Podcast über Eigenkapital und Fremdkapital in der Bilanz

Eigenkapital & Fremdkapital in der Bilanz: Leitfaden für Studierende

Podcast

Eigenkapital: Das Fundament deines Unternehmens0:00 / 21:58
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LeonieStell dir zwei Freunde vor, Anna und Ben. Sie wollen ein kleines T-Shirt-Business starten. Anna hat 500 Euro gespart, die sie in die gemeinsame Kasse legt. Ben hat keine 500 Euro, aber er besitzt eine professionelle Druckmaschine, die genau 500 Euro wert ist und die er ins Geschäft einbringt. Das ist ihr Startkapital.
MoritzUnd genau in diesem Moment haben sie Eigenkapital geschaffen, ohne es vielleicht zu wissen. Das ist das Geld und der Wert, der wirklich *ihnen* gehört. Das ist der Studyfi Podcast.
Kapitel

Eigenkapital: Das Fundament deines Unternehmens

Délka: 21 minut

Kapitoly

Die T-Shirt-Gründer

Was ist Eigenkapital?

Die Gliederung des Eigenkapitals

Gezeichnetes Kapital: Das Fundament

Kapitalrücklage: Das Agio

Gewinnrücklagen: Der Spartopf

Jahresüberschuss vs. Bilanzgewinn

Die Berechnung des Bilanzgewinns

Was passiert mit dem Gewinn?

Ein praktisches Beispiel

Die zwei Arten von Schulden

Verbindlichkeiten im Detail

Das Vollständigkeitsgebot

Rückstellungen – Die Vorsichtigen gewinnen

Die drei Hürden zur Rückstellung

Die feine Linie der Unsicherheit

Zusammenfassung und Abschied

Přepis

Leonie: Stell dir zwei Freunde vor, Anna und Ben. Sie wollen ein kleines T-Shirt-Business starten. Anna hat 500 Euro gespart, die sie in die gemeinsame Kasse legt. Ben hat keine 500 Euro, aber er besitzt eine professionelle Druckmaschine, die genau 500 Euro wert ist und die er ins Geschäft einbringt. Das ist ihr Startkapital.

Moritz: Und genau in diesem Moment haben sie Eigenkapital geschaffen, ohne es vielleicht zu wissen. Das ist das Geld und der Wert, der wirklich *ihnen* gehört. Das ist der Studyfi Podcast.

Leonie: Okay, also Eigenkapital ist quasi das, was man selbst in ein Unternehmen steckt. Aber in der Bilanz klingt das immer so kompliziert. Was ist es denn ganz offiziell, Moritz?

Moritz: Offiziell ist es die sogenannte „Residualgröße“. Das klingt furchtbar, bedeutet aber nur: Es ist das, was übrig bleibt, wenn man vom gesamten Vermögen des Unternehmens alle Schulden abzieht. Vermögen minus Schulden gleich Eigenkapital. Ganz einfach.

Leonie: Ah, das macht Sinn. Also das, was wirklich dem Unternehmen gehört. Und welche Rolle spielt es?

Moritz: Es hat eine zentrale Finanzierungsfunktion. Es zeigt, wie viel Substanz ein Unternehmen hat, wie viel davon mit eigenen Mitteln finanziert wurde. Und es ist ein Puffer. Wenn mal Verluste anfallen, werden die zuerst vom Eigenkapital aufgefangen.

Leonie: In der Bilanz steht ja nie nur „Eigenkapital“. Da gibt es eine ganze Liste von Unterpunkten. Das sieht immer total einschüchternd aus.

Moritz: Ja, das stimmt. Aber das ist eigentlich nur eine detaillierte Aufschlüsselung, woher das Kapital genau kommt. Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder AG gibt es fünf Hauptpositionen.

Leonie: Fünf? Okay, zähl mal auf.

Moritz: Gerne. Also, da haben wir erstens das Gezeichnete Kapital. Zweitens die Kapitalrücklage. Drittens die Gewinnrücklagen. Und dann noch den Gewinn- oder Verlustvortrag und den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.

Leonie: Puh, eine ganze Menge. Fangen wir am besten ganz oben an. Was genau ist dieses „Gezeichnete Kapital“?

Moritz: Das Gezeichnete Kapital ist die absolute Basis. Man könnte sagen, es ist die Haftungsgrundlage der Firma. Das ist der Betrag, den die Eigentümer – die Gesellschafter – bei der Gründung mindestens einzahlen müssen.

