Karteikarten zu Grundlagen des österreichischen und EU-Rechts
Grundlagen des österreichischen und EU-Rechts: Ihr Leitfaden
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Europarecht
32 Karten
Karte 1
Frage: Welche Rolle hat die Europäische Kommission in Bezug auf die Gesetzesinitiative in der EU?
Antwort: Die Kommission hat das Initiativrecht – sie ist als einziges Organ berechtigt, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen.
Karte 2
Frage: Wer ist derzeit Kommissionspräsident und wo sitzt die Kommission?
Antwort: Kommissionspräsidentin seit Dezember 2019: Ursula von der Leyen. Sitz: Brüssel.
Karte 3
Frage: Nenne vier Hauptaufgaben der Europäischen Kommission.
Antwort: Initiativrecht (Gesetzesvorschläge), Hüterin der Verträge (Sicherung der Einhaltung des EU-Rechts), Vertretung der EU nach außen, Ausführendes Organ f
Karte 4
Frage: Warum werden Mitglieder der Kommission als unabhängig bezeichnet?
Antwort: Sie sind von nationalen Regierungen unabhängig.
Karte 5
Frage: Welche Kontroll- und demokratischen Befugnisse hat das Europäische Parlament gegenüber der Kommission?
Antwort: Es kann der Kommission mittels Misstrauensantrag (Zweidrittelmehrheit erforderlich) den Rücktritt erzwingen und bestätigt den Kommissionspräsidenten s
Karte 6
Frage: Welche Sitzorte und Funktionen hat das Europäische Parlament?
Antwort: Plenarsitzungen in Straßburg, Ausschusssitzungen in Brüssel, Generalsekretariat in Luxemburg. Es ist die Bürgervertretung.
Karte 7
Frage: Welche gesetzgeberische Rolle hat das Europäische Parlament?
Antwort: Es agiert als Mitgesetzgeber gemeinsam mit dem Rat der EU.
Karte 8
Frage: Welche Hauptaufgaben hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)?
Antwort: Sichert einheitliche Anwendung und Auslegung des Unionsrechts, entscheidet in Vorabentscheidungsverfahren, Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, EU
Karte 9
Frage: Wie ist der Gerichtshof der Europäischen Union strukturiert?
Antwort: Er besteht aus drei Gerichten mit Sitz in Luxemburg: Europäischer Gerichtshof (je ein Richter pro Mitgliedstaat + 11 Generalanwälte), Europäisches Ger
Karte 10
Frage: Worin besteht die Verwechslungsgefahr zwischen EuGH und EGMR?
Antwort: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sitzt in Straßburg und ist eine Einrichtung des Europarats, nicht der EU; der EuGH ist Teil des