Karteikarten zu Unfallversicherung im österreichischen Sozialrecht

Unfallversicherung im österreichischen Sozialrecht: Ein Überblick

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Was versteht man bei unselbständig Versicherten als Bemessungsgrundlage für Geldleistungen aus der Unfallversicherung (UV)?

Die Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen im letzten Jahr vor Eintritt des Versicherungsfalles bezüglich der beitragspflichtigen Sonderzahlungen (§

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Unfallversicherung Versicherungsrecht

11 Karten

Karte 1

Frage: Was versteht man bei unselbständig Versicherten als Bemessungsgrundlage für Geldleistungen aus der Unfallversicherung (UV)?

Antwort: Die Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen im letzten Jahr vor Eintritt des Versicherungsfalles bezüglich der beitragspflichtigen Sonderzahlungen (§

Karte 2

Frage: Wie sind die Bemessungsgrundlagen für Selbständige, Personen unter 30, Schüler/Studenten und Sonderfälle geregelt?

Antwort: Sie sind gesondert und detailliert im Gesetz geregelt (§§ 180 ff. ASVG).

Karte 3

Frage: Welche Möglichkeit sieht § 182 ASVG bei besonderen Härtefällen bezüglich der Bemessungsgrundlage vor?

Antwort: Die Bemessungsgrundlage kann nach Billigkeit festgesetzt werden, um Einzelfallgerechtigkeit zu ermöglichen.

Karte 4

Frage: Welche Einschränkung erwähnt § 219 ASVG für sonstige Hinterbliebene bezüglich Rentenansprüchen?

Antwort: An sonstige Hinterbliebene bestehen Rentenansprüche von Eltern, Großeltern und Geschwistern; jedoch dürfen sie 80 % der Bemessungsgrundlage nicht über

Karte 5

Frage: Welche Kosten hat die Unfallversicherung laut § 219 ASVG teilweise zu übernehmen?

Antwort: Die Unfallversicherung hat einen Teil der Bestattungskosten zu ersetzen.

Karte 6

Frage: Unter welcher Voraussetzung besteht nach § 203 ASVG Anspruch auf eine Versehrtenrente?

Antwort: Wenn die Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles um mindestens 20

Karte 7

Frage: Wie lange wird die Versehrtenrente gewährt?

Antwort: Die Rente gebührt für die Dauer der Verminderung der Erwerbsfähigkeit.

Karte 8

Frage: Was regelt § 199 ASVG im Zusammenhang mit kurzfristigen Geldleistungen?

Antwort: Nach § 199 ASVG besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld (hinweisend: Text nennt Übergangsgeld bei 60 % der Bemessungsgrundlage; genaue Modalitäten aus

Karte 9

Frage: Welche freiwillige Leistung kann der Versicherungsträger im Zusammenhang mit kurzfristigen Geldleistungen anbieten?

Antwort: Der Versicherungsträger kann als freiwillige Leistung eine Zahlung während der Versicherungszeit leisten oder Leistungen an Stelle einer Rente anbiete

Karte 10

Frage: Wozu dienen die in § oben erwähnten Abschüsse (Sachleistungen) nach dem Text im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit?

Antwort: Sie sind als Erfolgshilfe gedacht, um die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (z. B. berufliche Anpassungen, Arbeitsausrüstung, Anordnunge