Test zu Finanzberichterstattung nach HGB

Finanzberichterstattung nach HGB: Bilanz, GuV & Anhang verstehen

Frage 1 von 50%

Ist bei Kapitalgesellschaften jeweils ein Mindestkapital je Gesellschaftsform zu beachten?

Test: Kapitalgesellschaften Eigenkapital, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresabschlussanhang, Jahresabschluss und Lagebericht

20 Fragen

Frage 1: Ist bei Kapitalgesellschaften jeweils ein Mindestkapital je Gesellschaftsform zu beachten?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Im Rahmen des formalen Nennbetrags bei Kapitalgesellschaften ist jeweils das Mindestkapital je Gesellschaftsform zu beachten.

Frage 2: Welche der folgenden Aussagen trifft auf die Einzahlung in die Kapitalrücklage zu?

A. Die Einzahlung muss stets notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.

B. Die Kapitalrücklage umfasst Einzahlungen der Gesellschafter, die nicht auf den Nennbetrag der Anteile entfallen.

C. Eine Einzahlung in die Kapitalrücklage ist grundsätzlich nur bei Ausgabe neuer Anteile möglich.

D. Die Einzahlung erhöht die Bonität des Unternehmens und wird durch Gesellschafterbeschluss formlos ermöglicht.

Erklärung: Die Kapitalrücklage umfasst Einzahlungen der Gesellschafter, die nicht auf den Nennbetrag der Anteile entfallen. Eine Einzahlung kann grundsätzlich formlos durch Gesellschafterbeschluss erfolgen, ohne dass ein Notar benötigt wird, und wird auch nicht ins Handelsregister eingetragen. Sie erhöht die Bonität des Unternehmens. Eine Zuzahlung ist auch ohne Ausgabe neuer Anteile möglich, ebenso wie der Agio-Betrag bei Ausgabe neuer Anteile.

Frage 3: Im Umsatzkostenverfahren werden die Positionen 'Bestandsveränderungen' und 'andere aktivierte Eigenleistungen' explizit in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt, um die Vergleichbarkeit mit dem Gesamtkostenverfahren zu gewährleisten.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Im Umsatzkostenverfahren (UKV) fehlen die Positionen 'Bestandsveränderungen' und 'andere aktivierte Eigenleistungen', da die Kosten für nicht verkaufte Ware gar nicht erst in die GuV einfließen. Diese Positionen sind charakteristisch für das Gesamtkostenverfahren (GKV).

Frage 4: Welche Aussage trifft auf das Gesamtkostenverfahren (GKV) gemäß den Studienmaterialien zu?

A. Es zeigt die gesamten Kosten und Leistungen eines Geschäftsjahres, gegliedert nach Aufwandsarten.

B. Es gruppiert die Kosten nach ihrem Entstehungsort im Unternehmen, wie z.B. Herstellungskosten und Vertriebskosten.

C. Positionen wie „Bestandsveränderungen“ oder „andere aktivierte Eigenleistungen“ fehlen hier, da die Kosten für nicht verkaufte Ware gar nicht erst in die GuV einfließen.

D. Es wird im Anhang zusätzlich der Material- und Personalaufwand gesondert angegeben, wenn dieses Verfahren gewählt wird.

Erklärung: Das Kernkonzept des GKV ist es, die gesamten Kosten und Leistungen eines Geschäftsjahres, gegliedert nach Aufwandsarten, darzustellen. Die Gliederung nach Funktionsbereichen (Option 1) ist ein Merkmal des Umsatzkostenverfahrens. Das Fehlen von 'Bestandsveränderungen' und 'andere aktivierte Eigenleistungen' (Option 2) sowie die Zusatzpflicht im Anhang (Option 3) sind ebenfalls Merkmale des Umsatzkostenverfahrens.

Frage 5: Kapitalgesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Laut den Studienmaterialien auf Seite 148 sind Kapitalgesellschaften sowie diesen gleichgestellte Gesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.