Karteikarten zu Unternehmensgründung und Rechtsformen im Gesundheitswesen

Unternehmensgründung & Rechtsformen im Gesundheitswesen: Dein Guide

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Kann eine Aktiengesellschaft (AG) von Ärzten gegründet werden und seit wann ist das möglich?

Ja. Seit 2004 ist es Ärzten möglich, eine AG zu gründen (§ 23a MBO Ä.).

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Gesellschaftsrecht

8 Karten

Karte 1

Frage: Kann eine Aktiengesellschaft (AG) von Ärzten gegründet werden und seit wann ist das möglich?

Antwort: Ja. Seit 2004 ist es Ärzten möglich, eine AG zu gründen (§ 23a MBO Ä.).

Karte 2

Frage: Worin besteht die grundsätzliche Haftungsbeschränkung einer AG und welches Grundkapital ist vorgeschrieben?

Antwort: Die Haftung der AG ist grundsätzlich auf das Vermögen der juristischen Person beschränkt. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 € betragen.

Karte 3

Frage: Kann die Haftungsbeschränkung der AG im Bereich medizinischer Leistungen aufgehoben sein? Warum?

Antwort: Ja. Bei gesellschaftlicher Tätigkeit in der Erbringung medizinischer Leistungen ist die Begrenzung der Haftung auf das Vermögen der juristischen Perso

Karte 4

Frage: Kann eine Haftungsbegrenzung gegenüber Patienten durch AGB ausgeschlossen werden?

Antwort: Nein. Eine Haftungsbegrenzung ist auch mit den AGB nicht auszuschließen (vgl. § 309 Nr. 7a BGB i.V.m. §§ 611, 280, 823 BGB).

Karte 5

Frage: Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem Inhalt?

Antwort: Die GbR ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen (natürlich, juristisch oder Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks;

Karte 6

Frage: Welche Haftungsfolgen gelten grundsätzlich für die GbR, wenn nichts vertraglich geregelt ist?

Antwort: Bei Haftung haftet die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen und zusätzlich mit dem Privatvermögen aller Gesellschafter (§ 421 BGB akzessorisch,

Karte 7

Frage: Wer haftet, wenn ein Assistenzarzt einen Patienten nicht über Risiken aufklärt und dies zu Komplikationen führt?

Antwort: Der Patient kann deliktische Ansprüche gegen den Assistenzarzt nach § 823 BGB geltend machen, da die Unterlassung der Aufklärung fahrlässig war und Ur

Karte 8

Frage: Welche Ansprüche bestehen gegen den Krankenhausträger, wenn die Aufklärungspflicht verletzt wurde?

Antwort: Der Patient kann Schadensersatzansprüche gemäß § 280 BGB geltend machen, da die Aufklärung nach § 630e BGB Pflicht aus dem Behandlungsvertrag ist; das