Karteikarten zu Arbeitszeitrecht in Österreich
Arbeitszeitrecht in Österreich: Ihr umfassender Leitfaden
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Arbeitszeitrecht
90 Karten
Karte 1
Frage: Was versteht man unter 'Normalarbeitszeit' im Arbeitszeitrecht laut § 3 Abs. 1 AZG?
Antwort: Die Normalarbeitszeit ist die Arbeitszeit, die keine (zuschlagspflichtige) Überstundenarbeit darstellt; täglich 8 Stunden, wöchentlich maximal 40 Stun
Karte 2
Frage: Welche Ausnahme erlaubt eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit und welche Grenze gilt für die wöchentliche Normalarbeitszeit?
Antwort: Ein Kollektivvertrag kann eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu 10 Stunden zulassen (§ 4 Abs.1 AZG). Eine Verlängerung der wöchentlichen Normalar
Karte 3
Frage: Wie lange muss die tägliche Ruhepause mindestens sein, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt?
Antwort: Mindestens eine halbe Stunde (unbezahlt). Alternativ können zwei Viertelstunden- oder drei zehnminütige Pausen gewährt werden (§ 11 AZG).
Karte 4
Frage: Gilt die Ruhepause als Arbeitszeit bei der Berechnung von Höchstgrenzen und Entgelt?
Antwort: Nein. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit, werden nicht bezahlt und sind bei Ermittlung der Höchstgrenzen der täglichen oder wöchentlichen Normala
Karte 5
Frage: Welche Anforderungen bestehen an eine Ruhepause?
Antwort: Sie dient der Erholung bzw. Lebensbedürfnissen, muss vorhersehbar sein und der Arbeitnehmer muss über diese Zeit frei verfügen können.
Karte 6
Frage: Wie lange muss die ununterbrochene tägliche Ruhezeit nach Beendigung der Tagesarbeitszeit mindestens sein?
Antwort: Elf Stunden (ebenfalls unbezahlte Ruhezeit) (§ 12 Abs.1 AZG).
Karte 7
Frage: Unter welchen Umständen kann die tägliche Ruhezeit verkürzt oder unterbrochen werden?
Antwort: Bei Rufbereitschaft kann die Ruhezeit unterbrochen werden; Verkürzungen sind außerdem in bestimmten Fällen wie durch Kollektivvertrag (z. B. Schichtar
Karte 8
Frage: Welche Flexibilisierungen der Ruhepause sind in § 11 AZG vorgesehen und wer muss ihnen zustimmen?
Antwort: § 11 AZG enthält Flexibilisierungsmöglichkeiten (z. B. andere Pausenaufteilungen), die der Zustimmung des Betriebsrats bzw. des Arbeitsinspektorats be
Karte 9
Frage: Gibt es besondere Regelungen für Schicht- und Nachtarbeit im Zusammenhang mit Pausen?
Antwort: Ja. § 11 Abs.3 und 4 AZG enthält Sonderregelungen für Schicht- und Nachtarbeit; außerdem sind in anderen Bestimmungen Verkürzungen der Ruhezeit für Sc
Karte 10
Frage: Wie wird bei Teilzeitbeschäftigten die Bemessung von Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) gehandhabt, wenn sie nach dem Ausmaß
Antwort: Regelmäßig geleistete Mehrarbeit ist bei Teilzeitbeschäftigten zu berücksichtigen, sofern die Sonderzahlungen nach dem Ausmaß der Arbeitszeit bemessen