Test zu Unternehmensgründung und Rechtsformen im Gesundheitswesen
Unternehmensgründung & Rechtsformen im Gesundheitswesen: Dein Guide
Test: Unternehmensgründung, Rechtsformen, Haftung, Präsentation
20 Fragen
Frage 1: Die Amortisationsphase ist kein Bestandteil des Lebenslaufs einer Unternehmensgründung.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Laut den Studienmaterialien ist die Amortisation die vierte Phase im Lebenslauf einer Unternehmensgründung (1. Vorgründungsphase, 2. Gründung, 3. Frühe Entwicklung, 4. Amortisation, 5. Expansion, 6. (evtl. Liquidation)).
Frage 2: Welche der folgenden Aussagen über Partnergesellschaften sind gemäß den Studienmaterialien korrekt?
A. Die Gründung einer Partnergesellschaft erfordert mindestens zwei Personen und einen notariellen Vertrag.
B. Die Haftung ist unbeschränkt, aber abhängig vom Verursacher.
C. Die Bilanzierung ist bei Partnergesellschaften Pflicht.
D. Als Partnergesellschaft können nur Freiberufler tätig sein.
Erklärung: Laut den Studienmaterialien erfordert die Gründung einer Partnergesellschaft „mind. 2 Pers.“ und einen „Vertrag notariell“, was Option 0 korrekt macht. Die Haftung wird als „unbeschränkt, aber abhängig vom Verursacher“ beschrieben, was Option 1 korrekt macht. Des Weiteren heißt es unter Beispiel „nur Freiberufler“, was Option 3 korrekt macht. Die Aussage, dass die Bilanzierung Pflicht ist, ist falsch, da das Material angibt: „Bilanzierung: keine“.
Frage 3: Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung können nicht gleichzeitig bestehen.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Die Studienmaterialien besagen, dass zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung gleichzeitig möglich sind.
Frage 4: Welche Aussage trifft auf die Delikthaftung im Kontext einer Straftat nach StGB zu?
A. Die Haftung ist primär auf das Vermögen der juristischen Person beschränkt.
B. Die Strafverfolgung erfolgt von Amts wegen.
C. Sie erfordert zwingend eine grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz ist ausgeschlossen.
D. Ein Richter entscheidet ausschließlich über die Höhe des Schadenersatzes.
Erklärung: Laut den Studienmaterialien erfolgt bei der Delikthaftung im Falle einer Straftat nach StGB die Strafverfolgung von Amts wegen. Die Schuld kann durch Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit gegeben sein, eine Begrenzung auf das Vermögen einer juristischen Person ist bei Delikthaftung schwierig, da sie immer auf natürliche Personen rückführbar ist, und der Richter entscheidet über Schuld und Strafhöhe, nicht ausschließlich über Schadenersatz.
Frage 5: Kann eine Haftungsbegrenzung für einen Arzt, der einen medizinischen haftungsbegründenden Schaden verursacht, wirksam durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden?
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Eine Haftungsbegrenzung ist auch mit den AGB nicht auszuschließen, wenn die gesellschaftliche Tätigkeit in der Erbringung medizinischer Leistungen besteht und der Verursacher eines medizinischen haftungsbegründenden Schadens eigenständig in unbegrenzter Höhe haftet.