Karteikarten zu Österreichisches Arbeitsrecht: Haftung und Schutz
Österreichisches Arbeitsrecht: Haftung & Schutz für AN/AG verstehen
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Arbeitnehmerschutzrecht
9 Karten
Karte 1
Frage: Was ist die erste Pflicht des Arbeitgebers gemäß den Grundprinzipien des ASchG zur Gewährleistung des Arbeitnehmerschutzes?
Antwort: Regelmäßig Gefahren im Betrieb zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumentieren (Gefahrenbeurteilung).
Karte 2
Frage: Was soll grundsätzlich mit den ermittelten Gefahren im Betrieb geschehen?
Antwort: Den Gefahren soll grundsätzlich vorgebeugt werden; unvermeidbare Risiken sollen eingeschränkt werden.
Karte 3
Frage: Welche Pflichten des Arbeitgebers nennt das ASchG bezüglich Information und Unterweisung der Arbeitnehmer?
Antwort: Arbeitnehmer sind ausreichend über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über Gefahrenverhütung zu informieren und nachweislich zu unterweisen
Karte 4
Frage: Was muss der Arbeitgeber tun, wenn er in einer Arbeitsstätte nicht im notwendigen Umfang anwesend ist?
Antwort: Er muss eine geeignete Person beauftragen, auf die Durchführung und Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu achten (§ 3 Abs 6).
Karte 5
Frage: Welche sanitären Vorkehrungen hat der Arbeitgeber bereitzustellen?
Antwort: Trinkwasser, Toiletten, Waschgelegenheiten, versperrbare Kleiderkästen und je nach Größe/Art der Arbeit auch Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume (§
Karte 6
Frage: Was ordnet § 30 ASchG in Bezug auf Nichtraucherschutz an?
Antwort: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Nichtraucher am Arbeitsplatz vor den Einwirkungen des Tabakrauches geschützt werden, soweit dies nach Art de
Karte 7
Frage: Welche Verhaltenspflichten haben Arbeitnehmer nach dem ASchG?
Antwort: Arbeitnehmer haben gefahrenvermeidend zu handeln und am Gefahrenschutz mitzuwirken (§ 15 ASchG).
Karte 8
Frage: Welche Aufgaben haben die Arbeitsinspektorate und Arbeitsinspektoren in der außerbetrieblichen Kontrolle?
Antwort: Überwachung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften sowie beratende, unterstützende und vermittelnde Funktionen; Zustimmungspflichten gegenü
Karte 9
Frage: Welche Befugnis haben Arbeitsinspektoren gemäß § 4 Abs 1 ArbIG bei der Ausübung ihrer Aufgaben?
Antwort: Sie sind berechtigt, insbesondere Betriebsstätten und Arbeitsstellen jederzeit zu besichtigen.