Test zu Grundrechtsprüfung im deutschen Recht

Grundrechtsprüfung im deutschen Recht: Dein Leitfaden

Frage 1 von 50%

Das Verbot des Einzelfallgesetzes (Art. 19 I 1 GG) findet nach herrschender Meinung unter anderem auf Einschränkungsvorbehalte des Art. 10 II 1 GG Anwendung.

Test: Verbot des Einzelfallgesetzes, Corona-Notbremse / Infektionsschutzregelungen, Verhältnismäßigkeitsprüfung im öffentlichen Recht

20 Fragen

Frage 1: Das Verbot des Einzelfallgesetzes (Art. 19 I 1 GG) findet nach herrschender Meinung unter anderem auf Einschränkungsvorbehalte des Art. 10 II 1 GG Anwendung.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Der Anwendungsbereich des Verbots des Einzelfallgesetzes erfasst nach herrschender Meinung nur ausdrückliche Einschränkungsvorbehalte, zu denen unter anderem Art. 10 II 1 GG zählt.

Frage 2: Was kennzeichnet ein „getarntes“ Einzelfall-/Einpersonengesetz im Kontext des Verbots des Einzelfallgesetzes?

A. Es stellt auf einen konkreten Sachverhalt ab.

B. Es ergeht aufgrund eines Einzelfalls, gilt aber allgemein.

C. Es besitzt eine allgemeine Formulierung, die aber praktisch nur auf einen Fall anwendbar ist.

D. Es ist ein Gesetz, das explizit eine bestimmte Person benennt.

Erklärung: Ein „getarntes“ Einzelfall-/Einpersonengesetz ist durch eine allgemeine Formulierung gekennzeichnet, die praktisch aber nur auf einen einzigen Fall anwendbar ist. Option 0 beschreibt ein Maßnahmegesetz, Option 1 beschreibt ein Anlassgesetz.

Frage 3: Während der Corona-Notbremse sind Friseure und Fußpflege als körpernahe Dienstleistungen auch mit einem Test grundsätzlich nicht erlaubt.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Die Studie Materialien geben an, dass körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Fußpflege während der Notbremse erlaubt sind, wenn ein Test durchgeführt wird.

Frage 4: Im Einzelhandel für erweiterten täglichen Bedarf gibt es keine Begrenzung der Kundenzahl, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 soll für den Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine Begrenzung der Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts gelten.

Frage 5: Welche Regelung gilt laut den Bundesregelungen zur Notbremse für private Kontakte, sobald die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt?

A. Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

B. Es dürfen sich maximal zwei Haushalte treffen, unabhängig von der Personenzahl.

C. Private Kontakte sind nur zwischen Angehörigen desselben Haushalts erlaubt.

D. Es gibt keine spezifische Beschränkung für private Kontakte, solange eine Maske getragen wird.

Erklärung: Laut den Bundesregelungen zur Notbremse gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100, dass 'Ein Haushalt trifft max. eine weitere Person'.