Karteikarten zu Finanzberichterstattung nach HGB

Finanzberichterstattung nach HGB: Bilanz, GuV & Anhang verstehen

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Welche Pflichtangabe nach § 285 HGB ist erforderlich, wenn sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind?

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen muss im Anhang angegeben werden, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage vo

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HGB-Jahresabschlussangaben

11 Karten

Karte 1

Frage: Welche Pflichtangabe nach § 285 HGB ist erforderlich, wenn sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind?

Antwort: Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen muss im Anhang angegeben werden, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage vo

Karte 2

Frage: Was umfasst der Begriff "Finanzlage" im Zusammenhang mit der Angabe sonstiger finanzieller Verpflichtungen?

Antwort: Die Finanzlage umfasst sowohl die vorhandene Liquidität als auch die erwarteten künftigen Finanzmittelzuflüsse und -abflüsse.

Karte 3

Frage: Wie werden "Verpflichtungen" im Sinne der sonstigen finanziellen Verpflichtungen definiert?

Antwort: Verpflichtungen sind künftige Zahlungsansprüche Dritter, die sich aus Sachverhalten ergeben, die zeitlich zum Bilanzstichtag maßgebend sind.

Karte 4

Frage: Welche zeitliche Bedingung muss erfüllt sein, damit künftige Zahlungsverpflichtungen im Anhang zu erfassen sind?

Antwort: Die künftigen Zahlungsverpflichtungen müssen am Bilanzstichtag bereits bestehen oder ihr Entstehen muss wegen vor dem Abschlussstichtag verursachter S

Karte 5

Frage: Was bedeutet die Ergänzung "sonstige" bei den finanziellen Verpflichtungen?

Antwort: "Sonstige" ist ein Auffangtatbestand für finanzielle Verpflichtungen, die nicht zu passivieren sind, nicht als Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7

Karte 6

Frage: Nennen Sie drei Beispiele für sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Antwort: Mehrjährige Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen (auch Sale-and-lease-back), Verpflichtungen aus langfristigen Abnahmeverträgen und ähnliche

Karte 7

Frage: Welche Verpflichtungen sind typische Negativbeispiele, für die keine Angabe als sonstige finanzielle Verpflichtung erforderlich ist?

Antwort: Verpflichtungen aus allgemeiner gesetzlicher Haftung, mit der ohnehin jeder rechnen kann (z. B. Haftung aus Fahrzeug- oder Tierhaltung) müssen nicht g

Karte 8

Frage: Welche kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen sind regelmäßig nicht anzugeben und warum?

Antwort: Kurzfristige Verpflichtungen, die kontinuierlich durch die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft abgedeckt werden (z. B. laufende Lohn- und Gehaltszahlung

Karte 9

Frage: Welche weiteren wesentlichen Anhangspflichten nach § 285 HGB werden inhaltlich erwähnt (neben sonstigen finanziellen Verpflichtungen)?

Antwort: Berichtspflicht über bedeutende wertbegründende Tatsachen nach dem Stichtag (§ 285 Nr. 33 HGB) und Angabe eines außerordentlichen Ergebnisses im Anhan

Karte 10

Frage: Warum ist der Anhang für sachverständige Dritte wichtig bei der Bilanzanalyse?

Antwort: Der Anhang gibt ein erstes Gefühl für die Qualität der Bilanzwerte und offenbart genutzte Wahlrechte, sodass Bilanzpolitik und Beurteilungsspielräume