Test zu Grundlagen des österreichischen und EU-Rechts

Grundlagen des österreichischen und EU-Rechts: Ihr Leitfaden

Frage 1 von 50%

Die Charta der Grundrechte war bereits vor den Neuerungen mit den EU-Verträgen rechtlich gleichgestellt.

Test: Verfassungsrecht, Europarecht, Zivilrecht, Prozessrecht

20 Fragen

Frage 1: Die Charta der Grundrechte war bereits vor den Neuerungen mit den EU-Verträgen rechtlich gleichgestellt.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Die Studienmaterialien besagen, dass die "Charta der Grundrechte mit den EU-Verträgen rechtlich gleichgestellt wird", was eine Neuerung durch den Vertrag darstellt und impliziert, dass sie zuvor nicht gleichgestellt war.

Frage 2: Welche der folgenden Instrumente sind der direkten Demokratie in Österreich zuzuordnen und haben ein rechtlich bindendes Ergebnis?

A. Volksbegehren

B. Volksabstimmung

C. Volksbefragung

D. Nationalratswahl

Erklärung: Die direkte Demokratie in Österreich umfasst Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Von diesen hat nur die Volksabstimmung ein rechtlich bindendes Ergebnis. Volksbegehren müssen im Nationalrat behandelt werden, sind aber nicht rechtlich bindend, ebenso wie Volksbefragungen, deren Ergebnis nicht bindend ist. Die Nationalratswahl ist ein Instrument der indirekten Demokratie.

Frage 3: Der Vertrag von Lissabon regelt die Politikfelder der EU neu und teilt Kompetenzen auf.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Der Vertrag von Lissabon regelt laut den Studienmaterialien die Politikfelder der EU neu und teilt die Kompetenzen auf. Dazu gehören die ausschließliche und die geteilte Zuständigkeit.

Frage 4: Was besagt das Subsidiaritätsprinzip in Bezug auf die Europäische Union?

A. Die EU darf nur dann regelnd tätig werden, wenn die Ziele auf Unionsebene nachweislich besser erreicht werden können als durch rein nationale Regelungen.

B. Es regelt, dass die Mitgliedstaaten ihre Souveränität vollständig an die EU abtreten müssen.

C. Es schreibt vor, dass die EU in allen Politikfeldern ausschließliche Zuständigkeit besitzt.

D. Es bedeutet, dass die Europäische Kommission als einziges Organ neue Rechtsvorschriften vorschlagen darf.

Erklärung: Das Subsidiaritätsprinzip regelt die Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedstaaten. Es besagt, dass die EU nur dann regelnd tätig werden darf, wenn die Ziele auf Unionsebene nachweislich besser erreicht werden können als durch rein nationale Regelungen. Die anderen Optionen beschreiben entweder falsche Annahmen oder andere Prinzipien/Organbefugnisse.

Frage 5: Das Sorgerecht, welches die Sorge um das körperliche Wohl, die Gesundheit und die Aufsicht des Kindes umfasst, steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Laut den Studienmaterialien steht das Sorgerecht, das die Sorge um das körperliche Wohl, die Gesundheit und die Aufsicht beinhaltet, grundsätzlich beiden Elternteilen zu.