Karteikarten zu Grundlagen des deutschen Rechts: Polizei, Personen, Haftung

Deutsches Recht Grundlagen: Polizei, Personen, Haftung für Studenten

1 / 9

Was bedeutet Deliktfähigkeit im Schadensersatzrecht?

Deliktfähigkeit heißt, für einen verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden und schadensersatzpflichtig zu sein.

Tippen zum Umdrehen · Wischen zur Navigation

Deliktfähigkeit (Schadensersatzrecht)

9 Karten

Karte 1

Frage: Was bedeutet Deliktfähigkeit im Schadensersatzrecht?

Antwort: Deliktfähigkeit heißt, für einen verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden und schadensersatzpflichtig zu sein.

Karte 2

Frage: Wer haftet grundsätzlich nicht nach § 828 Abs. 1 BGB?

Antwort: Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig und haften nicht für verursachte Schäden.

Karte 3

Frage: Wie ist die Deliktfähigkeit von Kindern im Straßenverkehr zwischen 7 und 10 Jahren geregelt?

Antwort: Kinder von 7 bis 10 Jahren sind im Straßenverkehr deliktunfähig (§ 828 Abs. 2 BGB) bei typischen Gefahren des Straßenverkehrs.

Karte 4

Frage: Welche Ausnahme zur Haftung von Kindern im Straßenverkehr gibt es trotz Deliktunfähigkeit?

Antwort: Wenn das Kind vorsätzlich handelt, kann es trotzdem haften.

Karte 5

Frage: Was bedeutet "beschränkte Deliktfähigkeit" und für welche Altersgruppe gilt sie laut Inhalt?

Antwort: Beschränkte Deliktfähigkeit bedeutet, dass Minderjährige nur bei vorhandener Einsicht haften; angegeben sind Kinder zwischen 7 und 18 Jahren (im Straß

Karte 6

Frage: Unter welcher Voraussetzung haften beschränkt deliktfähige Minderjährige?

Antwort: Sie haften nur, wenn sie die erforderliche Einsicht haben und verstehen können, dass ihr Verhalten einen Schaden verursacht.

Karte 7

Frage: Was gilt, wenn ein Minderjähriger die erforderliche Einsicht nicht hat?

Antwort: Fehlende Einsicht führt dazu, dass der Minderjährige nicht haftet.

Karte 8

Frage: Wann sind Erwachsene deliktunfähig nach dem angegebenen Inhalt?

Antwort: Erwachsene sind deliktunfähig, wenn sie sich im Zustand der Bewusstlosigkeit befinden oder an einer schweren geistigen Störung leiden (§§7 BaB).

Karte 9

Frage: Wie ist die Haftung von Erwachsenen geregelt, die nicht deliktunfähig sind?

Antwort: Wenn Erwachsene nicht deliktunfähig sind, haften sie vollständig für verursachte Schäden.