Karteikarten zu Sportrecht: Grundlagen und Anwendungsbereiche

Sportrecht: Grundlagen und Anwendungsbereiche für Studierende

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Was regelt § 299 StGB im Kontext des Sports kurz zusammengefasst?

§ 299 StGB stellt Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr unter Strafe, z. B. wenn Angestellte/Beauftragte eines Unternehmens Vorteil

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Straf- und Disziplinarrecht im Sport

18 Karten

Karte 1

Frage: Was regelt § 299 StGB im Kontext des Sports kurz zusammengefasst?

Antwort: § 299 StGB stellt Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr unter Strafe, z. B. wenn Angestellte/Beauftragte eines Unternehmens Vorteil

Karte 2

Frage: Wer kann nach § 299 StGB im Sport besonders schnell strafbar werden?

Antwort: Sportler und persönliche Sponsoren, insbesondere im professionellen Sport, wenn Sponsorenzahlungen oder Verpflichtungen im Widerspruch zu arbeitsvertr

Karte 3

Frage: Nenne ein typisches Beispiel, wie ein Sponsoringvertrag im Profisport zu einer Strafbarkeit nach § 299 führen kann.

Antwort: Wenn ein persönlicher Sponsor Sonderzahlungen für Momente mit erhöhter Sichtbarkeit (z. B. Tragen von Ausrüstung) anbietet, die arbeitsvertraglich dem

Karte 4

Frage: Warum ist die Abgrenzung zwischen Vereinsrechten und persönlichen Sponsoren problematisch?

Antwort: Die Grenze ist unscharf: Verein und Spieler verfolgen gegensätzliche Interessen (Verein will weite Auslegung zugunsten sichtbarer Vermarktung; Spieler

Karte 5

Frage: Welche Social-Media-Aktivität wurde in der Literatur als Beispiel für mögliche Strafbarkeit genannt?

Antwort: Das Posten eines Fotos aus der Kabine auf dem persönlichen Social-Media-Account (z. B. mit persönlicher Sponsorenausrüstung) wurde als Beispiel genann

Karte 6

Frage: Welche weiteren Akteure neben Spielern und Sponsoren können nach § 299 StGB betroffen sein?

Antwort: Angestellte Scouts oder Trainer, die Geldzahlungen für Vermittlungen erhalten und dadurch arbeitsvertragliche Pflichten verletzen (sog. Kick-back-Zahl

Karte 7

Frage: Was besagt § 4 AntiDopG kurz zusammengefasst?

Antwort: § 4 AntiDopG kriminalisiert Herstellung, Handel, Abgabe, Anwendung, Erwerb, Besitz und Teilnahme mit Dopingmitteln/-methoden im organisierten Sport un

Karte 8

Frage: Welche Straferwartung sieht § 4 AntiDopG für die grundsätzlichen Verstöße vor?

Antwort: Bei Verstößen droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; in bestimmten Fällen auch bis zu zehn Jahren bei besonders schweren Taten.

Karte 9

Frage: Wann ist der Versuch einer Straftat nach § 4 AntiDopG strafbar?

Antwort: Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 strafbar (vgl. § 4 Abs. 3 AntiDopG).

Karte 10

Frage: Welche zusätzlichen Strafschärfungen nennt § 4 AntiDopG?

Antwort: Höhere Strafen bei Erwerb/Verkauf an Personen unter 18 Jahren, gewerbsmäßigem Handeln oder als Mitglied einer Bande sowie bei grobem Eigennutz mit Ver