Test zu Eigenkapital und Fremdkapital in der Bilanz

Eigenkapital & Fremdkapital in der Bilanz: Leitfaden für Studierende

Frage 1 von 50%

Die Kapitalrücklage gehört zu den Gewinnrücklagen, die nach § 266 Abs. 3 A. III. HGB gegliedert werden.

Test: Eigenkapital, Gewinnverwendung, Fremdkapital

20 Fragen

Frage 1: Die Kapitalrücklage gehört zu den Gewinnrücklagen, die nach § 266 Abs. 3 A. III. HGB gegliedert werden.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Laut den Studienmaterialien (§ 266 Abs. 3 A. III. HGB auf Seite 93) gliedern sich die Gewinnrücklagen in gesetzliche Rücklage, Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen. Die Kapitalrücklage ist eine eigene Hauptposition des Eigenkapitals (A. II. Eigenkapital) und unterscheidet sich von den Gewinnrücklagen, da sie durch Zuzahlungen der Gesellschafter und nicht durch selbst erwirtschaftetes Kapital entsteht (Seite 87, 89 und 93).

Frage 2: Welche der folgenden Posten gehören gemäß § 266 Abs. 3 A. HGB zur gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften?

A. Gezeichnetes Kapital

B. Rückstellungen

C. Kapitalrücklage

D. Verbindlichkeiten

Erklärung: Laut § 266 Abs. 3 A. HGB ist das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften in fünf Unterpositionen zu gliedern: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn- /Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind separate Hauptposten der Passivseite und gehören nicht zum Eigenkapital.

Frage 3: Umfasst der Jahresüberschuss als Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres auch Gewinnvorträge aus vorherigen Perioden?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Der Jahresüberschuss (JÜ) bzw. Jahresfehlbetrag (JF) stellt das reine Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres dar. Gewinnvorträge aus vergangenen Jahren fließen hingegen in den Bilanzgewinn ein, nicht in den Jahresüberschuss.

Frage 4: Für eine GmbH ist die Überleitung vom Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn oder Bilanzverlust zwingend vorgeschrieben.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Laut den Studienmaterialien (Seite 104) ist für eine GmbH die Überleitung vom Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/-verlust nicht zwingend vorgeschrieben.

Frage 5: Welche Aussage beschreibt korrekt die Auswirkung eines Gewinnvortrags auf den Bilanzgewinn des Folgejahres?

A. Ein Gewinnvortrag mindert automatisch den Bilanzgewinn des nächsten Jahres.

B. Ein Gewinnvortrag hat keine direkte Auswirkung auf den Bilanzgewinn des nächsten Jahres, da er separat ausgewiesen wird.

C. Ein Gewinnvortrag erhöht automatisch den Bilanzgewinn des nächsten Jahres.

D. Ein Gewinnvortrag muss im Folgejahr zwingend ausgeschüttet werden und beeinflusst den Bilanzgewinn daher nicht.

Erklärung: Laut den Studienmaterialien (Seite 106 unter 'Wirkung des Vortrags') erhöht ein Gewinnvortrag automatisch den Bilanzgewinn des nächsten Jahres. Die Gesellschafter entscheiden damit im Folgejahr erneut über diese Mittel.