Karteikarten zu Grundlagen des deutschen Rechts

Grundlagen des deutschen Rechts: Dein kompakter Guide für Studium & Prüfung

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Was ist die Grundaufgabe der Polizei im Polizeirecht?

Gefahrenabwehr: Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren.

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Polizeirecht

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Karte 1

Frage: Was ist die Grundaufgabe der Polizei im Polizeirecht?

Antwort: Gefahrenabwehr: Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren.

Karte 2

Frage: Welche zwei Bereiche der Gefahrenabwehr unterscheidet man und wie unterscheiden sie sich?

Antwort: 1) Konkrete Gefahrenabwehr (repressiv): Es liegt bereits eine konkrete Gefahr vor, Polizei greift direkt ein (z.B. Schlägerei, Brand, Diebstahl). 2) G

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Frage: Wo ist die polizeiliche Aufgabenzuweisung geregelt (Beispiele aus NRW)?

Antwort: Für Polizeiaufgaben in NRW u.a. in §1 Abs.1 OBG für die Ordnungsverwaltung und §1 Abs.1 S.1 POIG NRW für die Polizei.

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Frage: Nenne weitere Aufgaben der Polizei neben der Gefahrenabwehr.

Antwort: Strafraten verhindern und verfolgen: präventiv (vorbeugend) verhindern und repressiv (verfolgend) Straftaten aufklären.

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Frage: Welche Rechtsgrundlage hat polizeiliches Handeln?

Antwort: Polizei handelt nach Gesetzen, z.B. dem Polizeigesetz NRW; das Polizeirecht gehört zum Polizei- und Ordnungsrecht.

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Frage: Was ist der Unterschied zwischen allgemeinem und besonderem Polizeirecht?

Antwort: Allgemeines Polizeirecht: allgemeine Regelungen und Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr, gilt für alle Fälle. Besonderes Polizeirecht: spezielle

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Frage: Nenne die vier Voraussetzungen des Prinzips der Verhältnismäßigkeit.

Antwort: 1) Legitimierter Zweck – ist der verfolgte Zweck legitim? 2) Geeignet – fördert die Maßnahme das Erreichen des Ziels? 3) Erforderlichkeit – gibt es ke

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Frage: In welchen Bereichen findet das Verhältnismäßigkeitsprinzip Anwendung?

Antwort: Verwaltungsermessen (bei Eingriffen), Rechtsprechung (z.B. Strafzumessung) und Gesetzgebung (bei Einschränkungen von Grundrechten).

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Frage: Was versteht man unter Rechtsfähigkeit im Kontext des Polizeirechts?

Antwort: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (z.B. Eigentümer, Erbe, Gläubiger einer Forderung).

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Frage: Wer sind die rechtsfähigen Personen?

Antwort: 1) Natürliche Personen: alle Menschen ab Vollendung der Geburt bis zum Hirntod (auch Säuglinge). 2) Juristische Personen: Zusammenschlüsse natürlicher