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Wiki⚖️ RechtswissenschaftGrundlagen des Zivilrechts im BGBWissenstest

Test zu Grundlagen des Zivilrechts im BGB

Grundlagen des Zivilrechts im BGB: Dein schneller Überblick

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Frage 1 von 50%

Der gutgläubige Erwerb der Kamera durch K war gemäß § 935 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, da die Kamera der A abhandengekommen ist.

Test: Zivilrecht (Eigentums- und Rechtsgeschäftslehre), Geschäftsfähigkeit im Zivilrecht, Zivilrecht (BGB), Geschäftsfähigkeit und Wirksamkeit von Rechtsgeschäften

20 Fragen

Frage 1: Der gutgläubige Erwerb der Kamera durch K war gemäß § 935 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, da die Kamera der A abhandengekommen ist.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Abhandenkommen bedeutet den unfreiwilligen Verlust des unmittelbaren Besitzes. Da A die Kamera F freiwillig geliehen hatte, ist die Kamera der A nicht abhandengekommen. Folglich war der gutgläubige Erwerb durch K nicht gemäß § 935 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

Frage 2: Welche der folgenden Handlungen stellen im Zivilrecht einen Realakt dar?

A. F findet eine Geldbörse und meldet den Fund.

B. Der Künstler malt ein Porträt gemäß § 950 BGB.

C. Eine fristlose Kündigung wird erklärt.

D. Die Übereignung einer Sache gemäß § 929 S. 1 BGB.

Erklärung: Ein Realakt ist eine tatsächliche Handlung, die eine Rechtsfolge auslöst, ohne dass dazu eine Willenserklärung nötig ist.Laut den Studienmaterialien sind das Finden einer Geldbörse und das Melden des Fundes (Option 0) sowie das Malen eines Porträts, das zu gesetzlichem Eigentumserwerb führt (Option 1), Beispiele für Realakte. Auch die Übereignung nach § 929 S. 1 BGB (Option 3) wird in den Materialien als Realakt eingeordnet. Eine fristlose Kündigung (Option 2) ist hingegen ein Rechtsgeschäft, da es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt.

Frage 3: Der Kauf des Mopeds durch Moritz (17 J.) für 1.200 €, bei dem er nur eine Anzahlung leistete, war aufgrund des Taschengeldparagraphen wirksam.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Moritz ist als Minderjähriger (§ 106 BGB) für Verträge, die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind, schwebend unwirksam. Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) greift in diesem Fall nicht, da der Betrag nicht "bewirkt" (vollständig gezahlt) wurde, sondern nur eine Anzahlung.

Frage 4: Welche Aussage trifft auf die Rechtswirksamkeit einer Willenserklärung eines Kindes unter sieben Jahren zu?

A. Die Willenserklärung ist wirksam, da es sich um einen geringfügigen Betrag handelt.

B. Die Willenserklärung ist schwebend unwirksam und bedarf der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter.

C. Die Willenserklärung ist unwirksam, da das Kind geschäftsunfähig ist.

D. Die Willenserklärung wird unter Anwendung des Taschengeldparagraphen wirksam.

Erklärung: Ein Kind unter sieben Jahren ist gemäß § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig. Dessen Willenserklärungen sind nach § 105 Abs. 1 BGB nichtig und somit unwirksam. Der Taschengeldparagraph gilt hierbei noch nicht.

Frage 5: Ist ein Testament ein einseitiges, nicht empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Laut den Studienmaterialien ist ein Testament ein einseitiges, nicht empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft.

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