Karteikarten zu Grundlagen des österreichischen Sozialversicherungsrechts

Grundlagen des österreichischen Sozialversicherungsrechts verstehen

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Welche Personengruppen werden im Text als Bezieher von Einkünften nach § 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 aufgeführt?

1) Bezieher von Einkünften nach § 25 Abs. 1 Z 4 lit. a oder b; 2) Bezieher nach § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c, die in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis

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Sozialversicherungsrecht für Dienstnehmer und Arbeitnehmerbegriffe

22 Karten

Karte 1

Frage: Welche Personengruppen werden im Text als Bezieher von Einkünften nach § 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 aufgeführt?

Antwort: 1) Bezieher von Einkünften nach § 25 Abs. 1 Z 4 lit. a oder b; 2) Bezieher nach § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c, die in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis

Karte 2

Frage: Worin besteht der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Dienstnehmers (DN) im Vergleich zum Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechts?

Antwort: Der sozialversicherungsrechtliche DN-Begriff entspricht im Wesentlichen dem Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechts; entscheidend ist eine Besch

Karte 3

Frage: Was ist das wesentliche Merkmal persönlicher Abhängigkeit im Dienstverhältnis nach dem Text?

Antwort: Wesentliches Merkmal ist Fremdbestimmung/Weisungsgebundenheit: der DN ist in der Ausübung der Arbeitsleistung weisungsgebunden.

Karte 4

Frage: Welche Bedeutung hat § 4 Abs. 2 ASVG im Kontext des Dienstnehmersbegriffs?

Antwort: § 4 Abs. 2 ASVG definiert das Beschäftigungsverhältnis als solche in persönlicher Abhängigkeit, womit es die sozialversicherungsrechtliche Eingruppier

Karte 5

Frage: Wer sind die primär Beteiligten im (Pflicht-)Versicherungsverhältnis laut Anmerkung 25?

Antwort: Primär beteiligt sind der Dienstnehmer (DN) und der Sozialversicherungsträger; zudem ist der Dienstgeber (DG) aufgrund Beitrags- und Abfuhrpflicht/-ha

Karte 6

Frage: Wie behandelt das Gesetz Dienstverhältnisse ausländischer Arbeitnehmer zur Erbringung haushaltstypischer Dienstleistungen?

Antwort: Auch arbeitsberuflich tätige ausländische Arbeitnehmer zur Erbringung einfacher haushaltstypischer Dienstleistungen in Privathaushalten fallen bis zu

Karte 7

Frage: Welche Ausnahme sieht das ASVG für geringfügig Beschäftigte vor (Definition und Versicherungsschutz)?

Antwort: Geringfügig Beschäftigte haben ein monatliches Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (2021: brutto € 475,86) und sind nur unfallversichert (UV), ni

Karte 8

Frage: Welche weiteren Ausnahmen von der Versicherungspflicht nennt der Text außer den geringfügig Beschäftigten?

Antwort: Es bestehen weitere Ausnahmen nach den §§ 5 und 7 ASVG; außerdem kann nach § 49 Abs. 7 ASVG durch Verordnung des BMSGPR eine Ausnahme für nebenberufli

Karte 9

Frage: Für welche Arten von Dienstnehmern gilt die Möglichkeit der Ausnahmeregelung nach § 49 Abs. 7 ASVG?

Antwort: Die Ausnahme kann für nebenberufliche Personen gelten, sowohl für Dienstnehmer nach § 4 Abs. 2 ASVG als auch für freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 A

Karte 10

Frage: Welche Rechtsprechung oder Literatur wird im Text zur Konkretisierung des Arbeitsvertragsmerkmals herangezogen?

Antwort: Der Text verweist auf VwGH 23.4.2019, 2018/13/0083 und die Literatur (u. a. Tommull: Wesensmerkmale des Arbeitsvertrags 1971) zur Unterscheidung und D