Leonie: Und das hat je nach Unternehmensform unterschiedliche Namen, oder?

Moritz: Genau! Bei einer GmbH nennt man es Stammkapital. Da liegt der Mindestbetrag bei 25.000 Euro. Bei einer AG heißt es Grundkapital, und da sind es mindestens 50.000 Euro.

Leonie: Das ist 'ne Menge Taschengeld. Wie wird das denn verbucht, wenn die Gründer das Geld einzahlen?

Moritz: Definitiv. Der Buchungssatz ist ganz klassisch: „Bank an Gezeichnetes Kapital“. Das Geld auf dem Firmenkonto nimmt zu, und auf der Passivseite wird das gezeichnete Kapital ausgewiesen.

Leonie: Okay, Punkt eins verstanden. Was kommt als Nächstes? Die Kapitalrücklage. Klingt schon wieder kompliziert.

Moritz: Ist es aber nicht. Denk an unsere T-Shirt-Gründer Anna und Ben. Ihr Geschäft läuft super und sie wollen eine dritte Person, Clara, mit ins Boot holen. Die Firma ist jetzt aber mehr wert als am Anfang. Sie hat schon einen guten Ruf und Stammkunden.

Leonie: Klar, also kann Clara nicht einfach nur den ursprünglichen Anteil zahlen.

Moritz: Exakt! Anna und Ben sagen: „Clara, wenn du ein Drittel der Firma willst, musst du mehr einzahlen als wir am Anfang.“ Nehmen wir an, der Nennwert eines Anteils ist 10.000 Euro, aber Clara zahlt 12.000 Euro dafür. Die 10.000 Euro wandern ins Gezeichnete Kapital...

Leonie: ...und die restlichen 2.000 Euro?

Moritz: Die kommen in die Kapitalrücklage! Dieser Aufpreis wird auch Agio genannt. Es ist also Kapital, das von außen durch die Eigentümer zugeführt wird, aber über den Nennwert der Anteile hinausgeht.

Leonie: Verstehe! Das ist also wie ein Eintrittsgeld für neue Gesellschafter, um die bereits geschaffenen Werte auszugleichen. Und das wird dann auch so verbucht?

Moritz: Ja, der Buchungssatz wäre dann: „Bank 12.000 an Gezeichnetes Kapital 10.000 und an Kapitalrücklage 2.000“. Super wichtig für die Bilanzanalyse, weil es zeigt, dass das Unternehmen offenbar mehr wert ist, als in den Büchern steht.

Leonie: Gut, gezeichnetes Kapital kommt von der Gründung, Kapitalrücklage von zusätzlichen Einzahlungen. Was sind dann Gewinnrücklagen?

Moritz: Gewinnrücklagen sind das, was sich das Unternehmen selbst erarbeitet hat. Stell dir vor, am Ende des Jahres macht das T-Shirt-Business 30.000 Euro Gewinn. Statt alles an die Gesellschafter auszuschütten, beschließen sie: „Hey, 10.000 Euro davon legen wir zurück für schlechte Zeiten oder für eine neue, größere Druckmaschine.“

Leonie: Sie thesaurieren den Gewinn, richtig? Also sie behalten ihn im Unternehmen.

Moritz: Genau das ist der Begriff! Thesaurierung. Diese 10.000 Euro wandern dann in die Gewinnrücklagen. Das mindert zwar den ausschüttbaren Gewinn für die Eigentümer, stärkt aber das Unternehmen von innen heraus.

Leonie: Und da gibt es auch wieder verschiedene Arten, oder? Ich habe da was von „gesetzlicher Rücklage“ gelesen.

Moritz: Richtig. Bei bestimmten Firmen wie der AG ist das sogar Pflicht. Der Gesetzgeber sagt: „Ihr müsst einen Teil eures Gewinns zurücklegen, ob ihr wollt oder nicht.“ Das entzieht diesen Betrag der Entscheidung der Aktionäre und sorgt für Stabilität.

Leonie: Clever. Und was sind die anderen?

Moritz: Es gibt noch satzungsmäßige Rücklagen, die man sich selbst in die Firmenregeln schreibt. Und die sogenannten „anderen Gewinnrücklagen“. Das ist der Topf, in den der Vorstand einer AG oft freiwillig bis zur Hälfte des Jahresüberschusses packen kann, um Puffer zu schaffen.

