dreh- und Angelpunkt für den Arbeitsschutz. Sie ermittelt und bewertet alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen, leitet geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung oder -vermeidung ab und sucht nach präventiven Potenzialen für sicheres und gesundes Arbeiten. Ihre Ergebnisse fließen in die Planung und Gestaltung des gesamten integrierten Managementsystems ein.

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