Grundlagen des deutschen Rechts: Dein Guide für Studium & Praxis
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Frage: Was versteht man unter dem Begriff "Rechtsgeschäft"?
Antwort: Ein Rechtsgeschäft ist jeder aus mindestens einer Willenserklärung bestehende Tatbestand, der gewollt eine Rechtsfolge herbeiführt; Grundlage für rech
Frage: Wodurch unterscheidet sich die Willenserklärung vom Rechtsgeschäft?
Antwort: Die Willenserklärung ist nur Teil des Rechtsgeschäfts; ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärung und zielt auf einen rechtliche
Frage: Wann liegt ein einseitiges Rechtsgeschäft vor? Nenne ein Beispiel.
Antwort: Wenn nur eine Willenserklärung erforderlich ist. Beispiele: Kündigung (empfangsbedürftig) oder Testament (nicht empfangsbedürftig).
Frage: Was ist bei mehrseitigen Rechtsgeschäften für ihr Zustandekommen erforderlich?
Antwort: Mindestens zwei übereinstimmende, wechselseitige Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme; sie sind immer empfangsbedürftig.
Frage: Worin unterscheiden sich ein- und mehrseitige Rechtsgeschäfte hinsichtlich Verpflichtungswirkung?
Antwort: Mehrseitige Rechtsgeschäfte können einseitig verpflichtend (z.B. Schenkung, Bürgschaft) oder mehrseitig verpflichtend (synallagmatische Verträge wie K
Frage: Was bedeutet "synallagmatischer Vertrag"?
Antwort: Ein gegenseitig verpflichtender Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung voneinander abhängen (z.B. Kaufvertrag).
Frage: Was sind entgeltliche Rechtsgeschäfte?
Antwort: Synallagmatische Verträge, bei denen das Entgelt nicht unbedingt Geld sein muss (z.B. Tausch oder Miete, die als Dienstleistung geleistet wird).
Frage: Was ist eine geschäftsähnliche Handlung und wodurch unterscheidet sie sich vom Rechtsgeschäft?
Antwort: Die geschäftsähnliche Handlung zielt nicht auf eine Rechtsfolge durch Willen, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg durch Äußerung; der Erfolg tritt
Frage: Gib ein klassisches Beispiel für eine geschäftsähnliche Handlung.
Antwort: Die Mahnung, durch die der Schuldner kraft Gesetzes in Verzug gerät (§ 286 I BGB).
Frage: Was ist ein Realakt und wodurch unterscheidet er sich von geschäftsähnlichen Handlungen?
Antwort: Beim Realakt liegt keine Äußerung, sondern eine Handlung vor; Rechtsfolgen treten kraft Gesetzes ein und die Regelungen für Rechtsgeschäfte sind nicht