Leonie: So, jetzt haben wir die drei großen Posten durch: Gezeichnetes Kapital als Basis, Kapitalrücklage als Extra von außen und Gewinnrücklagen als Spartopf von innen. Das ist doch schon mal eine super Grundlage.

Moritz: Absolut. Und wenn man diese drei verstanden hat, ist der Rest des Eigenkapitals nur noch die logische Fortsetzung davon. Aber das schauen wir uns gleich genauer an.

Leonie: Okay, das mit den Rücklagen macht jetzt viel mehr Sinn. Aber nachdem ein Unternehmen all seine Kosten bezahlt und auch Geld in diese Rücklagen gesteckt hat... was passiert dann mit dem Gewinn, der am Ende des Jahres übrig bleibt?

Moritz: Das ist die entscheidende Frage, Leonie. Und hier müssen wir zwei ganz wichtige Begriffe unterscheiden: den Jahresüberschuss und den Bilanzgewinn. Die klingen ähnlich, sind aber nicht dasselbe.

Leonie: Okay, also nicht einfach Synonyme. Wo liegt denn der Unterschied?

Moritz: Stell dir den Jahresüberschuss wie das Ergebnis eines Fußballspiels vor. Sagen wir, dein Team gewinnt 3:1. Das ist das Ergebnis von genau diesen 90 Minuten. Nichts anderes zählt.

Leonie: Verstehe. Der Jahresüberschuss zeigt also nur die reine Leistung, die Ertragskraft, aus dem aktuellen Geschäftsjahr. Erträge minus Aufwendungen, fertig.

Moritz: Exakt! Aber der Bilanzgewinn... der ist wie die Tabelle in der Bundesliga. Da zählt nicht nur das aktuelle Spiel, sondern auch, wie du in den Wochen davor gespielt hast. Vielleicht hattest du noch Punkte vom letzten Spieltag übrig, die mit reinzählen.

Leonie: Ah! Du meinst den Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr? Das, was wir vorhin besprochen hatten?

Moritz: Genau der. Der Bilanzgewinn ist also der Jahresüberschuss plus oder minus dem, was aus den Vorjahren übrig geblieben ist. Und es können auch noch Entnahmen aus Rücklagen dazukommen oder Einstellungen in die Rücklagen abgehen.

Leonie: Das ist ein super Bild! Also der Jahresüberschuss ist der reine Tagessieg, aber der Bilanzgewinn ist der Punktestand in der Saison. Und nur über den Saison-Punktestand können die Gesellschafter dann wirklich entscheiden, oder?

Moritz: Besser hätte ich es nicht sagen können. Der rechtliche Anspruch auf eine Ausschüttung besteht nur auf den Bilanzgewinn. Das ist die Zahl, die am Ende wirklich zählt.

Leonie: Gibt es dafür eine feste Formel? Ich liebe Formeln, die machen alles so schön klar.

Moritz: Aber sicher. Das Schema ist eigentlich ganz logisch. Du startest mit dem Jahresüberschuss... oder eben dem Jahresfehlbetrag, wenn es nicht so gut lief.

Leonie: Okay, Startpunkt ist das Ergebnis des aktuellen Jahres.

Moritz: Richtig. Dazu addierst du einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder ziehst einen Verlustvortrag ab. Dann addierst du noch Beträge, die du aus den Kapital- oder Gewinnrücklagen entnimmst.

Leonie: Also wenn man Geld aus der Spardose holt, um es zu verteilen.

Moritz: Genau. Und zum Schluss ziehst du noch das ab, was du neu in die Gewinnrücklagen einstellst. Also das Geld, das du in die Spardose legst. Was dann übrig bleibt... das ist dein Bilanzgewinn. Oder im schlimmsten Fall der Bilanzverlust.

Leonie: Klingt nach einer simplen Plus-Minus-Rechnung. Jahresergebnis, plus altes Geld, plus entnommenes Geld, minus neues Spargeld. Fertig.

Moritz: Das ist die Essenz davon, ja. Das Aktiengesetz regelt das in Paragraph 158 ganz genau, aber deine Zusammenfassung trifft den Nagel auf den Kopf. Für eine GmbH ist dieses Schema übrigens nicht mal zwingend vorgeschrieben, aber es sorgt für Klarheit.

Leonie: Und wenn dieser Bilanzgewinn dann feststeht... sagen wir, er ist positiv. Was können die Gesellschafter – also die Eigentümer – damit machen?

Moritz: Sie haben im Grunde drei Möglichkeiten. Erstens: Sie schütten den kompletten Gewinn an sich selbst aus. Das nennt man dann Dividende. Das ist quasi die Belohnung für ihr Investment.

