Deutsches Recht Grundlagen: Polizei, Personen, Haftung für Studenten
20 Fragen
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Laut den Studienmaterialien beinhaltet das allgemeine Polizeirecht allgemeine Regelungen und Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr, die für alle Fälle gelten. Das besondere Polizeirecht enthält spezielle Regelungen für bestimmte Bereiche, zum Beispiel den Straßenverkehr, das Waffenrecht oder das Versammlungsrecht.
A. Die Polizei konzentriert sich hauptsächlich auf die Aufklärung von bereits begangenen Straftaten, um Täter zu überführen.
B. Ihre Hauptaufgabe ist die Verfolgung von Straftaten, während die Gefahrenabwehr eine sekundäre Rolle spielt.
C. Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, sowohl präventiv als auch repressiv.
D. Die Aufgabe der Polizei besteht ausschließlich in der Durchsetzung des besonderen Polizeirechts wie z.B. dem Straßenverkehrsrecht.
Erklärung: Die Studienmaterialien definieren die Gefahrenabwehr als die Grundaufgabe der Polizei. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass die Polizei die Aufgabe hat, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Weiterhin wird die Gefahrenabwehr in zwei Bereiche unterteilt: die konkrete Gefahrenabwehr (repressiv) und die Gefahrenvorsorge (präventiv). Option 2 fasst diese Punkte korrekt zusammen.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Personen mit einer schweren, dauerhaften geistigen Störung sind geschäftsunfähig. Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Laut den Studienmaterialien ist ein Vertrag, der von einem Geschäftsunfähigen geschlossen wird, nach § 105 Abs. 1 BGB nichtig, also unwirksam und hat keine Rechtswirkung.
A. Personen unter 7 Jahren
B. Personen ab 18 Jahren
C. Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren
D. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Erklärung: Laut den Studienmaterialien sind Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Personen unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig, und Personen ab 18 Jahren sind unbeschränkt geschäftsfähig.