Karteikarten zu Beendigung von Arbeitsverträgen in Österreich

Beendigung von Arbeitsverträgen in Österreich: Dein Leitfaden

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Welche Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsvertrags werden genannt (neben Kündigung und Ablauf der Befristung)?

Einvernehmliche Auflösung und vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund (Entlassung/Austritt).

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Arbeitsrecht Kündigung & Beendigung

21 Karten

Karte 1

Frage: Welche Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsvertrags werden genannt (neben Kündigung und Ablauf der Befristung)?

Antwort: Einvernehmliche Auflösung und vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund (Entlassung/Austritt).

Karte 2

Frage: Was unterscheidet eine Entlassung von einem Austritt?

Antwort: Entlassung: Arbeitgeber beendet aus wichtigem Grund. Austritt: Arbeitnehmer beendet aus wichtigem Grund.

Karte 3

Frage: Wann liegt ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor?

Antwort: Wenn der Fortbestand des Vertrags der betroffenen Partei bis zum Ablauf der Befristung oder Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann.

Karte 4

Frage: Ist für die Beurteilung der Unzumutbarkeit relevant, wie lange es noch bis zum nächsten Kündigungstermin oder Ende der Kündigungsfrist wäre?

Antwort: Nein, die tatsächliche verbleibende Zeitspanne ist für die Frage der Unzumutbarkeit irrelevant.

Karte 5

Frage: Muss die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund immer auf schuldhaftem Verhalten beruhen?

Antwort: Nein. Es ist nicht immer schuldhaftes Verhalten erforderlich; es genügt, dass die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar erscheint (z. B. daue

Karte 6

Frage: Was bedeutet der Unverzüglichkeitsgrundsatz bei der vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund?

Antwort: Die Auflösung muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhafte Verzögerung, erfolgen, sonst erlischt das Entlassungs- bzw. Austrittsrecht.

Karte 7

Frage: Worauf kommt es entscheidend an, um zu beurteilen, ob die Auflösung unverzüglich erfolgt ist?

Antwort: Darauf, wann der AG/AN den Entlassungs-/Austrittsgrund und alle wesentlichen Einzelheiten zur Beurteilung des Sachverhalts bekannt wurden.

Karte 8

Frage: Welche Rechtsfolge kann eintreten, wenn trotz Kenntnis des Entlassungs-/Austrittsgrundes längeres Zuwarten erfolgt?

Antwort: Das Entlassungs-/Austrittsrecht kann untergehen, auch durch (konkludente) Verzeihung bzw. Verzicht auf dessen Ausübung.

Karte 9

Frage: Hat der OGH Ausnahmen vom strengen Unverzüglichkeitsmaßstab anerkannt?

Antwort: Ja. Insbesondere bei gegliederten Unternehmen mit komplexer Entscheidungsstruktur verlangt der OGH keine übertriebene Unverzüglichkeit; in Einzelfälle

Karte 10

Frage: Welche Bedeutung hat die Formulierung "unzumutbar" konkret für die Fortsetzung des Dienstverhältnisses?

Antwort: Sie besagt, dass die Fortsetzung bis zum Ablauf der Befristung oder bis zum nächsten Kündigungstermin moralisch oder praktisch nicht zumutbar ist; die