Karteikarten zu Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB: Voraussetzungen
Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB: Die Voraussetzungen
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Schadensersatzrecht
28 Karten
Karte 1
Frage: Was fällt unter die Entschädigung nach § 251 BGB bei Sachschäden?
Antwort: Unmöglichkeit der Herstellung (Tötung/Zerstörung), ungenügende Herstellung (merkantiler Minderwert), unzumutbare Herstellung (wirtschaftlicher Totalsc
Karte 2
Frage: Was ist mit 'merkantiler Minderwert' gemeint?
Antwort: Wertverlust trotz Reparatur (unzureichende Herstellung).
Karte 3
Frage: Welche Arten der Berechnung des Schadens nennt § 252 BGB/Begründung seiner Notwendigkeit?
Antwort: Klarstellung, dass entgangener Gewinn zum hypothetischen Zustand ohne Schädigung gehört; abstrakte Schadensberechnung nach Satz 2; Beweis im Einzelfal
Karte 4
Frage: Welche Einschränkung gilt, wenn Schadensersatz in Geld verlangt wird?
Antwort: Es werden nur Vermögensschäden ersetzt (Marktpreis, bezifferbar).
Karte 5
Frage: Welche Rolle spielt § 253 Abs. 1 BGB bei Naturalrestution (§ 249 Abs. 1 BGB)?
Antwort: § 253 Abs. 1 BGB spielt im Rahmen der Naturalrestitution keine Rolle (d.h. bei Wiederherstellung in Natur nicht relevant).
Karte 6
Frage: Was regelt § 253 Abs. 1 BGB allgemein?
Antwort: Geldliche Entschädigung für höchstrangige Rechtsgüter (‚billige/gerechte Entschädigung‘).
Karte 7
Frage: Was ist der Inhalt von § 253 Abs. 2 BGB?
Antwort: Schmerzensgeld (als Entschädigung für immaterielle Schäden).
Karte 8
Frage: Welche sonstigen Ersatzansprüche neben Schmerzensgeld nennt der Inhalt?
Antwort: Anspruch sui generis für das allgemeine Persönlichkeitsrecht; entgangene Gebrauchsvorteile, wenn sie für eigenwirtschaftliche Lebensführung unerlässli
Karte 9
Frage: Wie wird 'Schaden' im Sinne der §§ 249 ff. BGB im Überblick behandelt (Hinweis aus den Slides)?
Antwort: Fragen nach: Entschädigung nach § 251 (Herstellungsschwierigkeiten), Zweck § 252 (entgangener Gewinn, abstrakte Berechnung), Beschränkung auf Vermögen
Karte 10
Frage: Was versteht man im Schadensersatzrecht unter 'Schaden' nach §§ 249 ff. BGB?
Antwort: Die Differenz zwischen der tatsächlichen aktuellen Vermögenslage nach der Pflichtverletzung und der hypothetischen Vermögenslage ohne die Pflichtverle