Karteikarten zu Beendigung von Arbeitsverträgen in Österreich

Arbeitsvertrag Beenden Österreich: Leitfaden & Tipps

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Welche Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden unterschieden und wie sind sie grundsätzlich zu begründen?

Meist rechtsgeschäftlich. Es gibt vereinbarte Beendigung bei Vertragsabschluss (Befristung), einvernehmliche Auflösung (Aufhebungsvertrag) und einseit

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Beendigung von Arbeitsverhältnissen

18 Karten

Karte 1

Frage: Welche Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden unterschieden und wie sind sie grundsätzlich zu begründen?

Antwort: Meist rechtsgeschäftlich. Es gibt vereinbarte Beendigung bei Vertragsabschluss (Befristung), einvernehmliche Auflösung (Aufhebungsvertrag) und einseit

Karte 2

Frage: Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher einseitiger Beendigung?

Antwort: Ordentliche Beendigung (Kündigung): einseitig, mit Einhaltung einer Frist zu einem Termin, grundsätzlich begründungsfrei. Außerordentliche Beendigung:

Karte 3

Frage: Warum ist die Kündigung grundsätzlich begründungsfrei?

Antwort: Weil sie dem negativen privatautonomen Gestaltungsbedürfnis entspricht; die Kündigungsfrist dient der anderen Partei zur Anpassung an die neuen Umstän

Karte 4

Frage: Wie endet ein befristetes Arbeitsverhältnis und welche Rolle spielt eine Kündigungsmöglichkeit dabei?

Antwort: Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet durch Zeitablauf ohne weiteren Rechtsakt. Befristung und Kündigung schließen sich grundsätzlich aus; eine Künd

Karte 5

Frage: Welche Einschränkung gibt es zu Kündigungsvereinbarungen bei sehr kurzen Befristungen?

Antwort: Vereinbarungen einer Kündigungsmöglichkeit sind bei sehr kurzen Befristungen ohne sachliche Rechtfertigung sittenwidrig/ unzulässig (z. B. neun Wochen

Karte 6

Frage: Wie kann ein Arbeitsverhältnis auf Probe beendet werden und welche zeitliche Beschränkung gilt?

Antwort: Während der Probezeit (meist ein Monat) können beide Parteien das Verhältnis jederzeit ohne Fristen, Termine und ohne Gründe beenden. Diese Möglichkei

Karte 7

Frage: Was gilt, wenn in der Praxis längere "Probezeiten" (z. B. drei Monate) vereinbart werden?

Antwort: Meist handelt es sich dann um ein befristetes Arbeitsverhältnis (z. B. drei Monate), wobei im ersten Probe-Monat die jederzeitige fristlose Lösbarkeit

Karte 8

Frage: Wann erlischt ein Arbeitsvertrag kraft persönlicher Umstände?

Antwort: Beispielsweise bei Tod des Arbeitnehmers (Höchstpersönlichkeit des Arbeitsvertrags) erlischt das Arbeitsverhältnis ohne weiteren Rechtsakt.

Karte 9

Frage: Welche gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Beschränkungen können die Beendigung von Arbeitsverhältnissen beeinflussen?

Antwort: Es bestehen teils gesetzliche und kollektivvertragliche Beschränkungen; Kündigungsrechte können auch vertraglich beschränkt oder ausgeschlossen werden

Karte 10

Frage: Sind unkündbare Arbeitsverträge möglich und aus welcher Perspektive hauptsächlich?

Antwort: Tatsächlich sind unkündbare Arbeitsverträge nur aus Arbeitgeberperspektive denkbar.