Test zu Verjährung im Zivilrecht

Verjährung im Zivilrecht: Fristen, Hemmung & Neubeginn erklärt

Frage 1 von 50%

Die Verjährungsfrist für Kaufrechtmängel, wie ein defekter Handy-Akku, beträgt 5 Jahre.

Test: Verjährung, Verjährung und Hemmung, Verjährung (Zivilrecht)

20 Fragen

Frage 1: Die Verjährungsfrist für Kaufrechtmängel, wie ein defekter Handy-Akku, beträgt 5 Jahre.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Laut den Studienmaterialien beträgt die Verjährungsfrist für Kaufrechtmängel 2 Jahre, nicht 5 Jahre. 5 Jahre gelten für Mängel aus Kauf- und Werkverträgen bei Immobilien.

Frage 2: Welche der folgenden Ansprüche unterliegen gemäß den Studienmaterialien einer Verjährungsfrist von 30 Jahren?

A. Forderungen aus Lohn- und Gehaltsansprüchen

B. Ansprüche aus rechtskräftigen Gerichtsurteilen

C. Herausgabeansprüche von Eigentum

D. Mängelansprüche aus Kaufverträgen für bewegliche Sachen

Erklärung: Gemäß den Studienmaterialien beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre bei besonders schweren oder dauerhaften Ansprüchen. Dazu zählen explizit rechtskräftige Gerichtsurteile und Herausgabeansprüche von Eigentum. Lohn- und Gehaltsansprüche fallen unter die Regelfrist von 3 Jahren, und Mängelansprüche aus Kaufverträgen (z.B. Handy) haben eine Frist von 2 Jahren.

Frage 3: Tritt die Verjährung sofort ein, sobald die Hemmung aufgrund von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner endet?

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein, wenn diese auf Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner zurückzuführen ist.

Frage 4: Eine Vereinbarung, die dem Schuldner eine vorübergehende Leistungsverweigerung gestattet, ist ein Grund für die Hemmung der Verjährung.

A. Ano

B. Ne

Erklärung: Gemäß den Hemmungsgründen ist eine 'Vereinbarung', bei der der Schuldner die Leistung vorübergehend verweigern darf (Sundung), ein wichtiger Hemmungsgrund.

Frage 5: Welche der folgenden Ereignisse führen gemäß den Lernmaterialien zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist?

A. Die Einleitung von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner über den Anspruch.

B. Die Zustellung eines Mahnbescheids.

C. Eine Abschlagszahlung des Schuldners.

D. Die Beantragung einer behördlichen Vollstreckungshandlung.

Erklärung: Gemäß den Lernmaterialien führen eine Abschlagszahlung des Schuldners als Form der Anerkennung des Anspruchs sowie die Beantragung einer behördlichen Vollstreckungshandlung zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist. Die Einleitung von Verhandlungen und die Zustellung eines Mahnbescheids sind hingegen Gründe für die Hemmung der Verjährung.