Grundlagen des Deutschen Rechts: Dein Leitfaden für Studenten
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Frage: Was bedeutet der Zweck der Maßnahme bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung im vorliegenden Fall?
Antwort: Die Maßnahme dient dem Zweck, das Leben und die körperliche Unversehrtheit des C vor den Temperaturen zu schützen.
Frage: Wann ist eine Maßnahme nach dem Kriterium der Geeignetheit gegeben?
Antwort: Die Maßnahme ist geeignet, wenn sie den Zweck zumindest fördern kann; z. B. erhält das Aufbrechen der Tür der Hütte C Schutz vor dem Unwetter.
Frage: Was prüft das Kriterium der Erforderlichkeit bei der Verhältnismäßigkeit?
Antwort: Ob von allen in Betracht kommenden Mitteln das am wenigsten belastende angewendet wird.
Frage: Warum ist die Maßnahme (Aufbrechen der Hüttentür) erforderlich im dargestellten Fall?
Antwort: Weil es kein milderes Mittel gibt, etwa eine andere Unterkunft.
Frage: Wie wird die Angemessenheit der Maßnahme beurteilt?
Antwort: Die Maßnahme ist angemessen, weil das Leben ein wesentlich höherwertiges Rechtsgut ist als Eigentum.
Frage: Was ist das erste Prüfungselement der Verhältnismäßigkeit und welches Ziel verfolgt es im Beispiel Fall 3/4?
Antwort: 1. Legitimer Zweck: Die Maßnahme dient der Gefahrensubwehr bzw. der Verhinderung weiterer Straftaten; somit ist ein legitimer Zweck gegeben.
Frage: Wodurch wird die Geeignetheit einer Maßnahme bestimmt?
Antwort: Geeignet ist die Maßnahme, wenn das angestrebte Ziel tatsächlich erreicht werden kann (z. B. Identitätsfeststellung überprüft die Person und ermöglich
Frage: Wie wird Erforderlichkeit im Verhältnismäßigkeitsprinzip geprüft?
Antwort: Erforderlich ist die Maßnahme, wenn kein milderes, ebenso wirksames Mittel zur Verfügung steht; es muss das am wenigsten belastende Mittel angewandt w
Frage: Worauf zielt die Angemessenheitsprüfung ab und wie wurde sie in den Fällen beurteilt?
Antwort: Die Angemessenheit vergleicht die Belastung des Betroffenen mit dem Allgemeinwohl; in den dargestellten Fällen wurde die Maßnahme als angemessen bewer
Frage: Was ist das Gesamtergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung für die Identitätsfeststellung nach § 12 PolG NRW (Fall 3)?
Antwort: Die Identitätsfeststellung nach § 12 PolG NRW ist verhältnismäßig.