Test zu Kinderrechte, Kindeswohl und Kinderschutz
Kinderrechte, Kindeswohl und Kinderschutz: Dein Guide
Test: Kinderrechte und Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung Vorgehen
20 Fragen
Frage 1: Kinder aus Minderheiten und Ureinwohnern haben das Recht, ihre Kultur, Sprache und Religion zu leben.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Artikel 30 der Kinderrechte stellt fest, dass Kinder aus Minderheiten und Ureinwohnern ihre Kultur, Sprache und Religion leben dürfen.
Frage 2: Das Kindeswohl muss bei Entscheidungen nicht zwingend an erster Stelle stehen.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Artikel 3 besagt ausdrücklich, dass bei allen Entscheidungen das Kindeswohl an erster Stelle steht.
Frage 3: Gemäss den Kinderrechten, welche der folgenden Aussagen beschreiben die Ziele der Bildung korrekt?
A. Bildung soll die Persönlichkeit und die Fähigkeiten eines Kindes fördern.
B. Bildung zielt darauf ab, Respekt zu lehren und auf das Leben vorzubereiten.
C. Bildung gewährleistet den Schutz vor jeglicher Form der Ausbeutung.
D. Bildung stellt sicher, dass Kinder ausserhalb des Familienkreises besonderen Schutz erhalten.
Erklärung: Artikel 29 der Studienmaterialien besagt, dass Bildung die Persönlichkeit, Fähigkeit, den Respekt und die Vorbereitung auf das Leben fördern soll. Option 0 und 1 spiegeln diese Ziele wider. Option 2 bezieht sich auf Schutzrechte (z.B. Artikel 36) und Option 3 auf den Schutz ausserhalb des Familienkreises (Artikel 20), welche keine spezifischen Bildungsziele sind.
Frage 4: Welche der folgenden Auswirkungen kann psychische Gewalt auf Kinder haben?
A. Schädigung der Entwicklung
B. Gefühle von Unsicherheit und Angst
C. Gefühl der Abhängigkeit
D. Äußerliche Wunden und Blutergüsse
Erklärung: Psychische Gewalt schädigt die Entwicklung von Kindern. Die Kinder fühlen sich dadurch unsicher, ängstlich und abhängig. Äußerliche Wunden und Blutergüsse sind Anzeichen von körperlicher Gewalt, nicht psychischer Gewalt.
Frage 5: Bei einer Kindeswohlgefährdung ist das sachliche Notieren von Anzeichen erst dann erforderlich, wenn eine akute Gefahr besteht und die Polizei gerufen wird.
A. Ano
B. Ne
Erklärung: Die Studienmaterialien besagen, dass Anzeichen bereits unter dem Punkt '1. Beobachten' sachlich notiert werden sollen, noch bevor eine Einschätzung oder Handlung (wie das Rufen der Polizei bei akuter Gefahr) erfolgt. Das klare Dokumentieren ist auch bei nicht-akuter Gefahr im Schritt '3. Handeln' genannt.