Karteikarten zu Einklagbare Leistungspflichten im BGB
Einklagbare Leistungspflichten im BGB: Der Studenten-Guide
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Leistungsmodalitäten im Schuldrecht
50 Karten
Karte 1
Frage: Welche Leistungsmodalitäten werden im Thema 'Leistungsmodalitäten im Schuldrecht' genannt (kurz)?
Antwort: Wie, Wer, Wo, Wann; unbestimmte Leistung; Bestimmungsrecht; Gattungsschuld; Wahlschuld; Ersetzungsbefugnis.
Karte 2
Frage: Welche Bedeutung hat der Leistungsort in Fällen von Gattungsschuld oder Konkretisierung?
Antwort: Der Leistungsort kann entscheidend sein: bei Gattungsschuld (§243 I), Konkretisierung (§243 II) und ggf. Unmöglichkeit (§275 I) ist der Leistungsort m
Karte 3
Frage: In welchen konkreten Rechtsfolgen kann der Leistungsort eine Rolle spielen? Nenne Beispiele.
Antwort: Unmöglichkeit (§275 I), §326 (Entfall der Gegenleistung), §283, §285, gerichtliche Zuständigkeit (§29 I ZPO), Annahmeverzug (§293 BGB) und Transportko
Karte 4
Frage: Was regelt §270 BGB grundsätzlich für Geldschulden?
Antwort: Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln; bei Erhöhung von Kosten/Gefahr durch Wo
Karte 5
Frage: Wie ist die Risikozuweisung bei Geldschulden nach §270 BGB zu verstehen (Schickschuld vs. Holschuld)?
Antwort: Zwar ist der Leistungsort oft beim Gläubiger (qualifizierte Schickschuld): Erfolgsort und Verzögerungsrisiko liegen beim Gläubiger (rechtzeitige Absen
Karte 6
Frage: Welcher Ort gilt grundsätzlich für Geldschulden laut den Folien?
Antwort: Grundsätzlich am Wohnsitz des Gläubigers (§270 Abs.1).
Karte 7
Frage: Was passiert, wenn der Gläubiger nach Vertragsschluss umzieht? Wer trägt Risiko und Kosten?
Antwort: Ändert sich der Wohnsitz des Gläubigers nach Vertragsschluss so, dass sich Risiko oder Kosten der Übermittlung erhöhen, muss der Käufer/Gläubiger die
Karte 8
Frage: In welchen Fällen ist der Leistungsort 'egal' und man soll nichts dazu schreiben?
Antwort: In allen anderen Fällen, die nicht speziell Gattungsschuld, Konkretisierung, Unmöglichkeit etc. betreffen, ist der Leistungsort unerheblich.
Karte 9
Frage: Nenne praktische Beispiele, wo der Leistungsort unterschiedlich ist (laut Folien).
Antwort: Hausbau: Leistung am jeweiligen Baustellenort (Grundstück); Angestellte Bauarbeiter: am Sitz des Arbeitgebers; Kaufpreis/Werklohn: grundsätzlich beim
Karte 10
Frage: Warum ist der richtige Leistungsort wichtig für Annahmeverzug und Transportkosten?
Antwort: Weil Annahmeverzug (§293) und die Frage, wer Transportkosten trägt, sowie die gerichtliche Zuständigkeit, von dem korrekten Leistungsort abhängen.