Leonie: Option eins: Party! Alles ausgeben.

Moritz: Genau. Zweitens: Sie schütten nur einen Teil aus und lassen den Rest im Unternehmen. Dieser Rest wird dann entweder wieder in die Rücklagen gesteckt oder als Gewinnvortrag ins nächste Jahr mitgenommen.

Leonie: Okay, eine kleine Party, aber man hebt noch was für später auf. Vernünftig.

Moritz: Sehr vernünftig. Und die dritte Option: Sie schütten gar nichts aus. Der gesamte Betrag wird vorgetragen oder in die Rücklagen eingestellt. Das macht man oft, wenn große Investitionen anstehen oder man sich für schlechte Zeiten wappnen will.

Leonie: Also die Party komplett absagen und das Geld für ein neues Auto sparen. Klingt erwachsen.

Moritz: Ist es auch. Das Tolle am Gewinnvortrag ist die Flexibilität. Das Geld verschwindet ja nicht. Die Gesellschafter entscheiden im nächsten Jahr einfach erneut darüber. So kann man Gewinne über die Jahre etwas glätten.

Leonie: Lass uns das mal durchspielen. Nehmen wir die F-GmbH aus unserem Beispiel. Die hatte Erträge von 800.000 Euro und Aufwendungen von 550.000 Euro. Was ist da der Jahresüberschuss?

Moritz: Das ist die einfache Rechnung. 800.000 minus 550.000 Euro ergibt... 250.000 Euro Jahresüberschuss. Dieser Betrag steht ganz am Ende der Gewinn- und Verlustrechnung und erhöht das Eigenkapital in der Bilanz.

Leonie: Okay, 250.000 Euro. Aber wir hatten noch mehr Infos: Es gab einen Verlustvortrag von 50.000 Euro aus dem Vorjahr und die Geschäftsführung will 40.000 Euro in die Gewinnrücklagen einstellen. Wie hoch ist jetzt der Bilanzgewinn?

Moritz: Jetzt wenden wir unser Schema an. Wir starten mit den 250.000 Euro Jahresüberschuss. Davon ziehen wir den Verlustvortrag von 50.000 Euro ab. Sind wir bei 200.000 Euro.

Leonie: Und dann noch die 40.000 für die Rücklagen abziehen... Macht 160.000 Euro Bilanzgewinn. Über diese Summe dürfen die Gesellschafter jetzt entscheiden, richtig?

Moritz: Perfekt! Genau so läuft es. Und jetzt eine Fangfrage: Was wäre passiert, wenn die Aufwendungen 900.000 Euro gewesen wären, also höher als die Erträge?

Leonie: Dann hätten wir einen Verlust von 100.000 Euro. Der Fachbegriff wäre dann... Jahresfehlbetrag? Und der würde das Eigenkapital verringern.

Moritz: Exakt. Du hast es verstanden. Der Jahresfehlbetrag ist quasi der unbeliebte Zwillingsbruder des Jahresüberschusses.

Leonie: Den will auf der Familienfeier keiner sehen. Das war super anschaulich, Moritz. Die Unterscheidung zwischen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn ist jetzt glasklar.

Moritz: Sehr gut. Denn diese Zahlen sind die Grundlage für viele weitere spannende Themen. Zum Beispiel, wie man die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens wirklich beurteilt. Das Stichwort hier lautet Bilanzkennzahlen...

Leonie: Okay, das war wirklich ein super Einblick ins Anlage- und Umlaufvermögen. Damit haben wir die Aktivseite der Bilanz ja ziemlich gut abgedeckt.

Moritz: Absolut. Aber eine Bilanz hat immer zwei Seiten, wie eine Medaille. Und die andere Seite, die Passivseite, ist mindestens genauso spannend.

Leonie: Da geht's also darum, wo das ganze Geld herkommt, richtig? Statt zu fragen „Was haben wir?“, fragen wir „Wem schulden wir was?“.

Moritz: Genau so kann man's sagen. Wir schauen uns heute das Fremdkapital an – also alle wirtschaftlichen Verpflichtungen, die ein Unternehmen gegenüber Dritten hat.

Leonie: Fremdkapital klingt ja erstmal ziemlich eindeutig. Schulden sind Schulden, oder?

Moritz: Jein. Das Handelsgesetzbuch, unser HGB, ist da ein bisschen genauer. Es unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Hauptkategorien von Schulden.

