Test zu Unfallversicherung im österreichischen Sozialrecht
Unfallversicherung im österreichischen Sozialrecht: Ein Überblick
Test: Haftungsrecht, Dienstgeberprivileg, Unfallversicherung - Grundlagen & Überblick, Unfallversicherung - Recht & Gesetze, Unfallversicherung - Leistungen & Rehabilitation, Arbeitsunfall
20 Fragen
Frage 1: Ein Dienstgeber haftet für einen Arbeitsunfall, der durch grob fahrlässiges Verhalten seinerseits verursacht wurde, vollumfänglich nach dem zivilrechtlichen Zurechnungsprinzip.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Nach § 333 ASVG haftet der Dienstgeber der versicherten Person für Schäden infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nur dann, wenn er den Unfall (die Berufskrankheit) vorsätzlich verursacht hat. Schuldhaftes Verhalten (wie grobe Fahrlässigkeit) unterliegt bis zur Grenze des Vorsatzes der Haftungsbefreiung, wodurch Ersatzansprüche gegen den Dienstgeber kaum vorkommen.
Frage 2: Wie verhält sich das Dienstgeberhaftungsprivileg im Zusammenhang mit juristischen Personen laut den Studienmaterialien?
A. Es findet bei juristischen Personen grundsätzlich keine Anwendung, da diese nicht vorsätzlich handeln können.
B. Es betrifft die Zurechnung der Repräsentanten einer juristischen Person und das Dienstgeberhaftungsprivileg, wie vom OGH bestätigt.
C. Juristische Personen sind vollständig vom Dienstgeberhaftungsprivileg ausgenommen.
D. Das Dienstgeberhaftungsprivileg gilt für juristische Personen nur bei grob fahrlässigem Verhalten ihrer Vertreter.
Erklärung: Der Studienmaterial weist explizit auf die Zurechnung der Repräsentanten einer juristischen Person und das Dienstgeberhaftungsprivileg (§ 335 Abs 1 ASVG) hin, gestützt durch eine Entscheidung des OGH (2 Ob 73/17z, DRdA 2018/42).
Frage 3: Das Werk "System des österreichischen Sozialversicherungsrechts" wurde ausschließlich von Tomandl verfasst.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Das Werk "System des österreichischen Sozialversicherungsrechts" wurde nicht ausschließlich von Tomandl verfasst, sondern auch von Krejci und Treiszi, wie in den Literaturangaben mehrfach aufgeführt ist.
Frage 4: Welcher Autor wird in den Studienmaterialien primär mit dem Werk „Sozialversicherungsrecht der österreichischen Sozialversicherungsabteilung“ in Verbindung gebracht?
A. Krejci
B. Tomandl
C. Treiszi
D. Ein anderer, nicht genannter Autor
Erklärung: Die Studienmaterialien verweisen mehrfach auf „Tomandl, Sozialversicherungsrecht der österreichischen Sozialversicherungsabteilung 1.“ und „Tomandl, Sozialversicherungsrecht der österreichischen Sozialversicherungsabteilung 3.“, was Tomandl als den primären Autor dieses Werkes ausweist.
Frage 5: Die Verhinderung von Arbeitsunfällen gehört zu den Aufgaben der Unfallversicherung.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Gemäß § 172 Abs 1 ASVG ist die Vorsorge für die Verhinderung von Arbeitsunfällen eine Kernaufgabe der Unfallversicherung.