Karteikarten zu Arbeitsvertrag: Pflichten und Entgelt in Österreich
Arbeitsvertrag in Österreich: Pflichten & Entgelt erklärt
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Arbeitsrecht
46 Karten
Karte 1
Frage: Was ist der Unterschied zwischen der Treuepflicht des Arbeitnehmers (AN) und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (AG)?
Antwort: Die Treuepflicht des AN ist rein betriebsbezogen; die Fürsorgepflicht des AG ist personenbezogen und dient der Fremdinteressenwahrung (z. B. Schutz de
Karte 2
Frage: Welches vorrangige Ziel nennt der Text im Rahmen der Treue-/Fürsorgepflichten?
Antwort: Der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers gilt als vorrangiges Ziel der Fürsorgepflicht.
Karte 3
Frage: Inwiefern korrespondieren Fürsorgepflicht des AG und Treuepflicht des AN laut Text?
Antwort: Sie korrespondieren nur insoweit, als die Fürsorgepflicht des AG Teile des Arbeitsvermögens bzw. dessen Schutz betrifft; ansonsten ist die Fürsorgepfl
Karte 4
Frage: Welche Aussage macht der Text zur Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel durch den AG?
Antwort: Der AG stellt digitale Arbeitsmittel zur Verfügung; es kann abgewichen werden, wenn vereinbart wird, dass der AG die angemessenen und erforderlichen A
Karte 5
Frage: Was sagt der Text zur Bestimmung des Umfangs der Verpflichtung zur Leistungserbringung im Arbeitsverhältnis?
Antwort: Aus äußeren Umständen (Art der Dienstleistung, langjährige Übung, Übung des Verkehrs) lassen sich Art und Umfang der Verpflichtung zur Leistungserbrin
Karte 6
Frage: Was bedeutet, dass der Arbeitsvertrag synallogmatisch ist und welches Prinzip beschreibt die wechselseitige Verpflichtung von Arbeitnehmer und Arbeitg
Antwort: Synallogmatisch bedeutet zweiseitig verpflichtend; nach dem Prinzip „do ut des“ erbringt der AN Arbeit wegen Entgeltzahlung und der AG zahlt Entgelt w
Karte 7
Frage: Welche sind die wechselseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag?
Antwort: Auf Seiten des AN die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft, auf Seiten des AG die Zahlung des Entgelts.
Karte 8
Frage: Wie werden die wechselseitigen Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis noch bezeichnet und was beinhalten sie im Kern?
Antwort: Sie werden als Fremdinteressenwahrungspflichten oder Treue- und Fürsorgepflicht bezeichnet und beinhalten das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme,
Karte 9
Frage: Nenne Beispiele für wesentliche Nebenpflichten des Arbeitnehmers (AN).
Antwort: Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; Verbot konkurrierender Nebentätigkeiten; weitere Pflichten zur Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeb
Karte 10
Frage: Nenne Beispiele für wesentliche Nebenpflichten des Arbeitgebers (AG).
Antwort: Pflicht, die Gesundheit des AN zu bewahren und seine Persönlichkeitsrechte zu schützen.