Karteikarten zu Beendigung von Arbeitsverträgen in Österreich
Beendigung von Arbeitsverträgen in Österreich: Dein Leitfaden
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Arbeitsrecht Kündigung & Beendigung
21 Karten
Karte 1
Frage: Welche Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsvertrags werden genannt (neben Kündigung und Ablauf der Befristung)?
Antwort: Einvernehmliche Auflösung und vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund (Entlassung/Austritt).
Karte 2
Frage: Was unterscheidet eine Entlassung von einem Austritt?
Antwort: Entlassung: Arbeitgeber beendet aus wichtigem Grund. Austritt: Arbeitnehmer beendet aus wichtigem Grund.
Karte 3
Frage: Wann liegt ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor?
Antwort: Wenn der Fortbestand des Vertrags der betroffenen Partei bis zum Ablauf der Befristung oder Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann.
Karte 4
Frage: Ist für die Beurteilung der Unzumutbarkeit relevant, wie lange es noch bis zum nächsten Kündigungstermin oder Ende der Kündigungsfrist wäre?
Antwort: Nein, die tatsächliche verbleibende Zeitspanne ist für die Frage der Unzumutbarkeit irrelevant.
Karte 5
Frage: Muss die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund immer auf schuldhaftem Verhalten beruhen?
Antwort: Nein. Es ist nicht immer schuldhaftes Verhalten erforderlich; es genügt, dass die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar erscheint (z. B. daue
Karte 6
Frage: Was bedeutet der Unverzüglichkeitsgrundsatz bei der vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund?
Antwort: Die Auflösung muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhafte Verzögerung, erfolgen, sonst erlischt das Entlassungs- bzw. Austrittsrecht.
Karte 7
Frage: Worauf kommt es entscheidend an, um zu beurteilen, ob die Auflösung unverzüglich erfolgt ist?
Antwort: Darauf, wann der AG/AN den Entlassungs-/Austrittsgrund und alle wesentlichen Einzelheiten zur Beurteilung des Sachverhalts bekannt wurden.
Karte 8
Frage: Welche Rechtsfolge kann eintreten, wenn trotz Kenntnis des Entlassungs-/Austrittsgrundes längeres Zuwarten erfolgt?
Antwort: Das Entlassungs-/Austrittsrecht kann untergehen, auch durch (konkludente) Verzeihung bzw. Verzicht auf dessen Ausübung.
Karte 9
Frage: Hat der OGH Ausnahmen vom strengen Unverzüglichkeitsmaßstab anerkannt?
Antwort: Ja. Insbesondere bei gegliederten Unternehmen mit komplexer Entscheidungsstruktur verlangt der OGH keine übertriebene Unverzüglichkeit; in Einzelfälle
Karte 10
Frage: Welche Bedeutung hat die Formulierung "unzumutbar" konkret für die Fortsetzung des Dienstverhältnisses?
Antwort: Sie besagt, dass die Fortsetzung bis zum Ablauf der Befristung oder bis zum nächsten Kündigungstermin moralisch oder praktisch nicht zumutbar ist; die