Karteikarten zu Grundlagen des österreichischen Sozialversicherungsrechts
Grundlagen des österreichischen Sozialversicherungsrechts verstehen
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Sozialversicherungsrecht für Dienstnehmer und Arbeitnehmerbegriffe
22 Karten
Karte 1
Frage: Welche Personengruppen werden im Text als Bezieher von Einkünften nach § 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 aufgeführt?
Antwort: 1) Bezieher von Einkünften nach § 25 Abs. 1 Z 4 lit. a oder b; 2) Bezieher nach § 25 Abs. 1 Z 4 lit. c, die in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis
Karte 2
Frage: Worin besteht der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Dienstnehmers (DN) im Vergleich zum Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechts?
Antwort: Der sozialversicherungsrechtliche DN-Begriff entspricht im Wesentlichen dem Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechts; entscheidend ist eine Besch
Karte 3
Frage: Was ist das wesentliche Merkmal persönlicher Abhängigkeit im Dienstverhältnis nach dem Text?
Antwort: Wesentliches Merkmal ist Fremdbestimmung/Weisungsgebundenheit: der DN ist in der Ausübung der Arbeitsleistung weisungsgebunden.
Karte 4
Frage: Welche Bedeutung hat § 4 Abs. 2 ASVG im Kontext des Dienstnehmersbegriffs?
Antwort: § 4 Abs. 2 ASVG definiert das Beschäftigungsverhältnis als solche in persönlicher Abhängigkeit, womit es die sozialversicherungsrechtliche Eingruppier
Karte 5
Frage: Wer sind die primär Beteiligten im (Pflicht-)Versicherungsverhältnis laut Anmerkung 25?
Antwort: Primär beteiligt sind der Dienstnehmer (DN) und der Sozialversicherungsträger; zudem ist der Dienstgeber (DG) aufgrund Beitrags- und Abfuhrpflicht/-ha
Karte 6
Frage: Wie behandelt das Gesetz Dienstverhältnisse ausländischer Arbeitnehmer zur Erbringung haushaltstypischer Dienstleistungen?
Antwort: Auch arbeitsberuflich tätige ausländische Arbeitnehmer zur Erbringung einfacher haushaltstypischer Dienstleistungen in Privathaushalten fallen bis zu
Karte 7
Frage: Welche Ausnahme sieht das ASVG für geringfügig Beschäftigte vor (Definition und Versicherungsschutz)?
Antwort: Geringfügig Beschäftigte haben ein monatliches Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (2021: brutto € 475,86) und sind nur unfallversichert (UV), ni
Karte 8
Frage: Welche weiteren Ausnahmen von der Versicherungspflicht nennt der Text außer den geringfügig Beschäftigten?
Antwort: Es bestehen weitere Ausnahmen nach den §§ 5 und 7 ASVG; außerdem kann nach § 49 Abs. 7 ASVG durch Verordnung des BMSGPR eine Ausnahme für nebenberufli
Karte 9
Frage: Für welche Arten von Dienstnehmern gilt die Möglichkeit der Ausnahmeregelung nach § 49 Abs. 7 ASVG?
Antwort: Die Ausnahme kann für nebenberufliche Personen gelten, sowohl für Dienstnehmer nach § 4 Abs. 2 ASVG als auch für freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 A
Karte 10
Frage: Welche Rechtsprechung oder Literatur wird im Text zur Konkretisierung des Arbeitsvertragsmerkmals herangezogen?
Antwort: Der Text verweist auf VwGH 23.4.2019, 2018/13/0083 und die Literatur (u. a. Tommull: Wesensmerkmale des Arbeitsvertrags 1971) zur Unterscheidung und D