Leonie: Und die wären?

Moritz: Auf der einen Seite haben wir die Verbindlichkeiten. Das sind Schulden, die absolut sicher sind. Du weißt genau, wem du wie viel schuldest und wann du es zahlen musst.

Leonie: Also wie eine Rechnung vom Lieferanten oder ein Bankkredit. Klar und deutlich.

Moritz: Exakt. Und auf der anderen Seite gibt's die Rückstellungen. Das sind die etwas mysteriöseren Kandidaten.

Leonie: Mysteriös? Jetzt bin ich neugierig. Was ist an denen so geheimnisvoll?

Moritz: Naja, bei Rückstellungen weißt du, DASS wahrscheinlich eine Verpflichtung auf dich zukommt, aber du bist dir unsicher, wie hoch sie sein wird oder ob sie überhaupt eintritt. Es ist eine Vorsichtsmaßnahme für erwartete, aber noch nicht konkrete Belastungen.

Leonie: Okay, bleiben wir mal kurz bei den sicheren Schulden, den Verbindlichkeiten. Wie werden die denn in der Bilanz bewertet?

Moritz: Das ist zum Glück ganz einfach. Sie werden immer mit ihrem sogenannten Erfüllungsbetrag angesetzt. Das ist der genaue Betrag, den du zahlen musst, um die Schuld zu tilgen. Kein Raten, kein Schätzen.

Leonie: Logisch. Wenn die Rechnung 5.000 Euro beträgt, steht sie auch mit 5.000 Euro in der Bilanz.

Moritz: Genau. Wichtig ist hier aber auch die Abgrenzung zum Privatbereich, besonders bei Personengesellschaften. Nur Betriebsschulden gehören in die Bilanz.

Leonie: Also, wenn der Gesellschafter einen Kredit für sein privates Wohnhaus aufnimmt, hat das in der Firmenbilanz nichts zu suchen?

Moritz: Absolut nichts. Das würde ja die Schuldendeckungsfähigkeit des Unternehmens verfälschen. Die Bilanz soll ja zeigen, wie das Betriebsvermögen die Betriebsschulden deckt. Private Angelegenheiten bleiben außen vor.

Leonie: Gibt es da Regeln, was alles als Schuld rein muss? So ein „Alles-muss-rein-Prinzip“?

Moritz: Ja, das gibt's! Man nennt es das Vollständigkeitsgebot. Grundsätzlich müssen sämtliche Schulden in der Bilanz ausgewiesen werden. Aber, und das ist ein großes Aber, es gibt eine wichtige Ausnahme.

Leonie: Ah, die liebe ich ja. Welche ist das?

Moritz: Die Ausnahme sind „schwebende Geschäfte“. Klingt wieder so juristisch, oder?

Leonie: Total. Was schwebt denn da?

Moritz: Stell dir vor, du bestellst Ware, aber sie wurde noch nicht geliefert und du hast auch noch nicht bezahlt. Der Vertrag ist geschlossen, aber noch von keiner Seite erfüllt.

Leonie: Okay, das Geschäft schwebt also quasi in der Luft zwischen Bestellung und Lieferung.

Moritz: Perfektes Bild! Und solange es schwebt, taucht die Verpflichtung zur Zahlung noch nicht in der Bilanz auf. Das Ganze basiert auf dem Realisationsprinzip. Erst wenn eine Seite leistet, also zum Beispiel der Lieferant die Ware schickt, wird aus dem schwebenden Geschäft eine handfeste Verbindlichkeit für dich.

Leonie: Gut, Haken dran bei den Verbindlichkeiten. Kommen wir zu den mysteriösen Rückstellungen. Du sagtest, die basieren auf Vorsicht?

Moritz: Genau. Während Verbindlichkeiten dem Realisationsprinzip folgen, also Fakten schaffen, folgen Rückstellungen dem Imparitätsprinzip. Ein sperriges Wort, aber die Idee ist einfach: vorhersehbare Risiken und Verluste musst du schon dann in der Bilanz erfassen, wenn sie wahrscheinlich sind, auch wenn sie noch nicht eingetreten sind.

Leonie: Das ist das berühmte Vorsichtsprinzip, von dem alle immer reden!

Moritz: Exakt. Du malst quasi den Teufel an die Wand, bevor er überhaupt an die Tür geklopft hat, um finanziell vorbereitet zu sein.

Leonie: Ein guter Vergleich! Für was bildet man denn typischerweise Rückstellungen?

