Karteikarten zu Österreichisches Arbeitsrecht: Haftung und Schutz

Österreichisches Arbeitsrecht: Haftung & Schutz für AN/AG verstehen

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Was ist die erste Pflicht des Arbeitgebers gemäß den Grundprinzipien des ASchG zur Gewährleistung des Arbeitnehmerschutzes?

Regelmäßig Gefahren im Betrieb zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumentieren (Gefahrenbeurteilung).

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Arbeitnehmerschutzrecht

9 Karten

Karte 1

Frage: Was ist die erste Pflicht des Arbeitgebers gemäß den Grundprinzipien des ASchG zur Gewährleistung des Arbeitnehmerschutzes?

Antwort: Regelmäßig Gefahren im Betrieb zu ermitteln, zu beurteilen und zu dokumentieren (Gefahrenbeurteilung).

Karte 2

Frage: Was soll grundsätzlich mit den ermittelten Gefahren im Betrieb geschehen?

Antwort: Den Gefahren soll grundsätzlich vorgebeugt werden; unvermeidbare Risiken sollen eingeschränkt werden.

Karte 3

Frage: Welche Pflichten des Arbeitgebers nennt das ASchG bezüglich Information und Unterweisung der Arbeitnehmer?

Antwort: Arbeitnehmer sind ausreichend über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über Gefahrenverhütung zu informieren und nachweislich zu unterweisen

Karte 4

Frage: Was muss der Arbeitgeber tun, wenn er in einer Arbeitsstätte nicht im notwendigen Umfang anwesend ist?

Antwort: Er muss eine geeignete Person beauftragen, auf die Durchführung und Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu achten (§ 3 Abs 6).

Karte 5

Frage: Welche sanitären Vorkehrungen hat der Arbeitgeber bereitzustellen?

Antwort: Trinkwasser, Toiletten, Waschgelegenheiten, versperrbare Kleiderkästen und je nach Größe/Art der Arbeit auch Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume (§

Karte 6

Frage: Was ordnet § 30 ASchG in Bezug auf Nichtraucherschutz an?

Antwort: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Nichtraucher am Arbeitsplatz vor den Einwirkungen des Tabakrauches geschützt werden, soweit dies nach Art de

Karte 7

Frage: Welche Verhaltenspflichten haben Arbeitnehmer nach dem ASchG?

Antwort: Arbeitnehmer haben gefahrenvermeidend zu handeln und am Gefahrenschutz mitzuwirken (§ 15 ASchG).

Karte 8

Frage: Welche Aufgaben haben die Arbeitsinspektorate und Arbeitsinspektoren in der außerbetrieblichen Kontrolle?

Antwort: Überwachung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften sowie beratende, unterstützende und vermittelnde Funktionen; Zustimmungspflichten gegenü

Karte 9

Frage: Welche Befugnis haben Arbeitsinspektoren gemäß § 4 Abs 1 ArbIG bei der Ausübung ihrer Aufgaben?

Antwort: Sie sind berechtigt, insbesondere Betriebsstätten und Arbeitsstellen jederzeit zu besichtigen.