Karteikarten zu Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und Gutachtenstil
Grundlagen des Bürgerlichen Rechts & Gutachtenstil: Leitfaden
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Bürgerliches Gesetzbuch
30 Karten
Karte 1
Frage: Seit wann gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)?
Antwort: Inkrafttreten: 1.1.1900
Karte 2
Frage: Welche Länder übernahmen Teile oder Vorbilder des BGB?
Antwort: Japan (1898), Schweiz (ZGB/Revidiertes OR 1912), Österreich (Teilnovellen ABGB 1914–1916), Thailand (1925), Türkei (Schweiz als Vorbild 1926), China (
Karte 3
Frage: Wie viel Prozent des BGB von 1896 wurde erheblich geändert bzw. weitgehend unverändert gelassen?
Antwort: Erheblich geändert: 54% — Weitgehend unverändert: 46%
Karte 4
Frage: Wie ist das BGB insgesamt aufgebaut (die fünf Bücher)?
Antwort: 1. Buch: Allgemeiner Teil (§§ 1–240) 2. Buch: Schuldrecht (§§ 241–853) 3. Buch: Sachenrecht (§§ 854–1296) 4. Buch: Familienrecht (§§ 1297–1921) 5. Buc
Karte 5
Frage: Wie ist das Schuldrecht innerhalb des BGB gegliedert (AT/BT)?
Antwort: Allgemeiner Teil (AT) Schuldrecht: §§ 241–432 BGB; Besonderer Teil (BT): §§ 433–853 BGB
Karte 6
Frage: Was besagt das "Klammerprinzip" im Aufbau des BGB?
Antwort: Für alle geltende Regeln werden "vor die Klammer gezogen" — gemeinsame Regeln des Allgemeinen Teils gelten für nachfolgende spezielle Regeln (Beispiel
Karte 7
Frage: Nenne Beispiele, wie das Klammerprinzip auf konkrete Normen angewendet wird.
Antwort: Beispiele: 1. Buch AT Regeln gelten für Vertrag (§§ 145–157), Willenserklärung (§§ 116–144), Kaufvertrag (§§ 433–453), Verbrauchsgüterkauf (§§ 474–479
Karte 8
Frage: Wie ist der Allgemeine Teil (AT) des BGB aufgebaut — Abschnitt 1: Personen?
Antwort: Abschnitt 1 Personen (§§ 1–89): Natürliche Personen (§§ 1–14); Juristische Personen (Verein, Stiftung, Fiskus) (§§ 21–89)
Karte 9
Frage: Wie ist der Allgemeine Teil (AT) des BGB aufgebaut — Abschnitt 2: Sachen und Tiere?
Antwort: Abschnitt 2 Sachen und Tiere (§§ 90–103): Definitionen von Sachen (§ 90) und Erwähnung von Rechten (insb. Forderungen)
Karte 10
Frage: Wie ist der Allgemeine Teil (AT) des BGB aufgebaut — Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte?
Antwort: Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte (§§ 104–181): Geschäftsfähigkeit (§§ 104–113), Willenserklärung (§§ 116–144), Vertrag (§§ 145–157), Bedingung (§§ 158–163)