Karteikarten zu Zahlungsverzug und seine Rechtsfolgen
Zahlungsverzug & Rechtsfolgen: Dein Leitfaden für Studenten
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Zahlungsverzug und Verzugsvoraussetzungen
14 Karten
Karte 1
Frage: Was ist Zahlungsverzug (kurz)?
Antwort: Der Schuldner ist im Zahlungsverzug, wenn er seine fällige und durchsetzbare Geldforderung trotz Möglichkeit, Pflicht und Vertretenmüssen nicht rechtz
Karte 2
Frage: Nenne die Voraussetzungen des Zahlungsverzuges.
Antwort: 1) Fällige Forderung, 2) Durchsetzbarer Anspruch, 3) Nichtleistung (Zahlung fehlt ganz oder teilweise), 4) Verschulden (bei Geldleistungen gesetzlich
Karte 3
Frage: Wann gilt eine Forderung als fällig?
Antwort: Wenn der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar ist (z. B. "Zahlbar bis 15.06." → Verzug ab 16.06.).
Karte 4
Frage: Was bedeutet kalendermäßige Bestimmtheit des Zahlungstermins?
Antwort: Der Termin ist genau festgelegt, z. B. "Zahlbar am 15.01." oder "bis zum 31. Mai".
Karte 5
Frage: Was bedeutet kalendermäßige Berechenbarkeit des Zahlungstermins?
Antwort: Der Termin lässt sich von einem Ereignis ableiten, z. B. "10 Tage nach Rechnungsdatum".
Karte 6
Frage: Wann wird eine Mahnung benötigt, damit Verzug eintritt?
Antwort: Wenn der Zahlungstermin nicht kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar ist, muss der Gläubiger mahnen, damit Verzug eintritt.
Karte 7
Frage: Was ist die Selbstverzugsleitung (Selbstverzugserklärung)?
Antwort: Der Schuldner erklärt schriftlich, dass er die Zahlung aufschiebt und endgültig verweigert; damit kann Verzug eintreten.
Karte 8
Frage: Wann tritt sofortiger Verzug aus besonderen Gründen ein?
Antwort: Wenn unter Abwägung beiderseitiger Interessen der sofortige Verzug gerechtfertigt ist (besondere Gründe rechtfertigen Verzugseintritt ohne Mahnung).
Karte 9
Frage: Was regelt die 30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB)?
Antwort: Ein Schuldner gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug.
Karte 10
Frage: Welche Besonderheit gilt bei Verbrauchern für die 30-Tage-Regel?
Antwort: Bei Verbrauchern greift die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf die Rechtsfolge des Verzugs hingewiesen wurde; fehlt dieser Hinwe