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Wiki📈 Rechnungswesen und SteuerrechtDeutsches Körperschaftsteuerrecht: Organschaft, Liquidation, vGAKarteikarten

Karteikarten zu Deutsches Körperschaftsteuerrecht: Organschaft, Liquidation, vGA

Körperschaftsteuerrecht: Organschaft, Liquidation, vGA einfach erklärt

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1 / 30

Wie wird in Fall 1 der vorläufige Jahresüberschuss der T‑GmbH (412.000 €) rechnerisch zum endgültigen Jahresüberschuss 0 € angepasst?

412.000 € ./. Ausgleichszahlung 8.500 € ./. KSt auf Ausgleichszahlung 1.500 € ./. handelsrechtliche Ergebnisabführung 402.000 € = Jahresüberschuss (en

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Körperschaftsteuer: GmbH Rechnungslegung und Besteuerung

30 Karten

Karte 1

Frage: Wie wird in Fall 1 der vorläufige Jahresüberschuss der T‑GmbH (412.000 €) rechnerisch zum endgültigen Jahresüberschuss 0 € angepasst?

Antwort: 412.000 € ./. Ausgleichszahlung 8.500 € ./. KSt auf Ausgleichszahlung 1.500 € ./. handelsrechtliche Ergebnisabführung 402.000 € = Jahresüberschuss (en

Karte 2

Frage: Welche Posten werden bei der Einkommensermittlung der T‑GmbH aus dem endgültigen Jahresüberschuss 0 € wieder hinzugerechnet, und wie hoch ist das zu v

Antwort: Hinzu: handelsrechtliche Ergebnisabführung 402.000 €, Ausgleichszahlung 8.500 €, KSt 1.500 €, nicht abziehbare Betriebsausgaben 20.000 € → z.v.E. 432.

Karte 3

Frage: Wie wird in Fall 1 die steuerliche Aufteilung des z.v.E. der T‑GmbH zwischen T‑GmbH und M‑GmbH bestimmt (Rechnung am Beispiel der Ausgleichszahlung)?

Antwort: Von den 8.500 € Ausgleichszahlung wird mit Faktor 100/85 bzw. 20/17 gerechnet: 20/17 von 8.500 € = 10.000 € sind bei der T‑GmbH zu versteuern; der Res

Karte 4

Frage: Wie hoch ist die Körperschaftsteuer (15 %) der T‑GmbH in Fall 1 und wie wurde sie berechnet?

Antwort: KSt‑Schuld T‑GmbH = 15 % von 10.000 € = 1.500 €.

Karte 5

Frage: Wie setzt sich in Fall 1 der Jahresüberschuss vor Körperschaftsteuer der M‑GmbH zusammen (vor Abzug KSt‑RSt)?

Antwort: Jahresüberschuss vor KSt = 400.000 € (vorläufig) + handelsrechtliche Ergebnisabführung der T‑GmbH 402.000 € = 802.000 €.

Karte 6

Frage: Wie wird bei der M‑GmbH in Fall 1 das zu versteuernde Einkommen (z.v.E.) ermittelt und wie hoch ist es?

Antwort: z.v.E.: Jahresüberschuss vor KSt 802.000 € ./. handelsrechtliche Ergebnisabführung der T‑GmbH 402.000 € + z.v.E. der T‑GmbH 422.000 € = z.v.E. 822.000

Karte 7

Frage: Welche tarifliche Körperschaftsteuer und KSt‑RSt ergeben sich für die M‑GmbH in Fall 1 (Satz und Betrag)?

Antwort: Tarifliche KSt 15 % von 822.000 € = 123.300 €, zugleich KSt‑RSt 123.300 €.

Karte 8

Frage: Wie lauten die Endbilanzposten (Aktiva und Passiva) der T‑GmbH nach Ergebnisabführung in Fall 1 (Summenangaben)?

Antwort: Aktiva gesamt 712.000 €; Passiva: Nennkapital 300.000 €, Jahresüberschuss 0 €, Verbindlichkeit M‑GmbH 402.000 €, Verbindlichkeit A 8.500 €, KSt‑RSt 1.

Karte 9

Frage: Welche wesentlichen Bilanzposten weist die M‑GmbH nach Einbeziehung der T‑GmbH‑Ergebnisse in Fall 1 aus (Summenangaben)?

Antwort: Aktiva gesamt 2.402.000 €; Forderung T‑GmbH 402.000 €; Passiva: Nennkapital 800.000 €, Rücklagen 500.000 €, Jahresüberschuss 678.700 €, KSt‑RSt 123.30

Karte 10

Frage: Welche drei Schritte werden bei der Liquidation von Kapitalgesellschaften genannt (kurz und knapp)?

Antwort: 1) Auflösungsbeschluss der Gesellschafter; 2) Liquidation/Abwicklung (§§60 ff. GmbHG bzw. §§264 ff. AktG) mit besonderem Gewinnermittlungszeitraum (3

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