Test zu Grundlagen des deutschen Rechts
Grundlagen des Deutschen Rechts: Dein Leitfaden für Studenten
Test: Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Schuldrecht, Polizeirecht, Personen- und Vereinsrecht, Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit, Zahlenreihen
20 Fragen
Frage 1: Ist die 'Geeignetheit' ein Bestandteil des Prinzips der Verhältnismäßigkeit?
A. Ja
B. Nein
Erklärung: Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit umfasst unter anderem die 'Geeignetheit' als Kriterium. Weitere Bestandteile sind der legitimierte Zweck, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit.
Frage 2: Welche der folgenden Maßnahmen ist ein Beispiel für die präventive Gefahrenvorsorge der Polizei?
A. Die Durchführung einer Fahrradprüfung in einer Schule.
B. Das direkte Eingreifen bei einer bereits bestehenden Schlägerei.
C. Die Durchführung von allgemeinen Kontrollen zur Verhinderung von Gefahren im Voraus.
D. Die Aufklärung eines Diebstahls, nachdem er bereits begangen wurde.
Erklärung: Die präventive Gefahrenvorsorge liegt vor, wenn eine Gefahr noch nicht eingetreten ist und die Polizei versucht, im Voraus zu verhindern. Beispiele hierfür sind Kontrollen, Fahrradprüfungen und Schulbesuche. Das direkte Eingreifen bei einer Schlägerei ist ein Beispiel für konkrete Gefahrenabwehr. Die Aufklärung eines Diebstahls ist eine repressive (verfolgende) Maßnahme.
Frage 3: Ist eine juristische Person automatisch rechtsfähig?
A. Ja
B. Nein
Erklärung: Laut den Studienmaterialien ist eine juristische Person nicht automatisch rechtsfähig.
Frage 4: Welche der folgenden Aussagen beschreibt eine zentrale Aufgabe juristischer Personen des öffentlichen Rechts gemäß den Studienmaterialien?
A. Sie sind hauptsächlich für die Eintragung in das Vereinsregister zuständig.
B. Ihre Hauptaufgabe ist die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine.
C. Sie nehmen öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen der staatlichen Aufsicht.
D. Sie sind Zusammenschlüsse aus mehreren natürlichen Personen, die nicht automatisch rechtsfähig sind.
Erklärung: Gemäß den Studienmaterialien nehmen juristische Personen des öffentlichen Rechts öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Die anderen Optionen beschreiben entweder allgemeine Merkmale juristischer Personen oder spezifische Prozesse von privatrechtlichen Vereinen.
Frage 5: Ein Vertrag, der von einer geschäftsunfähigen Person geschlossen wird, ist nach § 105 Abs. 1 BGB nichtig.
A. Ja
B. Nein
Erklärung: Ein von einer geschäftsunfähigen Person geschlossener Vertrag ist nach § 105 Abs. 1 BGB nichtig, also unwirksam und hat keine Rechtswirkung.