Test zu Beendigung von Arbeitsverträgen in Österreich
Arbeitsvertrag Beenden Österreich: Leitfaden & Tipps
Test: Arbeitsvertrag, Kündigung, Nummerierte Verweise
20 Fragen
Frage 1: Kettendienstverträge sind grundsätzlich immer ohne sachliche Rechtfertigungsgründe zulässig.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Der Abschluss von Kettendienstverträgen ist nur eingeschränkt bei Vorliegen sachlicher Rechtfertigungsgründe zulässig, um die Umgehung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes sowie die Verkürzung von Arbeitnehmeransprüchen zu verhindern.
Frage 2: Welche Aussage zur Beendigung eines Arbeitsvertrages als Dauerschuldverhältnis ist gemäß den Studienmaterialien korrekt?
A. Ein Arbeitsvertrag als Dauerschuldverhältnis endet immer durch einfache Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
B. Die Beendigung eines Arbeitsvertrages erfordert in der Regel eine gesonderte rechtsgeschäftliche Handlung.
C. Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses muss stets zu einem späteren Zeitpunkt als dem Vertragsabschluss vereinbart werden.
D. Das Erlöschen und die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses sind synonyme Begriffe und beschreiben dieselbe Art der Beendigung.
Erklärung: Der Arbeitsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, welches einer gesonderten rechtsgeschäftlichen Beendigung bedarf, im Gegensatz zu Zielschuldverhältnissen, die durch schlichte Erfüllung enden. Eine Befristung kann bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Zwischen Erlöschen und Auflösung wird je nachdem, ob das Arbeitsverhältnis ohne oder mit Zutun der Parteien endet, unterschieden.
Frage 3: Wird der privilegierte Elternaustritt als eine entfristete Selbstkündigung verstanden?
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Der privilegierte Elternaustritt nach § 15k MSchG bzw. § 9a VKG wird als Sonderbeendigungstatbestand verstanden, der als „entfristete“ Selbstkündigung gilt.
Frage 4: Die vollständige Harmonisierung der Kündigungsbestimmungen für Arbeiter und Angestellte ist durch die Angleichung im Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt worden.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Die Studie besagt, dass eine Besonderheit für Arbeiter neu geschaffen wurde, weshalb nicht von einer vollständigen Harmonisierung der Kündigungsbestimmungen gesprochen werden kann. Kollektivverträge können für bestimmte Branchen oder überlassene Arbeitskräfte abweichende, auch kürzere Kündigungsfristen festlegen.
Frage 5: Welche Aussage zur Teilkündigung und zum Widerruf von Vertragsteilen ist gemäß dem bereitgestellten Material KORREKT?
A. Die Teilkündigung zielt darauf ab, das gesamte Arbeitsverhältnis zu beenden, während der Widerruf nur einzelne Vertragsteile betrifft.
B. Ein Widerruf von Vertragsteilen entfaltet im Gegensatz zur Teilkündigung sofort Rechtswirkungen und unterliegt keiner Kündigungsfrist.
C. Sowohl die Teilkündigung als auch der Widerruf sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich im Kollektivvertrag vereinbart wurden.
D. Die Teilkündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die immer nur den Arbeitgeber verpflichtende Vertragsergänzungen beseitigen kann.
Erklärung: Laut dem Studienmaterial ist der Widerruf von Vertragsteilen der Teilkündigung verwandt, entfaltet aber im Unterschied dazu sofort Rechtswirkungen und unterliegt keiner Kündigungsfrist (Rz 416). Die Teilkündigung zielt auf die Änderung, nicht die Beendigung des gesamten Arbeitsverhältnisses ab. Das Gestaltungsrecht des Widerrufs muss vertraglich vereinbart sein, aber nicht zwingend im Kollektivvertrag, und die Teilkündigung ist nicht nur auf den Arbeitgeber verpflichtende Ergänzungen beschränkt, sondern beseitigt einzelne Vereinbarungen, wenn der gekündigte Teil selbstständig bestehen könnte.