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Wiki📈 Rechnungswesen und SteuerrechtDeutsches Körperschaftsteuerrecht: Grundlagen und FälleWissenstest

Test zu Deutsches Körperschaftsteuerrecht: Grundlagen und Fälle

Deutsches Körperschaftsteuerrecht: Grundlagen & Fälle für Studenten

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Frage 1 von 50%

KSt-Erstattungsansprüche aus einem Verlustrücktrag entstehen bereits mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in den der Verlust zurückgetragen wird.

Test: Körperschaftsteuerrecht, Körperschaftsteuerliche Beteiligungsbesteuerung, Veräußerungsbesteuerung (§ 8b KStG), Verlustabzug und Verlustausgleich, Jahresabschluss und Körperschaftsteuer, GmbH-Besteuerung, Gewinnermittlung, Verdeckte Gewinnausschüttung

20 Fragen

Frage 1: KSt-Erstattungsansprüche aus einem Verlustrücktrag entstehen bereits mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in den der Verlust zurückgetragen wird.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: KSt-Erstattungsansprüche aus einem Verlustrücktrag entstehen erst mit Ablauf des Verlustjahres.

Frage 2: Basierend auf den Informationen aus Fall 6 der Studienmaterialien, wie hoch ist das Einlagekonto der A-GmbH zum 31.12.2025?

A. 19.000 Euro

B. 30.000 Euro

C. 11.000 Euro

D. 115.000 Euro

Erklärung: Laut den Berechnungen im Fall 6 betrug das Einlagekonto zum 31.12.2024 30.000 Euro. Die Summe der Leistungen (Ausschüttung und vGA) betrug 126.000 Euro. Der ausschüttbare Gewinn (§ 27 Abs. 1 S. 5 KStG) wurde mit 115.000 Euro ermittelt (Eigenkapital 245.000 - Nennkapital 100.000 - Einlagekonto 30.000). Die Verwendung des Einlagekontos (§ 27 Abs. 1 S. 3 KStG) ergab sich aus der Differenz zwischen Summe der Leistungen und ausschüttbarem Gewinn, also 126.000 Euro - 115.000 Euro = 11.000 Euro. Folglich betrug das Einlagekonto zum 31.12.2025 30.000 Euro (Einlagekonto 31.12.2024) - 11.000 Euro (Einlagekonto-Verwendung) = 19.000 Euro.

Frage 3: Wird die Körperschaftsteuer-Rückstellung ermittelt, indem von der tariflichen Körperschaftsteuer die KSt-Vorauszahlungen und die Kapitalertragsteuer abgezogen werden?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Die Körperschaftsteuer-Rückstellung wird berechnet, indem von der tariflichen KSt (291.250) die KSt-Vorauszahlungen (188.000) und die Kapitalertragsteuer (15.000) subtrahiert werden, um auf den Betrag von 88.250 zu kommen.

Frage 4: Wie werden die Beteiligungserträge im vorliegenden Fall gemäß § 8b KStG bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens behandelt?

A. Sie werden vollumfänglich dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.

B. Sie werden vollständig vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und sind somit steuerfrei.

C. Sie werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wobei 5% davon als fiktive Betriebsausgaben wieder hinzugerechnet werden.

D. Sie bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens unberücksichtigt.

Erklärung: Gemäß dem Studienmaterial werden die Beteiligungserträge in Höhe von 60.000 Euro (§ 8b Abs. 1 und 4 KStG) zunächst vom Jahresüberschuss abgezogen. Anschließend werden 5% davon (3.000 Euro) als fiktive Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 KStG) wieder hinzugerechnet, wodurch die Beteiligungserträge zu 95% steuerfrei sind.

Frage 5: Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen der D-GmbH im Jahr 2025 beliefen sich auf 190.000 Euro.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Laut den Buchungen der D-GmbH wurden Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 180.000 Euro als Aufwand erfasst.

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