Grundlagen des Deutschen Rechts: Dein Leitfaden für Studenten
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Frage: Was bedeutet Deliktfähigkeit?
Antwort: Die Fähigkeit, für einen verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden und schadensersatzpflichtig zu sein.
Frage: Wer haftet grundsätzlich nicht nach deliktlichem Recht?
Antwort: Wer nicht deliktfähig ist, haftet grundsätzlich nicht.
Frage: Welche Altersgruppe ist deliktunfähig nach § 828 Abs. 1 BGB?
Antwort: Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig und haften nicht für verursachte Schäden.
Frage: Welche Sonderregel gilt im Straßenverkehr für Kinder von 7 bis 10 Jahren (§ 828 Abs. 2 BGB)?
Antwort: Kinder von 7 bis 10 Jahren sind im Straßenverkehr deliktunfähig bei typischen Gefahren des Straßenverkehrs.
Frage: Welche Ausnahme kann die Haftung eines 7–10-jährigen Kindes im Straßenverkehr begründen?
Antwort: Wenn das Kind vorsätzlich handelt, kann es trotzdem haften.
Frage: Was bedeutet "beschränkte Deliktfähigkeit" und für welche Altersgruppe gilt sie allgemein?
Antwort: Beschränkte Deliktfähigkeit bedeutet, dass Minderjährige nur haften, wenn sie die erforderliche Einsicht haben; gilt für Kinder zwischen 7 und 18 Jahr
Frage: Für welche Altersgruppe gilt im Straßenverkehr die Betrachtung der Einsichtsfähigkeit konkret?
Antwort: Im Straßenverkehr gilt die Einsichtsfähigkeitsprüfung besonders für 10–18-Jährige.
Frage: Wann haftet ein Minderjähriger mit beschränkter Deliktfähigkeit nicht?
Antwort: Wenn der Minderjährige nicht die nötige Einsicht hat, also nicht verstehen kann, dass sein Verhalten einen Schaden verursacht.
Frage: Wann ist ein Volljähriger deliktunfähig nach der Darstellung (aufgeführte Zustände)?
Antwort: Deliktunfähig ist ein Erwachsener, wenn er sich im Zustand der Bewusstlosigkeit befindet oder an einer schweren geistigen Störung leidet (§§7 BaB).
Frage: Wie ist die Haftung bei Erwachsenen mit schwerer geistiger Störung oder Bewusstlosigkeit?
Antwort: In diesen Fällen haften sie nicht; ansonsten haften Erwachsene vollständig.