Moritz: Das Gesetz nennt da vier Hauptgründe. Der wichtigste sind ungewisse Verbindlichkeiten. Dann gibt’s noch drohende Verluste aus diesen schwebenden Geschäften, über die wir gerade sprachen, Gewährleistungen aus Kulanz und unterlassene Instandhaltung, die man bald nachholen muss.

Leonie: Nehmen wir mal den Hauptfall: ungewisse Verbindlichkeiten. Kann ich da einfach für alles, was vielleicht schiefgehen könnte, eine Rückstellung bilden?

Moritz: Nein, so einfach ist es nicht. Du musst drei Hürden nehmen, und zwar alle drei. Erstens: Es muss eine Außenverpflichtung geben, also eine Schuld gegenüber einem Dritten wie dem Finanzamt oder einem Mitarbeiter.

Leonie: Okay, also kein Geld zurücklegen, weil ich vielleicht mal schlechte Laune habe.

Moritz: Richtig. Zweite Hürde: Die Ursache für die Verpflichtung muss wirtschaftlich schon vor dem Bilanzstichtag liegen.

Leonie: Gib mir mal ein Beispiel.

Moritz: Stell dir einen Kiesgrubenbetreiber vor. Er muss die Grube nach der Ausbeutung wieder auffüllen. Wenn er bis zum Jahresende 60% der Grube leer gefördert hat, dann ist die Verpflichtung auch zu 60% wirtschaftlich verursacht.

Leonie: Verstehe. Die Kosten für die TÜV-Prüfung des Firmenwagens im nächsten Jahr kann ich aber nicht zurückstellen, weil die ja der zukünftigen Nutzung dient.

Moritz: Perfekt verstanden. Und die dritte Hürde: Die Inanspruchnahme muss wahrscheinlich sein. Juristen sagen oft, die Wahrscheinlichkeit muss über 50% liegen. Es muss also mehr dafür als dagegen sprechen.

Leonie: Wie grenzt man das denn jetzt im Alltag sauber von den Verbindlichkeiten ab? Das klingt manchmal nach einer Grauzone.

Moritz: Nehmen wir das Beispiel einer Bürgschaft. Du bürgst für einen Geschäftspartner. Wenn dieser Partner am Bilanzstichtag definitiv pleite ist, ist deine Inanspruchnahme sicher. Dann buchst du eine Verbindlichkeit.

Leonie: Okay, klarer Fall.

Moritz: Wenn dein Partner aber nur in finanziellen Schwierigkeiten steckt und es wahrscheinlich ist, dass du zahlen musst, aber eben nicht zu 100% sicher... dann bildest du eine Rückstellung.

Leonie: Und wenn es nur möglich ist, also die Chancen 50/50 oder schlechter stehen?

Moritz: Dann kommt gar nichts in die Bilanz, sondern nur ein Vermerk unter die Bilanz. Du siehst, es ist eine Abstufung der Sicherheit: Sicher ist eine Verbindlichkeit, wahrscheinlich ist eine Rückstellung, und nur möglich ist ein Vermerk.

Leonie: Das war eine super Erklärung, Moritz. Also, fassen wir nochmal zusammen. Die Passivseite zeigt uns die Mittelherkunft. Das Fremdkapital teilt sich auf in...

Moritz: ...in Verbindlichkeiten, das sind die sicheren Schulden, die mit ihrem genauen Erfüllungsbetrag bewertet werden. Und in Rückstellungen, die für wahrscheinliche, aber ungewisse zukünftige Verpflichtungen nach dem Vorsichtsprinzip gebildet werden.

Leonie: Und ganz wichtig: private Schulden haben in der Bilanz nichts verloren und bei schwebenden Geschäften wartet man ab, bis eine Seite geliefert hat.

Moritz: Du hast es auf den Punkt gebracht. Das ist das A und O des Fremdkapitals.

Leonie: Klasse! Damit sind wir für heute auch schon wieder am Ende. Vielen Dank, Moritz, für diese tollen Einblicke. Das hat wirklich Licht ins Dunkel der Passivseite gebracht.

Moritz: Sehr gerne, Leonie! Es hat wie immer Spaß gemacht.

Leonie: Euch da draußen danken wir fürs Zuhören. Wir hoffen, ihr konntet viel mitnehmen. Bleibt neugierig und bis zum nächsten Mal beim Studyfi Podcast. Macht's gut!

Moritz: Tschüss zusammen!