Karteikarten zu Versammlungsfreiheit im deutschen Verfassungsrecht
Versammlungsfreiheit im deutschen Verfassungsrecht: Leitfaden
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Grundrechte
32 Karten
Karte 1
Frage: Wer ist Träger der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG („Wer“)?
Antwort: „Alle Deutschen“ im Sinne von Art. 116 I GG (Staatsbürgerschaft als Anknüpfungspunkt). Drittstaatler und EU-Ausländer können über Art. 2 I GG als Auff
Karte 2
Frage: Sind Minderjährige Träger der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG?
Antwort: Grundsätzlich ja. Problematisch ist nur die Grundrechtsmündigkeit (Fähigkeit, Grundrechte selbstständig geltend zu machen); sonst oft auf Autonomie/in
Karte 3
Frage: Wie lautet der verfassungsrechtliche Versammlungsbegriff („sich zu versammeln“)?
Antwort: Verbindung mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck; mindestens zwei Personen; innere Verbindung erforderlich (sonst bloße Ansammlung).
Karte 4
Frage: Welche Verhaltensweisen sind vom Schutzbereich des Art. 8 GG umfasst?
Antwort: Wahl von Versammlungsort und -zeit (z. B. Gedenktage, Anlassorte), Wahl der Mittel (Lautsprecher, Plakate, Trommeln), Versammlungsform (Umzug, station
Karte 5
Frage: Welche Versammlungen sind vom Schutz des Art. 8 GG ausgeschlossen?
Antwort: Unfriedliche oder bewaffnete Versammlungen. Waffen im Sinne des WaffG; unfriedlich, wenn die Versammlung gewalttätig verläuft oder dazu droht — Gesamt
Karte 6
Frage: Wie wirkt sich Art. 8 II GG auf die Gesetzesvorbehalte für Versammlungen aus?
Antwort: Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen einem Gesetzesvorbehalt (Beschränkung durch Gesetz). Aus dem Umkehrschluss sind Versammlungen in geschlo
Karte 7
Frage: Welche Arten von staatlichen Eingriffen in die Versammlungsfreiheit werden unterschieden?
Antwort: Klassische Eingriffe: rechtsförmig, final, unmittelbar, imperativ (z. B. Versammlungsverbot, Auflösung, Durchsetzung). Moderne Eingriffe: Beobachtung/
Karte 8
Frage: Was bedeutet der Schutz vor Vereinzelung im Zusammenhang mit Art. 8 GG?
Antwort: Die Versammlungsfreiheit schützt kollektives Handeln; der verfassungsrechtliche Versammlungsbegriff verlangt mindestens zwei Personen, um Schutz vor V
Karte 9
Frage: Welche Bedeutung hat die Differenzierung nach Absätzen in Art. 8 GG?
Antwort: Abs. 1 enthält die allgemeine Regel (Versammlungsfreiheit), Abs. 2 einen speziellen Einschränkungsvorbehalt (Versammlungen unter freiem Himmel können
Karte 10
Frage: Wie ist die Qualifikation der Einschränkung „friedlich und ohne Waffen“ bei Versammlungen zu verstehen?
Antwort: Die Klausel grenzt schutzfähige Versammlungen von solchen aus, die bewaffnet oder unfriedlich sind; die Bewertung beruht auf dem Gesamtbild der Verans