Test zu Sportrecht: Grundlagen und Anwendungsbereiche
Sportrecht: Grundlagen und Anwendungsbereiche für Studierende
Test: Steuerrecht, Sportrecht – Europarecht & Institutionen, Haftungsrecht im Sportverein, Vereinsrecht, Juristische Methodenlehre, Sportrecht – Grundlagen & nationale Regelungen, Vertragliche Haftung im Verein, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Schuldrecht
20 Fragen
Frage 1: Für Profisportler bestehen meist vertraglich geregelte besondere Pflichten wie eine sportgerechte Lebensführung, und es gibt geregelte Suspendierungen sowie Vertragsstrafen.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Für Profisportler bestehen meist vertraglich geregelte besondere Pflichten, wie eine sportgerechte Lebensführung. Andere Besonderheiten sind geregelte Suspendierungen, Versetzungen in die 2. Mannschaft, aber auch Vertragsstrafen.
Frage 2: Welche der folgenden Aussagen zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind den vorliegenden Studienmaterialien zufolge korrekt?
A. Eine Kündigung bedarf gemäß § 623 BGB der Schriftform.
B. Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung ist in § 622 BGB geregelt.
C. Die außerordentliche Kündigung erfordert einen wichtigen Grund und muss innerhalb einer Zwei-Wochen-Erklärungsfrist erfolgen.
D. Bei einer unwirksamen Kündigung beträgt die Frist zur Klageerhebung nach KSchG sechs Wochen.
Erklärung: Gemäß den Studienmaterialien bedarf die Kündigung des Schriftformerfordernisses nach § 623 BGB. Die Kündigungsfrist bei der ordentlichen Kündigung ist in § 622 BGB geregelt. Eine außerordentliche Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes und muss innerhalb einer Zwei-Wochen-Erklärungsfrist erfolgen (§ 626 BGB). Die Frist zur Erhebung der Klage bei unwirksamen Kündigungen beträgt nach § 4 KSchG drei Wochen, nicht sechs Wochen.
Frage 3: Wird der Insolvenzantrag durch den Vorstand nicht rechtzeitig gestellt, sind lediglich die Neu-Gläubiger so zu behandeln, als hätten sie in Kenntnis der Insolvenz den Vertrag nicht abgeschlossen.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Bei nicht rechtzeitiger Stellung des Insolvenzantrags werden die Alt-Gläubiger so gestellt, als sei der Antrag rechtzeitig gestellt worden (Quotenschaden). Die Neu-Gläubiger bis zur tatsächlich erfolgten Antragsstellung sind so zu behandeln, als hätten sie in Kenntnis der Insolvenz den Vertrag nicht abgeschlossen.
Frage 4: Welche Konsequenz ergibt sich für Alt-Gläubiger, wenn der Vorstand den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt?
A. Sie sind so zu stellen, als hätten sie in Kenntnis der Insolvenz den Vertrag nicht abgeschlossen.
B. Sie müssen den gesamten Forderungsausfall selbst tragen.
C. Sie sind so zu stellen, als sei der Antrag rechtzeitig gestellt worden (Quotenschaden).
D. Ihre Forderungen verfallen vollständig.
Erklärung: Laut den Studienmaterialien sind die Alt-Gläubiger so zu stellen, als sei der Antrag rechtzeitig gestellt worden, wenn der Insolvenzantrag trotz Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig gestellt wird. Dies wird als Quotenschaden bezeichnet.
Frage 5: Die Gefährdungshaftung und die Störerhaftung sind Formen der verschuldensunabhängigen Haftung.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Laut den Studienmaterialien werden die Gefährdungshaftung (z.B. Tierhalterhaftung, Halterhaftung nach § 7 StVG) und die Störerhaftung (§ 1004 BGB (analog) Haftung für die Beeinträchtigung von Grundstücken) explizit als Formen der verschuldensunabhängigen Haftung aufgeführt.