Test zu Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB: Voraussetzungen

Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB: Die Voraussetzungen

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Ist ein Schuldverhältnis eine privatrechtliche Sonderbeziehung?

Test: Schuldverhältnisse im BGB, Allgemeines Schuldrecht und Haftung, Schuldrechtliche Haftung, Schadenersatzrecht (BGB §§ 249 ff.), Schadensersatzrecht

20 Fragen

Frage 1: Ist ein Schuldverhältnis eine privatrechtliche Sonderbeziehung?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Die Studienmaterialien definieren ein Schuldverhältnis als eine 'privatrechtliche Sonderbeziehung'.

Frage 2: Welche der folgenden Aussagen beschreibt eine Folge des Trennungsprinzips im deutschen Zivilrecht?

A. Der Käufer wird erst durch die Vornahme der Verfügung und nicht bereits beim Abschluss des Kaufvertrags Eigentümer.

B. Der Verkäufer kann unter Umständen zwischen mehreren tauglichen Sachen wählen, die er zur Erfüllung des Kaufvertrags übereignet.

C. Die Wirksamkeit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft wird immer gemeinsam beurteilt.

D. Bei Verzögerung der Erfüllung kann der Käufer Ersatz von Verlusten gemäß § 280 Abs. 2 BGB verlangen.

Erklärung: Das Trennungsprinzip führt dazu, dass der Käufer nicht bereits mit Abschluss des Kaufvertrages Eigentümer wird, sondern erst durch die gesonderte Verfügung (Übereignung). Der Verkäufer hat zudem gegebenenfalls die Wahl unter mehreren tauglichen Sachen und ist zur Erfüllung verpflichtet, wobei bei Verzögerung Ersatz von Verlusten verlangt werden kann. Die Aussage, dass die Wirksamkeit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft immer gemeinsam beurteilt wird, ist falsch; dies ist eine Folge des Abstraktionsprinzips, bei dem die Wirksamkeit getrennt beurteilt wird.

Frage 3: Führt ein Verfügungsgeschäft primär zur Entstehung von Ansprüchen gemäß § 194 Abs. 1 BGB?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Ein Verfügungsgeschäft führt zu einer Rechtsänderung, wie der Übertragung von Eigentum oder Forderungen, insbesondere nach §§ 398, 929 S. 1 BGB. Die Begründung von Ansprüchen im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB ist hingegen die Folge eines Verpflichtungsgeschäfts.

Frage 4: Welchen Zweck verfolgen gesetzliche Schuldverhältnisse gemäß den Studienmaterialien?

A. Einen vermögensmäßigen Ausgleich zu ermöglichen.

B. Die Transaktionskosten zu minimieren.

C. Einseitige Willenserklärungen rechtlich zu verankern.

D. Die Abwicklung von Verfügungsgeschäften zu standardisieren.

Erklärung: Die Studienmaterialien geben an, dass gesetzliche Schuldverhältnisse existieren, weil ein 'vermögensmäßiger Ausgleich besonders wichtig' ist und 'Transaktionskosten zu hoch' wären, was bedeutet, dass sie vermögensmäßige Ausgleiche ermöglichen und Transaktionskosten minimieren sollen. Die anderen Optionen werden in diesem Kontext nicht als Zweck genannt.

Frage 5: Haftet eine Person bei Annahmeverzug gemäß § 300 Abs. 1 BGB für jede Fahrlässigkeit?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Gemäß § 300 Abs. 1 BGB haftet eine Person bei Annahmeverzug nur für grobe Fahrlässigkeit, nicht für jede Fahrlässigkeit.